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300 Mio. Euro „Moderne Sportstätte 2022“

| Allgemein (LSB)
Marode Sportstätte, Asphalt, Tor

Jetzt online! Seit dem 1. Oktober können alle Vereine, die in den Genuss des Förderprogramms „Moderne Sportstätte 2022“ kommen wollen, ihre Anträge über das Förderportal des Landessportbundes NRW stellen.

Am 1. Oktober feierte auch die Info-Tour „Sportstätte 2022“ durch Städte und Gemeinden in NRW ihr Bergfest. In Lüdinghausen, Kreis Coesfeld, trafen sich fast 200 Menschen aus Bünden und Vereinen. Der Saal platze aus allen Nähten. „Auch in anderen Kommunen war das Interesse bisher sehr groß. Insgesamt werden sich sicher über 2.000 Personen mit dem Programm  vertraut machen. Schon das ist ein großer Erfolg“, erklärt Simone Theile, zuständige Referentin beim LSB.

Die Vereine sind aufgerufen, Zuschüsse für die Sanierung und Modernisierung ihrer Sportstätte zu beantragen. Voraussetzung: sie müssen Eigentümer der Anlage sein. Auch pachtende oder mietende Vereine können Anträge stellen, wenn sie als wirtschaftliche Träger zuständig für „Dach und Fach“ sind.

Keine Grenzen

Dafür muss man kein Prophet sein: die Vereine werden das Förderportal in den kommenden Wochen und Monaten brummen lassen und den Bünden die Bude einrennen. Denn die Stadt- und Kreissportbunde sowie die Stadt- und Gemeindesportverbände koordinieren die Anträge und beraten die Sportvereine in ihrem Gemeindegebiet. Der Phantasie sind eigentlich keine Grenzen gesetzt. Ein neues Beachvolleyballfeld, der Austausch einer alten Ölheizung gegen eine moderne, energieeffiziente Anlage, sogar eine neue Theke fürs Vereinsheim sind denkbar.

„Natürlich werden die Verantwortlichen nach vorher festgelegten Kriterien gewichten und selektieren und mit den Vereinen in einen intensiven Dialog einsteigen“, sagt Simone Theile. Die letzte Entscheidung trifft dann die Staatskanzlei. „Wir gehen von einer massiven Überzeichnung aus. Aber wir wollen jede Projektskizze sehen. Nichts geht verloren. So können wir dem Finanzminister zum Abschluss des Programms dokumentieren, wie groß der Bedarf in den Vereinen ist“, sagt Detlef Berthold (Abteilungsleiter Sport und Ehrenamt der Staatskanzlei).

Allerdings hob Berthold auch hervor, dass die Bünde vor schwierigen Entscheidungen stehen könnten. „Den Bünden kommt auch die unangenehme Aufgabe zu, bestimmte Anträge nicht positiv zu bescheiden.“ Insgesamt habe die Staatskanzlei vollstes Vertrauen in den organisierten Sport und habe deshalb das Verfahren in die Hände des Sports gelegt.

Die Landesregierung hat 300 Mio. Euro bis 2022 locker gemacht – einmalig in Deutschland. Je nach Größe der Kommune stehen mindestens 300.000 Euro und maximal über 14 Mio. Euro (Köln) zur Verfügung.

Besonders wichtig ist Detlef Berthold das schlanke, unbürokratische Verfahren bis zum Förderungsbescheid. „Das Programm ist nach langen Gesprächen mit dem Finanzministerium vom öffentlichen Vergaberecht getrennt. Das wäre viel zu kompliziert für Vereine, die ja überwiegend ehrenamtlich geführt werden.“ So gibt es einen „Vereinfachten Einfachen Verwendungsnachweis“. „Man könnte auch sagen ein Verwendungsnachweis auf dem Bierdeckel, witzelte Berthold.

Weitere Informationen zum Programm finden Sie hier.

Text: Theo Düttmann
Bild: Andrea Bowinkelmann

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