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7,56 Mio. Euro für die Förderung der Übungsarbeit

| Allgemein (LSB)

Die Staatskanzlei des Landes Nordrhein-Westfalen stellt dem Landessportbund NRW auch in diesem Jahr wieder Haushaltsmittel zur Förderung der Übungsarbeit der Sportvereine zur Verfügung. Der Landessportbund NRW leitet die Fördermittel auf Antrag an die Sportvereine weiter.

Das Geld ist für Übungsleiter*innen vorgesehen, die sich vorrangig in Kinder- und Jugendgruppen um die Nachwuchsförderung kümmern.

Im Jahr 2020 kann jeder interessierte und antragsberechtigte Sportverein einen Antrag stellen.

Wer in seinem Verein bestehende oder neue Übungsleitungen unterstützen möchte, sollte sich diesen Zuschuss bis zum 04.06.2020 in jedem Fall sichern!

»Weitere Informationen zum Antragsverfahren 2020

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