Coronahilfe Breitensport
Fördergelder sollten durch Mitgliederverluste erlittene Mindereinnahmen kompensieren
Die Antragsfrist ist inzwischen ausgelaufen.
Bei einer Billigkeitsleistung über EUR 1.000,00 denken Sie bitte daran, die Mitgliederzugewinne aus dem Zeitraum 01.01.2021 – 31.03.2022 im Förderportal zu melden.
Diese Meldung ist unabhängig von der Bestandserhebung notwendig und dient ausschließlich dem Auslösen einer etwaigen letzten Auszahlung.
Die "Coronahilfe Breitensport" konnten alle Sportvereineüber das »Förderportal des Landessportbundes Nordrhein-Westfalen online beantragen. Antragsberechtigt war jeder Sportverein, der Mitglied in einer Mitgliedsorganisation des Landessportbundes NRW war und im Jahr 2020 pandemiebedingt einen Mitgliederverlust verzeichnet hat. Der Mitgliederverlust ergibt sich aus der Differenz der zum 01.01.2020 und zum 01.01.2021 im Rahmen der LSB-Bestandserhebung gemeldeten Mitgliederzahlen.
Aus dem Förderprogramm konnten diese Sportvereine auf Antrag eine Billigkeitsleistung in Höhe von bis zu 30 Euro pro verlorenem Mitglied erhalten. Abzüglich eines Sockelbetrages von 1.000 Euro wurde die Hälfte des so errechneten Betrages zur Milderung der Einnahmeverluste sofort ausgezahlt. Gewinnt der Verein Mitglieder zurück, wird dies im Frühjahr 2022 mit einer entsprechenden Auszahlung der zweiten Hälfte honoriert.
Ihre Frage an uns!
E-Mail: Coronahilfe-Breitensport@lsb.nrw