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Förderprogramme 2023

Förderprogramme 2023

Übersicht aktuell laufender und bereits abgelaufener Förderungen für Sportvereine

Soforthilfe Sport 2023: Krisenhilfe Energie

55 Millionen Euro Krisenhilfe werden für Sportvereine, Fachverbände und Bünde in NRW aus Mitteln des Landes NRW bereitgestellt. Hiermit soll eine Fortführung des Vereinsbetriebs mit Blick auf die deutlich gestiegenen Energiepreise gesichert werden.  Erhöhte Ausgaben sowohl für Strom, Wärme als auch für Nutzungsentgelte im Zeitraum vom 01.04.2022 bis zum 31.10.2023, die tatsächlich durch die gestiegenen Energiepreise begründet sind, werden über das Hilfsprogramm abgemildert. Für die Antragsstellung muss ein Nachweis zur Gemeinnützigkeit vorliegen. Weitere Informationen lesen Sie in den Förderrichtlinien zum Hilfsprogramm des Landes NRW. Hier finden Sie die Verlängerung der Richtlinie.

Bei Fragen schreiben Sie eine Mail an energie@lsb.nrw.


Wiederaufbauhilfe NRW 2021 - verlängert

Die Antragsfrist für die Wiederaufbauhilfe nach der Hochwasserkatastrophe vom Juli 2021 wurde über den 30. Juni 2023 hinaus verlängert. Die Hilfe für Sportvereine berücksichtigt insbesondere Schäden an der baulichen Infrastruktur, an Sportgeräten und an Inventar. Eine FAQ-Liste zum Antragsverfahren sowie weitere nützliche Informationen finden sich auf der Seite des MHKBD und auf Vibss.de.

  • Betroffene Sportvereine können ebenso wie Kommunen über das Portal des zuständigen Ministeriums für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung (MHKBD) des Landes NRW einen Antrag einreichen.
  • Anträge können nun bis zum 30. Juni 2026 gestellt werden.

 

Übungsleiter*innen-Offensive

Die zur Verfügung gestellten Landesmittel sind ausgeschöpft, Anträge können nicht mehr eingereicht werden.

Mit einer Höhe von einer Million Euro fördert das Land NRW Ausbildungen und weitere Einstiegsqualifizierungen. Durch diese Förderungen sollen neue ehrenamtliche Übungsleiter*innen und Trainer*innen gewonnen werden. Gefördert werden Ausbildungsgebühren des jeweiligen Anbieters bis zu 500 Euro pro Qualifizierungsmaßnahme. Es werden sowohl Ausbildungen zu Schwimmlehrer*innen, Schwimmlehrer*innenassistenz, Sporthelfer*innen und Trainer*innenassistenz bezuschusst als auch Ausbildungen innerhalb der 1. Lizenzstufe C und auch innerhalb der 2. Lizenzstufe B. Voraussetzung zur Förderung ist die Mitgliedschaft eines Vereins im zuständigen Kreis- oder Stadtsportbund oder bei einem Fachverband des LSB NRW. Zudem muss der Verein als gemeinnützig anerkannt sein und den aktuellen Nachweis darüber einreichen.  

Allgemeine Fragen senden Sie an den Service im Bereich Bildung & Qualifizierung. Bei Fragen zum Förderverfahren steht Ihnen das Team Förderprogramme telefonisch unter 0203-7381-900 oder per Mail uebungsarbeit@lsb.nrw zur Verfügung.


 

Extra-Zeit für Bewegung

Eine Antragstellung ist nicht mehr möglich.

Das Programm "Extra-Zeit für Bewegung" beinhaltet die Förderung zusätzlicher außerschulischer Angebote für Schülerinnen und Schüler (1. - 13. Klasse)  die auf eine sport- und bewegungsorientierte Förderung abzielen. Hierfür stellt das Land NRW 1 Millionen Euro zur Verfügung. Ein sportpraktisches Gruppenangebot im Rahmen der Extra-Zeit für Bewegung umfasst mindestens 10 Teilnehmer*innen und mindestens 6 Zeitstunden. Sportvereine, Bünde und Verbände sowie Träger der freien Kinder- und Jugendhilfe außerhalb des organisierten Sports können Angebote mit maximal 500 Euro pro Tag ( 6 Stunden) bezuschussen lassen. Die Maßnahmen müssen bis zum 06.08.2023 durchgeführt werden.

  • Eine Antragsstellung ist seit Anfang Februar möglich.
  • Vor der Antragsstellung sollte folgendes Merkblatt beachtet werden.
  • Informationen zur Antragsstellung, u.a. für Sportvereine, Bünde und Verbände sowie für Träger der freien Kinder- und Jugendhilfe außerhalb des organisierten Sports gibt es auf der Seite Extra-Zeit für Bewegung der Sportjugend.

Bei Fragen schreiben Sie uns eine Mail: extrazeit@lsb.nrw


1.000 x 1.000 - Anerkennung für den Sportverein

Hinweis: Die zur Verfügung gestellten Landesmittel sind ausgeschöpft. Eine Antragstellung ist daher nicht mehr möglich.

Vereine können im Rahmen des Programms "1000x1000 - Anerkennung für den Sportverein" eine Maßnahme mit einem Festbetrag von 1.000 Euro fördern lassen.

Antragsberechtigt sind Sportvereine, die als gemeinnützig anerkannt und Mitglied in einem dem Landessportbund NRW angeschlossenen Fachverband sowie dem zuständigen Stadt- bzw. Kreissportbund (Doppelmitgliedschaft) sind.

  • Förderfähig sind Maßnahmen der Sportvereine, die im Zeitraum 01.01.2023 - 31.12.2023 durchgeführt werden bzw. wurden und sich einem der insgesamt acht Förderschwerpunkte zuordnen lassen.

Bei Fragen wenden Sie sich an: 1000x1000@lsb.nrw
»Weitere Informationen zum Förderprogramm


Förderung der Übungsarbeit

Die Antragsfrist für das Jahr 2023 ist bereits abgelaufen.

Auch dieses Jahr wird das Land NRW Sportvereinen eine Förderung zur Leitung der Übungsarbeit von Sportvereinen zur Verfügung stellen, insgesamt 7,56 Mio. Euro.  Voraussetzung zur Förderung ist die Gemeinnützigkeit eines Vereins sowie die erfolgte Mitgliedermeldung (Bestandserhebung) zum 01.01.2023. Außerdem müssen Vereine Mitglied in einem dem Landessportbund NRW angeschlossenen Fachverband sowie dem zuständigen Stadt- oder Kreissportbund sein (Doppelmitgliedschaft) und über lizensierte Übungsleitungen verfügen. Gefördert wird der Trainingsbetrieb im Breitensport. Die Beantragung war ab dem 30. März möglich sein. Weitere Informationen zum Programm lesen Sie auf der Seite Förderung der Übungsarbeit.

  • Anträge konnten bis zum 23. Juni 2023 gestellt werden.

Ihre Frage an uns senden Sie gerne an: uebungsarbeit@lsb.nrw


 

Bewegungsoffensive 2023

Die Antragsfrist ist abgelaufen.

Im Rahmen der „Bewegungsoffensive 2023" stellt die Landesregierung NRW 2 Million Euro zur Verfügung. Die Fördermittel wurden von einer Million Euro auf zwei Millionen Euro aufgestockt. Vereine, Bünde und Verbände sowie Institutionen und Organisationen des vereinsungebundenen Sports, Initiativen und Interessensvertretungen des informellen Sports, Bürgerstiftungen oder andere Einrichtungen können die Förderungen beantragen. Damit sollen Bewegungs-, Spiel- und Sportangebote für Kinder und Jugendliche gefördert werden. Voraussetzung zur Förderung ist die Einreichung neuer Projektideen, die dazu geeignet sind, Kinder und Jugendliche kurzfristig wieder in Bewegung zu bringen. Insgesamt können zwischen 100 und 150 Projektideen verwirklicht werden. Der zweite Teil der eingereichten Anträge wurde im Rahmen einer Jurysitzung, die sich aus Vertreter*innen der Staatskanzlei, des Ministeriums für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration, des Ministeriums für Schule und Bildung, des Landtags, dem Bundesverband der Gesundheitsstudios Deutschlands und dem Landessportbund NRW zusammensetzt, beraten.

  • Die Antragsfrist ist abgelaufen. Eine Jury hat über die geförderten Projekte entschieden.
  • Alle Informationen finden Sie hier: Bewegungsoffensive 2023   

Bei Fragen wenden Sie sich an: bewegungsoffensive@lsb.nrw


Digitalisierung des Breitensports

Die Antragsfrist ist bereits abgelaufen. Anträge können nicht mehr eingereicht werden.

30 Millionen Euro werden für die Digitalisierung des gemeinnützigen Sports zur Verfügung gestellt. Sportvereine, Bünde und Verbände in NRW können an einer Vollförderung bei Anschaffungen im Bereich der Digitalisierung profitieren. Mithilfe der Förderung können eine bereits vorhandene digitale Infrastruktur ausgebaut und neue digitale Möglichkeiten geschaffen werden. Vereine müssen als gemeinnützig anerkannt sowie Mitglied bei einem Kreis- oder Stadtsportbund sein, um die Förderungen beantragen zu können.

Ihre Frage zur Digitalisierungsförderung an uns!


Bild: © LSB NRW / Andrea Bowinkelmann