Soforthilfe für den Sport in NRW
Das Land NRW hat ein Hilfsprogramm für den Sport in NRW in der Corona-Krise beschlossen und dieses bereits zum dritten Mal verlängert.
Soforthilfe Sport
Nothilfe über zehn Millionen Euro - Verlängerung bis März 2021
Zum Online-Antrag für Sportvereine
Die "Soforthilfe Sport" können alle notleidenden Sportvereine sowie die Mitgliedsorganisationen des LSB NRW ab dem 16. November 2020 bis zum 15. März 2021 erneut über unser »Förderportal des Landessportbundes Nordrhein-Westfalen online beantragen – schriftliche Anträge sind nicht möglich! Antragsberechtigt sind alle Vereine, die über eine unserer Mitgliedsorganisationen (Sportbund oder Sportfachverband) dem Landessportbund NRW angeschlossen sind sowie die Mitgliedsorganisationen selber. Bedingung für die Gewährung der Soforthilfe ist ein durch die Corona-Pandemie verursachter Liquiditätsengpass, der zu einer Existenzgefährdung des Vereins in Form einer drohenden Zahlungsunfähigkeit führen könnte.
Für die "Soforthilfe Sport" für Sportvereine und LSB-Mitgliedsorganisationen in existenziellen Notlagen stehen 10 Mio. Euro zur Verfügung, die nach Eingang des Antrags bearbeitet und beschieden werden.
Die folgenden FAQs zur Antragstellung "Soforthilfe Sport" haben wir für Sie zusammengefasst:
Ihre Frage an uns!
E-Mail: Soforthilfe-sport@lsb.nrw
Ansichtsexemplar "Antragsformular Soforthilfe Sport"
Das Formular dient lediglich als Ansichtsexemplar. Der Antrag auf Soforthilfe muss digital über das Förderportal des Landessportbundes NRW gestellt werden. Bitte senden Sie Ihren Antrag nicht postalisch oder per Mail an den LSB NRW! Ausgedruckte Anträge können nicht verarbeitet werden.