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Finanzielle Förderungen

Finanzielle Förderungen für den Sport in der Coronakrise

Hier finden Sie eine Übersicht aller Förderungen, die Sie im Rahmen der Corona-Hilfen beantragen können.

Soforthilfe Sport

Soforthilfe für Sportvereine in der Coronakrise

Die "Soforthilfe Sport" können alle notleidenden Sportvereine sowie die Mitgliedsorganisationen des LSB NRW ab dem 16. September 2021 bis zum 15. Dezember 2021 über unser »Förderportal online beantragen.
Bedingung für die Gewährung der Soforthilfe ist ein durch die Corona-Pandemie verursachter Liquiditätsengpass, der zu einer Existenzgefährdung des Vereins in Form einer drohenden Zahlungsunfähigkeit führen könnte.
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Coronahilfe Breitensport

Fördergelder sollen durch Mitgliederverluste erlittene Mindereinnahmen kompensieren

Die "Coronahilfe Breitensport" können alle Sportvereine ab dem 27. September 2021 bis zum 15. November 2021 über das »Förderportal des Landessportbundes Nordrhein-Westfalen online beantragen – schriftliche Anträge sind nicht möglich! Antragsberechtigt ist jeder Sportverein, der Mitglied in einer Mitgliedsorganisation des Landessportbundes NRW ist und im Jahr 2020 pandemiebedingt einen Mitgliederverlust verzeichnet hat. Der Mitgliederverlust ergibt sich aus der Differenz der zum 01.01.2020 und zum 01.01.2021 im Rahmen der LSB-Bestandserhebung gemeldeten Mitgliederzahlen. Die Abwicklung erfolgt über unser Förderportal.
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