Förderung von Online-Sportangeboten
Förderung von Online-Sportangeboten

#trotzdemSPORT - auch zu Hause!
Bewegung und Sport sind für Menschen von zentraler Bedeutung. Sie leisten einen wichtigen Beitrag zur physischen und psychosozialen Gesundheit und gehören insbesondere während der Coronakrise zu den nachgefragtesten Bedürfnissen der Gesellschaft. Leider können Sportvereine ihren Vereinsmitgliedern derzeit nicht in gewohnter Weise Sportangebote in der Halle oder auch im Freien unterbreiten. Umso wichtiger ist es, neue Formen sportlicher Aktivitäten und Angebote anzubieten.
Aufgrund der Fülle der gestellten Anträge ist die vom LSB NRW aus Eigenmitteln zur Verfügung gestellte Gesamtsumme von 1,25 Millionen Euro bereits ausgeschöpft. Es können daher keine Anträge mehr gestellt werden. Wir bitten um Ihr Verständnis.
Ihre Frage zum Antragsverfahren
beantworten wir gerne per E-Mail
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Online-Fortbildungen zur technischen und methodischen Umsetzung
»Für Mitgliedsorganisationen/Vereine
»Für Freiwilligendienstleistende
Fortbildungen für LSB-Mitgliedsorganisationen und Vereine
Im Rahmen einer Online-Fortbildung können alle Interessierten einen Einblick erhalten, wie sich technisch und methodisch Bewegung, Spiel und Sport vor der Kamera umsetzen lassen.
Neben nützlichen Tipps zur richtigen Software und Hardware wird vorgestellt, was es bei Live-Trainings und aufgezeichneten, vor-produzierten Videos zu beachten gibt.
Weitere Informationen und Termine
Fortbildung für Freiwilligendienstleistende
Im Rahmen einer Online-Fortbildung können alle Interessierten einen Einblick erhalten, wie sich technisch und methodisch Bewegung, Spiel und Sport vor der Kamera umsetzen lassen.
Neben nützlichen Tipps zur richtigen Software und Hardware wird vorgestellt, was es bei Live-Trainings und aufgezeichneten, vor-produzierten Videos zu beachten gibt.
Weitere Informationen und Termine
Handout
Das folgende Handoutsoll Ihnen helfen, die wichtigsten Punkte zur Erstellung von Live-Streams und/oder On-Demand-Videos im Blick zu behalten. Mit den darin enthaltenden Tipps erzielen Sie ein ansprechendes Ergebnis und vermeiden teils auch juristisch relevante Fehler.
Ideen für (digitale) Bewegungs-, Spiel- und Sportangebote für Kinder und Jugendliche
Während der Corona Pandemie müssen Vereine und Bünde kreativ werden, um ihre Mitglieder, insbesondere die Kinder und Jugendlichen,
ohne das gewohnte Präsenz-Training in Bewegung zu halten. Damit kinder-und jugendgerechte Angebote im Sport weiterhin durchgeführt werden können, werden in folgenden Handout verschiedene Möglichkeiten für Online-Sportangebote vorgestellt.
Unterstützung von Freiwilligen und J-Teams
Unterstützung von Freiwilligen
Es besteht die Möglichkeit, dieses Angebot mit der Unterstützung von Freiwilligen und J-Teams schnell umzusetzen. Dies bietet auch den Jugendlichen die Chance, sich gerade in dieser schwierigen Zeit vor Ort einzubringen und sich außerdem, wenn sie möchten, fortzubilden.
Bei Interesse nehmen Sie dazu bitte mit Hilfe der Ansprechpartnerliste direkt Kontakt mit den Freiwilligen auf.
Ansprechpartnerliste "Unterstützung von Freiwilligen"
Fortbildung zur Leitung von Live-Sportangeboten
Die Sportjugend NRW bietet den jungen Freiwilligen für diesen Zusammenhang eine zusätzliche Fortbildung zur Leitung eines Live-Sportangebotes mit Einführung in Technik und Übungen an.
Im Rahmen der Online-Fortbildung können alle Interessierten einen Einblick erhalten, wie sich technisch und methodisch Bewegung, Spiel und Sport vor der Kamera umsetzen lassen.
Neben nützlichen Tipps zur richtigen Software und Hardware wird vorgestellt, was es bei Live-Trainings und aufgezeichneten, vor-produzierten Videos zu beachten gibt.
Hinweis zur Musiknutzung
Viele Trainingseinheiten, ob live oder on-demand, machen mit Musik natürlich deutlich mehr Spaß als ohne.
Für die Musiknutzung sollten jedoch einige Regeln berücksichtigt werden:
Für die Dauer behördlich angeordneter Hallenschließungen können die über das DOSB-Pauschalabkommen abgegoltenen Trainingsangebote auch auf der Internetseite des Sportvereins digital angeboten werden. Nur wenn die Übertragung auf der Homepage auch nach der Hallenschließung noch beibehalten werden soll, ist eine separate Lizenzierung über die GEMA erforderlich.
Weitere Informationen zum DOSB-Pauschalabkommen mit der GEMA während der Coronakrise finden Sie »hier.
Wenn nicht unbedingt nötig, verzichten Sie auf die Musiknutzung oder lassen diese im Zweifel über die GEMA lizensieren.
Hinweise zu Bildrechten und Einverständniserklärung
Für die Erstellung von Videos muss ebenso eine Einverständniserklärung vorliegen, wie bei allen anderen Bildern, die auf Webseiten, Social-Media-Kanälen oder dem eigenen Vereinsmagazinen veröffentlicht werden. Für diesen Zweck hat der Landessportbund ein Muster erstellt, mit dem Sie das Einverständnis der abgebildeten Personen einholen können. Berücksichtigen Sie dabei: Es gibt kein allgemeingültiges Muster für eine Einwilligung. Das vorliegende Muster enthält jedoch die gesetzlichen Mindestanforderungen.
Weitere Informationen zu Bildrechten finden Sie hier.