Auch im Haushaltsjahr 2024 stellt die Staatskanzlei des Landes NRW wieder Sportfördermittel zur Verfügung.
Die Antragstellung für die beiden folgenden Förderprogramme erfolgt über das LSB-Förderportal.
Förderung der Übungsarbeit in Sportvereinen
Das Geld ist für Übungsleiter*innen vorgesehen, die sich vorrangig in Kinder- und Jugendgruppen um die Nachwuchsförderung kümmern.
Aufgrund der sportpolitischen Dringlichkeit und Relevanz des Themas „Schwimmen“, werden nun auch die Qualifikationen der Schwimmausbilderinnen und -ausbilder bei der Förderung berücksichtigt. Deswegen werden neben den in Ziffer 4.3 der Richtlinie genannten Ausbildungen, zukünftig auch „qualifizierte Schwimmausbilder*innen der Mitgliedsorganisationen des LSB mit einem Ausbildungsumfang von mind. 60 UE anerkannt.
Die Antragsfrist endet am 31.05.2024.
Weitere Informationen zur Förderung der Übungsarbeit
1000x1000 – Anerkennung für den Sportverein
Für das Landesprogramm stehen im Jahr 2024 wieder Haushaltsmittel zur Förderung des Engagements der Sportvereine in Höhe von 1,25 Millionen Euro zur Verfügung.
Förderfähig sind Maßnahmen der Sportvereine, die im Zeitraum 01.01.2024 – 31.12.2024 durchgeführt werden bzw. wurden und sich einem von insgesamt neun Förderschwerpunkten zuordnen lassen.
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Foto: Andrea Bowinkelmann