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Verdienstorden der Bundesrepublik (Bundesverdienstkreuz)​

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wird für besondere Leistungen auf politischem, wirtschaftlichem, kulturellem, geistigem oder ehrenamtlichem Gebiet verliehen.

  • Antrags- bzw- vorschlagsberechtigt
    Jeder Bürger kann eine Person für den Verdienstorden vorschlagen. Dazu wendet er sich an die Staatskanzlei des Landes NRW. Es ist auch möglich, dass Behörden, Organisationen oder Institutionen Vorschläge einreichen. Nach der Einreichung erfolgt eine Prüfung durch die zuständigen Stellen. Bevor eine Entscheidung über die Verleihung getroffen wird, wird der Landessportbund zu Anträgen, die Persönlichkeiten des NRW-Sports betreffen, um Stellungnahme gebeten.
  • Zielgruppe: Der Verdienstorden richtet sich an alle Personen, unabhängig von ihrem Beruf oder ihrer gesellschaftlichen Stellung, die sich durch besondere Verdienste um die Bundesrepublik Deutschland und ihre Bürger ausgezeichnet haben. Dies können sowohl inländische als auch ausländische Personen sein, die sich in den Bereichen Politik, Wirtschaft, Kultur, geistiges Leben, soziales Engagement oder ehrenamtliche Tätigkeiten hervorgetan haben.
  • Auszeichnende Organisation: Bundesrepublik Deutschland
  • Preis/Anerkennung: Die Anerkennung erfolgt in Form einer Ordensauszeichnung, die in verschiedenen Stufen verliehen wird. Die Stufen reichen vom Verdienstkreuz am Bande bis hin zur Sonderstufe des Großkreuzes. Die Ausgezeichneten erhalten eine Urkunde und das jeweilige Ordenszeichen.
  • Antrags- bzw. Vorschlagszeitraum: Ganzjährig

Weitere Informationen und Antragstellung

Ansprechperson

Henning Schröder

Verbundsystem & Grundsatzfragen


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