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Stadt- und Kreissportbünde

Sie gehören zu den Mitgliedsorganisationen nach § 9 der Satzung des Landessportbundes NRW. In ihnen sind die Sportvereine einer Stadt bzw. eines Kreises zusammengeschlossen. In NRW gibt es zurzeit 23 Stadt- und 31 Kreissportbünde.

Der organisierte Sport in den Städten und Kreisen

Aufgaben der Stadt- und Kreissportbünde und der Stadt- und Gemeindesportverbände

Ein Stadtsportbund (SSB) bzw. ein Kreissportbund (KSB) bildet die Gemeinschaft des gemeinnützigen und organisierten Sports innerhalb einer Stadt bzw. eines Kreises.

Die Stadtsportbünde und die Kreissportbünde (SSB/KSB) sind eingetragene Vereine. Sie fördern die Zielsetzungen des Landessportbundes NRW im Rahmen ihrer räumlichen Zuständigkeit.

Zu den Aufgaben der Stadt- und Kreissportbünde zählen u. a.:

  • Dienstleister und Serviceanbieter für Sportvereine
  • Interessenvertretung der Sportvereine in der Kommunalpolitik
  • Umsetzung regionaler Programme und Projekte
  • Qualifizierung von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern

Daran arbeiten wir gerade

Stadt- und Gemeindesportverbände

Sie sind Zusammenschlüsse von Sportvereinen in den kreisangehörigen Städten und Gemeinden und grundsätzlich selbstständige Untergliederungen der Kreissportbünde. Als deren Mitglieder und i.d.R. eingetragene Vereine unterstützen und ergänzen die Stadt- und Gemeindesportverbände (SSV/GSV) die Arbeit der Kreissportbünde.

In den 31 Kreissportbünden von NRW sind derzeit über 300 Stadt- und Gemeindesportverbände organisiert.

Arbeitsschwerpunkte und Aufgaben der SSB/KSB (pdf)

Uwe Busch
Vizepräsident Bünde („Sprecher“)
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Peter Hatschbach
Stellv. Sprecher der Stadt- und Kreissportbünde
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Protokolle der Tagungen der Stadt- und Gemeindesportverbände