Zum Hauptinhalt springen

Das oberste Organ

Der Mitgliederversammlung des Landessportbundes NRW obliegen satzungsgemäß eine Reihe grundsätzlicher Aufgaben, wie u. a. die Wahl der Präsidiumsmitglieder oder die Beschlussfassung über Wirtschaftsplan und Jahresabschluss.

Die Mitgliederversammlung des Landessportbundes NRW

Zusammensetzung - Protokolle - Tagungsunterlagen

Die Mitgliederversammlung des Landessportbundes NRW setzt sich zusammen aus den Mitgliedern des Präsidiums und aus den Delegierten

- der ordentlichen Mitgliedsorganisationen (SSB/KSBVerbände)
- der Mitgliedsorganisationen mit besonderer Aufgabenstellung
- der Sportjugend

Weitere Informationen über die Aufgaben und die Zusammensetzung der Mitgliederversammlung, ihren Tagungsrhythmus sowie die Modalitäten ihrer Einberufung sind in der »Satzung des Landessportbundes NRW (pdf) definiert.

Protokolle, Tagungsunterlagen und Beiträge vergangener Mitgliederversammlungen finden Sie hier: