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Das oberste Organ

In dieser Eigenschaft tritt die Mitgliederversammlung des Landessportbundes NRW mindestens einmal jährlich zusammen. Satzungsgemäß obliegen ihr eine Reihe grundsätzlicher Aufgaben, wie u. a. die Wahl der Präsidiumsmitglieder oder die Beschlussfassung über Wirtschaftsplan und Jahresabschluss.

Die Mitgliederversammlung des Landessportbundes NRW

Zusammensetzung - Protokolle - Tagungsunterlagen

Der Mitgliederversammlung des Landessportbundes NRW setzt sich zusammen aus den Mitgliedern des Präsidiums und aus den Delegierten

- der ordentlichen Mitgliedsorganisationen (SSB/KSBVerbände)
- der Mitgliedsorganisationen mit besonderer Aufgabenstellung
- der Sportjugend

Weitere Informationen über die Aufgaben und die Zusammensetzung der Mitgliederversammlung sowie die Modalitäten ihrer Einberufung sind in der »Satzung des Landessportbundes NRW (pdf) definiert.

Protokolle, Tagungsunterlagen und Beiträge vergangener Mitgliederversammlungen finden Sie hier: