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Mitgliedsbeiträge im Landesportbund NRW (LSB NRW)

Beitragspflichtig sind alle Mitgliedsorganisationen des LSB NRW. Mit ➡Beschluss vom 24. Februar 2024 (TOP 8) hat die Mitgliederversammlung des LSB NRW einstimmig beschlossen, die Mitgliedsbeiträge ab dem Beitragsjahr 2025 anzuheben: 

Mitgliedergruppe

Beitrag bis 2025
je Mitglied pro Jahr 

Beitrag ab 2025
je Mitglied pro Jahr

Dach- und Fachverbände 0,25 € 0,32 €
Stadt- und Kreissportbünde 0,10 € 0,13 €
Mitgliedsorganisationen mit besonderer Aufgabenstellung 0,10 € 0,13 €

Maßgeblich für die Berechnung ist die gemeldete Mitgliederzahl zum Stichtag 1. Januar des jeweiligen Beitragsjahres. Die Rechnungsstellung erfolgt einmal jährlich zur Mitte des jeweiligen Jahres. 
 

Abgrenzung: Mitgliedsbeiträge und Jahresrechnung an die Vereine 

Die oben beschriebenen Mitgliedsbeiträge werden ausschließlich von den  Dach- und Fachverbänden, Stadt- und Kreissportbünden und Mitgliedsorganisationen mit besonderer Aufgabenstellung an den LSB NRW entrichtet. Die Sportvereine in NRW zahlen keinen Mitgliedsbeitrag an den LSB NRW, da sie keine Mitglieder des LSB NRW sind. 

Der LSB NRW fakturiert bei den Sportvereinen jedoch Beiträge zu den Gruppenverträgen für  die Sportversicherung, die GEMA und die VBG- sowie den Mitgliedsbeitrag der Sporthilfe NRW und leitet diese an die genannten Institutionen weiter. Die Rechnungsstellung und Abwicklung des Zahlungsverkehrs erbringt der LSB NRW als Dienstleistung für seine Mitglieder ohne Erhebung einer Bearbeitungsgebühr. Die Abwicklung findet ihre rechtliche Grundlage in den Satzungen der Mitgliedsorganisationen des LSB NRW und in entsprechenden Abtretungserklärungen. 

Weiterführende Informationen zur Sportversicherung und zu weiteren Vereinsbeiträgen:   

Versicherung & GEMA für Vereine