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Mikroplastik auf Sportanlagen

Zukünftiges Verkaufsverbot von Mikroplastik zur Verwendung auf Sportanlagen

Am 25. September 2023 hat die EU-Kommission die seit einigen Jahren angekündigten und diskutierten Einschränkungsmaßnahmen gegen die Abgabe von Mikroplastik in die Umwelt verabschiedet. Die Maßnahmen umfassen sowohl den Verkauf von Mikroplastik selbst als auch von Produkten, denen Mikroplastik bewusst zugesetzt wurde und die diese Partikel bei der Produktnutzung freisetzen. Davon sind neben Kosmetika, Waschmittel oder Pflanzenschutzmittel auch Sportanlagen betroffen. Denn Kunststoffgranulate werden häufig als Füllstoff auf Kunststoffrasenplätzen und als Zuschlagsstoff auf Tennis- oder Reitplätzen verwendet. Alleine 16.000 Tonnen an Mikroplastik gelangen laut der Europäischen Chemieagentur (ECHA) EU-weit jährlich durch die mit Kunststoffgranulat verfüllten Sportplätze in die Umwelt
(Quelle: https://echa.europa.eu/de/).

Das Verkaufsverbot von Kunststoffgranulat tritt mit einer 8-jährigen Übergangszeit am 16. Oktober 2031 in Kraft.
Wichtiger Hinweis: Nicht verboten wird die weitere Nutzung von bereits auf Sportstätten verwendetem oder sich zum Zeitpunkt des Verbots im Besitz der Sportstättenbetreiber befindlichen Kunststoffgranulat.

Bereits 2019 hat das Land NRW beschlossen, auf die Entwicklungen zu reagieren und Sportanlagen, zu deren Belag Mikroplastik zugeführt werden soll, von der Förderung über Landesmittel (bspw. über das Programm Moderne Sportstätte 2022) auszuschließen.
(Quelle: https://www.landtag.nrw.de/)  
 
Weitere Informationen, FAQs und Handlungsempfehlungen (u.a. zu alternativen Füllstoffen) finden Sie hier:

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