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Informationen zur Mitgliederkonferenz und den Ständigen Konferenzen

Am 02.12.2025 finden in der Erich-Göpfert-Stadthalle Unna die Mitgliederkonferenz und die Ständigen Konferenzen des Landessportbundes NRW statt.

Die Sitzungen der Ständigen Konferenzen der Bünde und Verbände beginnen parallel um 15:30 Uhr.
Die Mitgliederkonferenz startet im Anschluss um 18:30 Uhr.

Ablaufplan

ab 14:30 Uhr Anmeldung und Kaffee/Kuchen
15:30 Uhr getrennte Sitzungen der Ständigen Konferenzen der Bünde und Verbände
17:30 Uhr Get Together/Snack
18:30 Uhr Mitgliederkonferenz
20:00 Uhr Abreise

Über die Kacheln finden Sie weitere Informationen sowie die Tagungsunterlagen zu beiden Konferenzen.

 

Die Anmeldungen zu den Konferenzen können ausschließlich von berechtigen Personen der Mitgliedsorganisationen des Landessportbundes NRW vorgenommen werden.

Die Rückmeldefrist endet am 26.09.2025.

Anmeldung zu beiden Konferenzen

Veranstaltungsdetails

Dienstag, 02.12.2025
15:30 - ca. 20:00 Uhr

Erich-Göpfert-Stadthalle Unna
Parkstraße 44,
59425 Unna
»Park- und Anreisehinweis

Kontakt

Anfragen per Mail an:
Konferenzen@lsb.nrw

Mitgliederkonferenz
Beate Kerski:
Tel. 0203 7381-713

Vanessa Maurer:
Tel. 0203 7381-710

Ständige Konferenzen
Sonja Metz:
Tel. 0203 7381-977

Fragen und Antworten

Die Anmeldung erfolgt zentral über die Geschäftsstelle der Mitgliedsorganisation für beide Konferenzen. Rückmeldefrist ist der 26.09.2025.

»Hier geht es zu Anmeldung

Pro Organisation können bis zu zwei Personen angemeldet werden. Die erste Person übt das einheitliche Stimmrecht aus. Sollte diese verhindert sein, übernimmt die zweite gemeldete Person die Stimmabgabe.

Nein, die Anmeldung erfolgt zentral für beide Konferenzen über das folgende Online-Formular:

»Hier geht es zur Anmeldung

Nein. Die Konferenzen werden als Präsenzformate durchgeführt.

Die Tagesordnungen beider Konferenzen finden Sie auf den jeweiligen Unterseiten:

 

Verankerung der Mitgliederkonferenz in der Satzung

Informationen über die Aufgaben und die Zusammensetzung der Mitgliederkonferenz, ihren Tagungsrhythmus sowie die Modalitäten ihrer Einberufung sind in der »Satzung des Landessportbundes NRW (pdf) in § 29a definiert.

Die Geschäftsordnung der Ständigen Konferenzen

Die formalen Grundlagen für die Ständigen Konferenzen des Landessportbundes NRW sind in der Satzung (§ 27) sowie in der »Geschäftsordnung der Ständigen Konferenzen geregelt.