Sportversicherung
Aktuelle Information:
Temporäre Deckungserweiterung der Sport-Unfallversicherung
Seit dem 01.02.2022 besteht – zunächst befristet bis zum 31.07.2022 – der Versicherungsschutz aus der Sport-Unfallversicherung für Vereinsmitglieder auch bei der individuellen sportlichen Aktivität (Einzeltraining), soweit der eigene Verein (oder einzelne Vereinsabteilungen) vorübergehend coronabedingt keinen Sportbetrieb anbietet (z.B. weil gesetzliche Regelungen nicht umgesetzt werden können) oder anbieten darf (z.B. weil der reguläre Sport- und Spielbetrieb behördlich untersagt wird). Die versicherte private Sportausübung ist regional auf die Wohnsitznähe begrenzt (max. 50 km).
Weitere Informationen zur Sportversicherung in Zeiten von Corona
Sportversicherung
Seit dem 1. Januar 2020 ist der Landessportbund NRW (LSB NRW) Versicherungspartner der ARAG und Träger der Versicherung für die Sportvereine in NRW.
Was ist neu?
- Die jährliche Beitragsrechnung für die Sportversicherung, die VBG- und die GEMA-Pauschale sowie der Mitgliedsbeitrag Sporthilfe wird ab sofort vom LSB NRW ausgestellt und die fakturierten Gelder direkt an ARAG, VBG, GEMA und Sporthilfe weitergeleitet. Und es bleibt dabei: Die Sportvereine in Nordrhein-Westfalen zahlen auch künftig keinerlei Beiträge an den LSB NRW, da sie keine Mitglieder des LSB NRW sind.
- Das Versicherungsbüro der ARAG befindet sich nicht mehr in Lüdenscheid, sondern in direkter Nachbarschaft zum LSB NRW in Duisburg.
Vier Komponenten, eine Rechnung
Der Landessportbund NRW zieht zusammen mit dem Sportversicherungs-Beitrag auch den VBG- (jeweils für das abgelaufene Jahr) sowie den GEMA-Beitrag ein. Im Jahr 2020 sind dies 24 Cent VBG-Pauschale und 7,4 Cent GEMA-Pauschale pro Mitglied.
ARAG (Sportversicherungsvertrag): Als Sportverein im LSB NRW sind Sie über die ARAG Sportversicherung umfassend abgesichert. Diese speziell für den Sportbetrieb entwickelte Absicherung deckt die folgenden Bereiche ab:
- Haftpflichtversicherung
- Unfallversicherung
- Umwelt-Haftpflichtversicherung
- Umweltschaden-Versicherung
- Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung
- D&O-Versicherung
- Vertrauensschadenversicherung
- Rechtsschutzversicherung
- Krankenversicherung
VBG (Unfallversicherung für Übungsleiter*innen): Die für Sportvereine zuständige Verwaltungsberufsgenossenschaft (VBG) gibt Übungsleiter*innen bei arbeitnehmerähnlicher Tätigkeit nach § 2 Abs. 2 SGB VII gesetzlichen Versicherungsschutz bei Arbeitsunfällen.
»Mehr dazu
GEMA (Rahmenvereinbarung DOSB): Der Deutsche Olympische Sportbund (DOSB) hat ein Abkommen mit der GEMA getroffen. Dieses Abkommen garantiert u.a. durch die Zahlung eines jährlichen Pauschalbetrages eine Freistellung von den GEMA-Gebühren bei bestimmten Veranstaltungen mit musikalischer Umrahmung. »Mehr dazu
Sporthilfe (Mitgliedsbeitrag): Alle Mitgliedsorganisationen des LSB NRW sind zugleich Mitglieder der Sporthilfe NRW. Gemäß ihrer Satzung betreibt die Sporthilfe NRW die Sportklinik Hellersen und kümmert sich um sportmedizinische Forschung sowie die Förderung der Sportunfallprävention. »Mehr dazu
Weitere »hilfreiche Informationen und FAQs zum Thema Sportversicherung finden Sie in unserem Vereinsportal VIBSS Online.
ARAG-Versicherungsbüro beim LSB NRW e.V.
Jochen Grahn (Büroleiter)
Friedrich-Alfred-Allee 15
47055 Duisburg
Tel. 0203 600107-0
»E-Mail schreiben
»Zur Website
Sie wollen einen Schaden melden?
www.arag-sport.de
Service-Telefon
0203 7381-800
Beiträge für VBG und GEMA pro Mitglied
2020
VBG: 24 Cent
GEMA: 7,4 Cent (7,4 Cent in 2020 wegen Steuerermäßigung von 7% auf 5%)
2021
VBG: 25 Cent
GEMA: 7,9 Cent
2022
VBG: 26 Cent
GEMA: 8,2 Cent
Downloads für Fachverbände
Muster einer Abtretungserklärung
Muster-Satzungsbausteine