Hinweisgeberschutzgesetz / Zentrale Hinweisstelle
Zentrale Hinweisstelle: Verstöße im organisierten Sport melden
Hinweisgeberschutzgesetz: Besserer Schutz hinweisgebender Personen
Oftmals passieren Verstöße im organisierten Sport ohne Konsequenzen - die Angst als Betroffene*r oder Hinweisgeber*in, nicht geschützt zu sein, ist zu groß, um sie zu melden. Dabei können Hinweise dafür sorgen, Verstöße zu untersuchen und aufzudecken. Um die Hinweisgeber*innen vor Benachteiligungen, die ihnen wegen ihrer Meldung drohen, zu schützen, tritt am 02. Juli 2023 das Hinweisgeberschutzgesetz, auch bekannt als Whistleblower-Gesetz in Kraft.
Zentrale Hinweisstelle
Der Deutsche Olympische Sportbund (DOSB) und der Landessportbund NRW (LSB NRW) arbeiten mit der Zentralen Hinweisstelle zusammen und setzen sich für den Schutz der Hinweisgebenden ein. Betroffenen oder Beobachtenden soll die Möglichkeit gegeben werden, Hinweise anonym und sicher abzugeben. Die Zentrale Hinweisstelle nimmt die Hinweise auf und leitet diese i.d.R. an die*den Good Governance-Beauftragte*n des LSB NRW weiter, um die Fälle zu prüfen.
Die Funktion der Zentralen Hinweisstelle wird durch die Kanzlei HEUKING • VON COELLN Rechtsanwälte PartG mbB für die Mitgliedsorganisationen des DOSB wahrgenommen. Die Rechtsanwältin und der Rechtsanwalt der Zentralen Hinweisstelle sind unabhängig und unterliegen keinen Anweisungen des LSB NRW.
Aufgaben der Zentralen Hinweisstelle
Die Zentrale Hinweisstelle dient allen Mitarbeitenden (hauptamtliche, ehrenamtliche oder Honorarkräfte), Mitgliedern, Athlet*innen und weiteren Stakeholder*innen des LSB NRW sowie außenstehenden Dritten („Hinweisgeber*in“) als Anlaufstelle.
- Diese können sich mit Hinweisen zu möglichen Rechts-, Compliance- bzw. Integritäts-Verstößen durch Mitarbeitende (hauptamtliche, ehrenamtliche oder Honorarkräfte) des LSB NRW an die Zentrale Hinweisstelle wenden.
- Die Zentrale Hinweisstelle befasst sich mit Verstößen gegen geltendes Recht oder verbandsinterne Regelungen.
- Dazu zählen alle internen und externen Regelungen und Vereinbarungen (z.B. Satzung, Ordnungen, Leitbild, Good Governance-Richtlinien, Ethik-Code, usw.), denen sich der LSB NRW freiwillig unterworfen oder die er selbst aufgestellt hat.
- Die Tätigkeit der Zentralen Hinweisstelle umfasst nicht die Entgegennahme von Hinweisen auf mögliche Verstöße von Organisationen, die sich der Zentralen Hinweisstelle nicht angeschlossen haben.
- Die Inanspruchnahme der Zentralen Hinweisstelle ist für Hinweisgeber*innen freiwillig und kostenfrei.
So können Hinweise an die Zentrale Hinweisstelle gegeben werden
Hinweise an die Zentrale Hinweisstelle können sowohl mündlich (im persönlichen Gespräch oder telefonisch) als auch schriftlich (per E-Mail, Fax, Brief oder über ein von der Zentralen Hinweisstelle zur Verfügung gestelltes internetbasiertes Meldesystem) abgegeben werden. Telefonisch ist die Zentrale Hinweisstelle direkt zu erreichen. Kann eine telefonische Meldung ausnahmsweise nicht sofort entgegen genommen werden, wird der*die Hinweisgeber*in umgehend kontaktiert, insofern diese*r eine entsprechende Nachricht und Kontaktdaten hinterlässt.
Die Zentrale Hinweisstelle gibt Hinweise oder Informationen zu diesen nicht an Stellen außerhalb des LSB NRW weiter. Insbesondere bedarf die Weitergabe von Informationen an Behörden oder Dritte der vorherigen schriftlichen Zustimmung des*der Hinweisgebers*Hinweisgeber*in und des LSB NRWs.
Kontakt zur Zentralen Hinweisstelle
Rechtsanwälte Heuking / Von Coelln
Dr. Sibylle von Coelln & Christian Heuking
Tel.: +49 211 44 03 57 71
E-Mail: Zentrale-Hinweisstelle@hvc-strafrecht.de
Internetbasiertes Meldesystem:
https://dosb.e-report.me/
Postalische Meldungen:
PERSÖNLICH/VERTRAULICH
HEUKING • VON COELLN
Rechtsanwälte PartG mbB
z.Hd. Frau Rechtsanwältin Dr. Sibylle von Coelln/Herrn Rechtsanwalt Christian Heuking
Prinz-Georg-Str. 104
40479 Düsseldorf
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Bild: © LSB NRW / Andrea Bowinkelmann