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Sportstättenförderprogramme von Land und Bund

Es gibt verschiedene Förder- und Finanzierungsmöglichkeiten auf Landes- und Bundes-Ebene, die Sportvereine für Bau-, Umbau- und Modernisierungsmaßnahmen von Sportanlagen nutzen können. Nachfolgend finden Sie Übersichten von und Verweise zu aktuell gültigen Programmen. Häufig gibt es für Sportvereine auch die Möglichkeit, an kurzfristig aufgelegten kommunalen Förderprogrammen zu partizipieren oder Mittel aus der jährlichen Sportpauschale über die Kommune zu erhalten. Für weitere Informationen nehmen Sie Kontakt mit Ihrem zuständigen Kreis- oder Stadtsportbund auf.

 

Programme auf kommunaler Ebene

  • Sportpauschale: Die Kommunen in NRW erhalten vom Land NRW jährlich die sogenannte „Sportpauschale“. Diese Mittel sollen zur Instandsetzung und Modernisierung der Sportinfrastruktur dienen und können grundsätzlich durch die Kommunen auch an Sportvereine weitergereicht werden.
    Für 2026 stehen insgesamt knapp 77 Mio. Euro zur Verfügung. Wie sich die Mittel auf die einzelnen Gebietskörperschaften verteilen, zeigt die Modellrechnung zum Gemeindefinanzierungsgesetzes 2026 auf den Seiten 5–17.
     
  • Pauschalmittel aus dem Sondervermögen für NRW: Aus dem Sondervermögen des Bundes für die Länder (LuKIFG-Mittel) hat das Land NRW über den „NRW-Plan für gute Infrastruktur“ in 2025 10 Mrd. Euro als Pauschalzuweisungen an die Kommunen in NRW verteilt. Die Mittel können für verschiedene Infrastrukturbereiche eingesetzt werden, wobei „Sportinfrastruktur“ explizit als möglicher  Förderzweck genannt ist. Grundsätzlich können Kommunen die Mittel auch an Sportvereine weiterreichen. Eine kommunalscharfe Verteilung der 10 Mrd. Euro ist in der Verteilung der Pauschalzuweisungen an Städte, Gemeinden und Kreise dargestellt.

Programme auf Landesebene

Eine Gesamtübersicht zu den Fördermöglichkeiten im Sportstätteninfrastrukturbereich auf Landesebene, die Sportvereinen und Kommunen offenstehen, finden Sie hier:

Sportstättenförderprogramme in NRW


»Moderne Sportstätte 2022
Mit einem bisher in Nordrhein-Westfalen einzigartigen Förderprogramm für Sportstätten stärkt das Land seine Stellung als Sportland Nummer Eins. Insgesamt 300 Millionen Euro stehen im Rahmen des Programms „Moderne Sportstätte 2022“ zur Verfügung, von denen Sportvereine und -verbände profitieren können.
Die Mittel aus dem Programm sind nahezu vollständig ausgeschöpft. Für nähere Informationen gehen Sie auf Ihren zuständigen Kreis- oder Stadtsportbund zu.
Der Verwendungsnachweis durch die Sportvereine bzw. sonstige Maßnahmenträger muss spätestens bis zum 30.06.2027 bei der NRW.BANK eingereicht werden.

Bitte beachten:

Zur Modernisierung, Instandsetzung, Sanierung, Ausstattung, Weiterentwicklung, zum Umbau und Ersatzneubau sowie zum Neubau von vereinseigenen Sportstätten samt der sportfachlich notwendigen Infrastruktur steht Ihnen das neue Sportstättenförderprogramm Förderprogramm Moderne Sportstätte NRW | Landessportbund Nordrhein-Westfalen e.V. zur Verfügung.

Programme auf Bundesebene

Der Deutsche Olympische Sportbund (DOSB) führt und aktualisiert eine Übersicht von bundesweiten Förderprogrammen für Sportstätten und Sporträume, die für Sportvereine und / oder Kommunen geöffnet sind -  darunter bspw. die „BEG-Förderung“ (Maßnahmen zur energetischen Sanierung) oder die „Kommunalrichtlinie“ (u.a. Modernisierung Beleuchtung und Lüftungsanlagen, Klimaschutzberatung).

Übersicht Bundesförderung für Sportstätten und Sporträume

  • »Crowdfunding
    Eine alternative Finanzierungsmöglichkeit bieten auch Crowdfunding-Plattformen. Weitere Informationen dazu finden Sie in unserem Vereinsportal VIBSS Online.
     

  • »Aktion Mensch
    Das Programm „Barrierefreiheit für alle“ von Aktion Mensch, bei dem auch Sportvereine antragsberechtigt sind, enthält verschiedene Förderlinien zur Schaffung oder Verbesserung der Barrierefreiheit. Zum Förderspektrum gehören u.a. Rampen und automatische Türöffner, Umbau Sanitätreinrichtungen, barrierefreie Zuwegungen und Außenbereiche, Plattformlifte oder auch die barrierefreie Gestaltung von Webseiten.