Übungsleiter*innen-Offensive
Übungsleiter*innen-Offensive 2026 in NRW: Förderung von Qualifizierungen im Sportverein mit bis zu 500 Euro pro Maßnahme
Übungsleiter*innen-Offensive 2026
Jetzt von der Förderung profitieren!
Antragsstellung ist ab dem 23. Februar 2026 möglich
Das Land Nordrhein-Westfalen startet im Jahr 2026 eine Übungsleiter*innen-Offensive, um die Ausbildung von Übungsleiter*innen, Trainer*innen, Sporthelfer*innen sowie weiterem qualifizierten Anleitungspersonal im organisierten Sport zu fördern. Insgesamt stehen Haushaltsmittel in Höhe von 1 Mio. Euro zur Verfügung.
Diese Förderung ist ein zentrales sportpolitisches Signal im Rahmen der Bewerbung Nordrhein-Westfalens für die Olympischen und Paralympischen Spiele. Sie unterstreicht die Bedeutung der Leistungs- und Zukunftsfähigkeit des organisierten Sports in NRW und macht deutlich, dass Investitionen in Qualifizierung und Vereinsentwicklung ein wesentlicher Baustein der Olympiabewerbung sind.
Die Abwicklung erfolgt über den Landessportbund NRW. Die Antragsstellung ist ab sofort möglich.
Was wird gefördert?
- Teilnahmegebühren für Qualifizierungsmaßnahmen, die zum Erwerb einer Lizenz im System des DOSB, des LSB NRW und seiner Sportjugend oder der Sportfachverbände in NRW erforderlich sind.
Wer kann einen Antrag stellen?
- Gemeinnützige Sportvereine in NRW, die Mitglied in einem Fachverband und im zuständigen Stadt- oder Kreissportbund sind (Doppelmitgliedschaft).
- Mitgliedsorganisationen des Landessportbundes NRW
- Weitere Organisationen mit öffentlich zugänglichem Sportangebot, die auf zertifiziertes Anleitungspersonal angewiesen sind.
Förderhöhe
- Bis zu 500 Euro pro Maßnahme als Festbetragsfinanzierung.
- Mehrere Maßnahmen pro antragstellende Organisation sind förderfähig.
Zeitraum
- Qualifizierungsmaßnahmen müssen zwischen dem 01.01.2026 und 31.12.2026 durchgeführt und abgeschlossen sein.
- Antragstellung bis spätestens 31.10.2026 über das Förderportal des LSB NRW oder wenn die zur Verfügung stehenden Mittel ausgeschöpft sind.
Wichtige Hinweise
- Die Förderung wird nach Abschluss der Maßnahme und Einreichung der Teilnahmebestätigung sowie Rechnung ausgezahlt.
- Bereits bei Antragstellung muss eine Anmeldebestätigung zur Ausbildung beigefügt werden.
- Die Anträge werden nach Eingangsdatum bearbeitet – schnell sein lohnt sich!
Wie kann ich einen Antrag stellen?
Bitte stellen Sie den Antrag frühzeitig, da diese in der Reihenfolge ihres Eingangs beim Landessportbund NRW bewilligt werden.
Die Förderanträge können direkt im Förderportal des Landessportbundes NRW gestellt werden.
Antrag im Förderportal stellen
Für die Anmeldung im Förderportal benötigen Sie die Vereinskennziffer und das dazugehörige Passwort.
Ihre Frage an uns!
E-Mail: Foerderprogramme@lsb.nrw
Tel. 0203 7381-900
