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Übungsleiter*innen-Offensive

Übungsleiter*innen qualifizieren und Trainer*innen mit Ausbildungsangeboten fördern.

Übungsleiter*innen-Offensive

Anträge zur "Übungsleiter*innen-Offensive" im Jahr 2023 können nicht mehr eingereicht werden - das Budget ist ausgeschöpft!

1 Million Euro stellt das Land NRW für die Qualifizierung von Übungsleitungen zur Verfügung. Durch diese Förderung sollen neue ehrenamtliche Übungsleiter*innen und Trainer*innen gewonnen werden.

Ausbildungsgebühren des jeweiligen Anbieters werden bis zu 500 Euro pro Qualifizierungsmaßnahme gefördert. Darunter fallen sowohl Ausbildungen zu Schwimmlehrer*innen, Schwimmlehrer*innenassistenz, Sporthelfer*innen und Trainer*innenassistenz als auch Ausbildungen innerhalb der 1. Lizenzstufe C und auch innerhalb der 2. Lizenzstufe B.

Voraussetzung zur Förderung ist die Mitgliedschaft eines Vereins im zuständigen Kreis- oder Stadtsportbund oder bei einem Fachverband des LSB NRW. Zudem muss der Verein als gemeinnützig anerkannt sein und den aktuellen Nachweis darüber einreichen. Neben Sportvereinen sind auch weitere Sportanbieter, die qualifiziertes Personal für ihre Sportangebote benötigen, antragsberechtigt.

Ihre Frage an uns!
E-Mail: uebungsarbeit@lsb.nrw
Tel. 0203 7381-900
 

FAQ zur Übungsleiter*innen-Offensive

Antragsberechtigt sind

  • gemeinnützig anerkannte Sportvereine, die Mitglied in einem Kreis- oder Stadtsportbund oder Fachverband sind und dem LSB NRW angehören.
  • Zusätzlich antragsberechtigt sind andere Sportanbieter, die qualifiziertes Personal für ihre Sportangebote benötigen.

Folgende Ausbildungen sind förderfähig:

  • Sporthelfer*in I und II
  • Basismodul Übungsleiter*in-C, Trainer*in-C
  • Trainer-Assistent*in
  • Schwimmlehrerassistent*in 
  • Aufbaumodul Übungsleiter*in-C Breitensport sportartübergreifend 
  • Aufbaumodul Übungsleiter*in-C Breitensport Schwerpunkt Ältere 
  • Aufbaumodul Übungsleiter*in-C Breitensport Kinder und Jugendliche 
  • Aufbaumodul Trainer*in-C Breitensport sportartspezifisch 
  • Aufbaumodul Trainer*in-C Leistungssport sportartspezifisch 
  • Aufbaumodul Trainer*in-C Schwimmen 
  • Übungsleiter*in-B Prävention 
  • Übungsleiter*in-B Rehabilitation Erwachsene 
  • Übungsleiter*in-B Selbstbehauptung/Selbstverteidigung 
  • Übungsleiter*in-B Kinder- und Jugendsport 
  • Trainer*in-B Breitensport sportartspezifisch 
  • Trainer*in-B Leistungssport sportartspezifisch 
  • Trainer*in-B Schwimmen 
  • Schwimmlehrer*in

  • Es können Ausbildungen des Landessportbundes, des DOSB, der Stadt- und Kreissportbünde und der Sportfachverbände gefördert werden. Hierzu gehören auch Maßnahmen der entsprechenden Bundesverbände (z. B. DFB, Deutscher Alpenverein etc.). 

  • Nein, es kann ausschließlich der Erwerb von Qualifizierungslizenzen gefördert werden.  

  • Der Durchführungszeitraum der Maßnahme ist vom 01.01.2023 - 31.12.2023.
  • Die Maßnahme darf daher erst am 01.01.2023 begonnen worden sein und muss bis zum 31.12.2023 abgeschlossen werden.

  • Sportvereine müssen einen Nachweis über die Gemeinnützigkeit vorlegen, dieser darf max. fünf Jahre alt sein.
  • Andere Sportanbieter fügen einen Handelsregisterauszug bei.  

  • Ja, es dürfen pro Antragsteller*in mehrere Anträge gestellt werden.
  • Dies bedeutet, dass pro Lizenzerwerber*in und pro Qualifizierungsmaßnahme ein Antrag gestellt wird.
  • Eine Ausnahme bildet, wenn die Vorstufenqualifizierung bzw. das Basismodul gemeinsam mit dem Aufbaumodul im Durchführungszeitraum absolviert wird. In diesem Fall genügt ein Antrag für beide Module, wobei pro Modul nicht mehr als 500 Euro gefördert werden können.

Nach Prüfung des Antrags erhalten Sie einen Zuwendungsbescheid, der die Förderung der Qualifizierungsmaßnahme zusagt. Nach Absolvierung der Qualifizierungsmaßnahme und Einreichung der Belege (Lizenz, Teilnahmenachweis, Zertifikat, o.ä. + Rechnung) werden die tatsächlich angefallenen Kosten bis zu 500 Euro erstattet.

  • Die Zuwendung kann nur für die vom Qualifizierungsanbieter in Rechnung gestellten Kosten beantragt werden.
  • Weitere Kosten (z. B. Fahrtkosten, Parkgebühren, Übernachtung und Verpflegung) sind nicht zuwendungsfähig. 

  • Die maximale Bezuschussung liegt bei 500 EUR pro Maßnahme. 

  • Nach Absolvierung der Qualifizierungsmaßnahme und Einreichung der Belege (Lizenz, Teilnahmenachweis, Zertifikat, o.ä. + Rechnung) werden die tatsächlich angefallenen Kosten bis zu 500 Euro erstattet. 

  • Der jeweilige Lizenzierungsnachweis/Zertifikat und die entsprechende(n) Rechnung(en) müssen eingereicht werden.
  • Bei Ausbildungen ohne Lizenzierungs-/Zertifikatsabschluss ist der Teilnahmenachweis ausreichend.

  • Ja, der Verein bzw. Sportanbieter ist in diesem Fall verpflichtet, die erhaltene Zuwendung an die Privatperson weiterzugeben. Hierzu bedarf es keinem formellen Verfahren.