Förderprogramm 1000x1000
Das Landesprogramm "1000x1000 - Anerkennung für den Sportverein" fördert Maßnahmen in sieben Schwerpunkten.
Landesprogramm 1000x1000 - Anerkennung für den Sportverein
2 Mio. Euro für das Landesprogramm im Jahr 2023
Die Staatskanzlei des Landes Nordrhein-Westfalen stellte dem Landessportbund NRW auch im Jahr 2023 wieder Haushaltsmittel zur Förderung des Engagements der Sportvereine zur Verfügung. Der Landessportbund NRW leitet die Fördermittel auf Antrag an die Sportvereine weiter.
Antragsberechtigt sind Sportvereine, die als gemeinnützig anerkannt und Mitglied in einem dem Landessportbund NRW angeschlossenen Fachverband sowie dem zuständigen Stadt- bzw. Kreissportbund (Doppelmitgliedschaft) sind.
Förderfähig sind Maßnahmen der Sportvereine, die im Zeitraum 01.01.2023 - 31.12.2023 durchgeführt werden bzw. wurden und sich einem der insgesamt acht Förderschwerpunkte zuordnen lassen.
Für das Jahr 2023 gelten folgende Förderschwerpunkte:
- Kooperation Sportverein mit Schulen
- Kooperation Sportverein mit Kindertageseinrichtungen
- Integration
- Inklusion
- Gesundheitssport
- Sport der Älteren
- Mädchen und Frauen im Sport
- Reha-Sport
Im Jahr 2023 kann jeder antragsberechtigte Sportverein EINEN Antrag für EINE Maßnahme aus den vorgenannten Förderschwerpunkten stellen. Die zuwendungsfähigen Ausgaben dürfen auch in diesem Jahr 1.000 Euro nicht unterschreiten.
Die Antragstellung erfolgt über das Förderportal des Landessportbundes NRW.
Eine Antragstellung ist grundsätzlich bis zum 31.05.2023 möglich.
Sollten die Landesmittel nach Ende der Antragsfrist nicht ausgeschöpft sein, bleibt das Förderportal geöffnet.
Für die Anmeldung im Förderportal benötigen Sie die Zugangsdaten, die Sie bereits für die Anmeldung in der „Vereinsverwaltung/Bestandserhebung“ benutzen.
Ihre Frage an uns!
E-Mail: 1000x1000@lsb.nrw
Tel. 0203 7381-900
Förderrichtlinie "1000 x 1000 - Anerkennung für den Sportverein" (pdf) (Richtlinien über die Gewährung von Zuwendungen zur Umsetzung des Landesprogramms)