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Zuschüsse für Übungsleiter*innen

Gegenstand der Förderung ist die Leitung von Sport treibenden Übungsgruppen in Sportvereinen, vorrangig in der Kinder- und Jugendarbeit sowie in der Nachwuchsförderung.

Antragstellung ab 10. Februar 2025 möglich!

Förderung der Übungsarbeit in Sportvereinen

Fördervolumen in 2025: 7,56 Mio. Euro

Antragstellung vom 10.02.2025 bis zum 31.05.2025

Die Staatskanzlei des Landes Nordrhein-Westfalen stellt finanzielle Mittel in Höhe von insgesamt 7,56 Millionen Euro zur Förderung der Übungsarbeit der Sportvereine zur Verfügung. Der Landessportbund NRW leitet die Fördermittel auf Antrag an die Sportvereine weiter. Diese Förderung unterstützt den Trainingsbetrieb im Breitensport, insbesondere in der Kinder- und Jugendarbeit sowie in der Nachwuchsförderung.

Wer kann einen Antrag stellen?

Sportvereine in Nordrhein-Westfalen, die folgende Voraussetzungen erfüllen, sind antragsberechtigt:

  • Anerkennung als gemeinnütziger Verein
  • Mitgliedschaft in einem dem Landessportbund NRW angeschlossenen Fachverband
  • Mitgliedschaft im zuständigen Stadt- bzw. Kreissportbund (beziehungsweise im jeweiligen Gemeindesportverband oder Stadtsportverband bei Kreissportbünden, bei denen Vereine nicht unmittelbar Mitglied sind) (Doppelmitgliedschaft!)
  • Nachweis des Mitgliederbestands durch die jährliche Bestandserhebung
  • Einsatz von lizenzierten Übungsleiter*innen
  • Aktive Jugendarbeit, sofern dies nicht durch die besondere Aufgabenstellung des Vereins ausgeschlossen ist (z. B. bei anerkannten Seniorensportvereinen)

Welche Maßnahmen werden gefördert?

Die Förderung unterstützt die Leitung der Übungsarbeit in Sportgruppen von Vereinen, insbesondere für Kinder und Jugendliche. Nicht förderfähig sind Gruppen, deren Mitglieder finanzielle Vergütungen vom Verein erhalten.

Die Übungsarbeit muss

  • von anerkannten Übungsleiter*innen durchgeführt werden
  • ganzjährig stattfinden (außer während der Schulferien)
  • vorrangig im Kinder- und Jugendsport sowie in der Nachwuchsförderung angesiedelt sein
     

Wer gilt als anerkannte Übungsleitung?

Folgende Qualifikationen werden anerkannt:

  • Übungsleiter*in-/Trainer*in- oder Jugendleiter*in-Lizenz (mindestens 1. Lizenzstufe) des DOSB oder des Landessportbundes NRW
  • Abgeschlossenes Studium im Bereich Sportwissenschaften oder ein Studium mit mindestens 60 ECTS im Fach Sport
  • Berufsabschluss als staatlich anerkannte*r Sport- und Gymnastiklehrer*in, Fachkraft für Bäderbetriebe oder Schwimmausbilder*in
     

Wie hoch ist die Förderung?

Die Förderung erfolgt als Zuschuss im Rahmen der Festbetragsfinanzierung. Die Höhe des Zuschusses richtet sich nach:

  • Der Mitgliederzahl des Vereins (insbesondere der Anteil an Kindern und Jugendlichen)
  • Der Anzahl der eingesetzten anerkannten Übungsleitungen
  • Der genaue Förderbetrag wird auf Basis der verfügbaren Haushaltsmittel festgelegt.
     

Wie kann ich einen Antrag stellen?

Eine Antragstellung ist möglich vom 10.02.2025 bis zum 31.05.2025

Die Förderanträge können direkt im Förderportal des Landessportbundes NRW gestellt werden.

Antrag im Förderportal stellen
Für die Anmeldung im Förderportal benötigen Sie die Vereinskennziffer und das dazugehörige Passwort.

 

Ihre Frage an uns!
E-Mail: uebungsarbeit@lsb.nrw
Tel. 0203 7381-900
 

Förderrichtlinien Übungsarbeit (pdf) (über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung der Übungsarbeit in Sportvereinen)