Sporträume & Umwelt
Bedarfsgerechte Sport- und Bewegungsräume sind eine elementare Voraussetzung für jegliche Art von Bewegung, Spiel und Sport. Der Landessportbund NRW engagiert sich für eine ressourcenschonende Sportstättenentwicklung und eine natur- und landschaftsverträgliche Sportausübung.
Sportstätten und Sporträume in NRW
Modernisierungsbedarf - Förderungen - Nachhaltigkeit
Kein Sport ohne Räume und eine intakte Umwelt! Wegen der großen Bedeutung von Sportanlagen aller Art (Sportplätze, Hallen, Spielflächen etc.) für die Vereinsentwicklung widmet sich der Landessportbund NRW verschiedenen Aspekten und Fragestellungen des Themas Sporträume und Umwelt. Insbesondere sind das:
- der Modernisierungsbedarf bei traditionellen Sportstätten
- die Nachhaltigkeit von Sportstätten
- traditionelle Sportanlagen müssen weiterentwickelt werden
- Multifunktionale Sportanlagen sind gefragt
- Energetische Sanierung (dazu bieten wir einen »Öko-Check an) - die zunehmende Übertragung der Schlüsselgewalt und der Steuerung kommunaler Sportstätten an Sportvereine
- die Umnutzung nichtsportlicher Räume und Flächen
- barrierefreie Sportstätten (aufgrund der Bedeutung für Sportvereine im Hinblick auf die demografischen Entwicklung)
- Förderungsmöglichkeiten (bei Investitionen, Energiemaßnahmen)
Förderprogramm „Moderne Sportstätte 2022“
Mit einem bisher in Nordrhein-Westfalen einzigartigen Förderprogramm für Sportstätten stärkt das Land seine Stellung als Sportland Nummer Eins. Insgesamt 300 Millionen Euro stehen im Rahmen des Programms „Moderne Sportstätte 2022“ zur Verfügung, von denen Sportvereine und -verbände profitieren können.
Der Verwendungsnachweis durch die Sportvereine bzw. sonstige Maßnahmenträger muss spätestens bis zum 31.03.2024 bei der NRW.BANK eingereicht werden.
Energieeffiziente Sportstätten
Der Betrieb von Sportstätten bedeutet für den Sportverein, bzw. die Betreiber der Sportstätte laufende Kosten für die Ver- und Entsorgung mit Wärme, Wasser und Strom. Der Energieaufwand verursacht zudem klimarelevante Emissionen: Laut Öko-Institut entstehen für den Betrieb deutscher Sportstätten jährlich CO2-Emissionen in Höhe von rund 7,4 Millionen Tonnen Treibhausgasen. Das entspricht der anderthalbfachen Menge an Emissionen aus dem Hotel- und Gaststättengewerbe. Dabei sind die sportbedingten Emissionen des Verkehrs, der Produktion und des Verbrauchs von Sportartikeln und die Errichtung von Sportstätten noch gar nicht berücksichtig.
Zwei Gründe also, Energie beim Betrieb von Sportanlagen einzusparen: Das Klima schützen und die Vereinskasse entlasten.
Wo können Sportvereine und Sportstätten-Betreiber ansetzen, um die Sportanlage energieeffizient zu betreiben?
Der Landessportbund bietet den Öko-Check für Sportstätte an. Hier können Sportvereine kostengünstig eine umfangreiche und professionelle Bestandsaufnahme der energetischen und ökologischen Situation ihrer Sportanlage erhalten .
Die EnergieAgentur.NRW hat gemeinsam mit dem Landessportbund NRW die Broschüre „Beleuchtung von Sportstätten“ erarbeitet. Diese bietet Sportvereinen und kommunalen Verwaltungen Infos rund um das Thema energiesparendes Licht für Sporthalle und -platz.
Die Broschüre „Energieeffiziente Sportstätten“ zeigt anhand von Vereinsbeispielen aus NRW, wie Sport und Klimaschutz verbunden werden können. Beide Broschüren können unentgeltlich bei der EnergieAgentur.NRW bezogen oder im Internet abgerufen werden.
Zu den Broschüren:
Förderprogramm "Kommunalrichtlinie" und weitere Bundes-Förderprogramme
Kommunalrichtlinie
In Kommunen liegen große Potenziale, um Treibhausgase zu reduzieren. Mit der Kommunalrichtlinie, die es bereits seit 2008 gibt, unterstützt das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz Kommunen und kommunale Akteur*innen dabei, ihre Emissionen nachhaltig zu senken.
Eine Kombination mit anderen Finanzierungsmöglichkeiten wie dem Förderprogramm „Moderne Sportstätte 2022“ und einem Kredit über NRW.BANK.Sportstätten ist möglich. Ein „Öko-Check“ durch einen Energieberater kann im Vorfeld den Verein unterstützen, wo und wie Energieeinsparpotentiale vorhanden sind.
Bundesförderung für Sportstätten und Sporträume (Stand: Juli 2023)
Eine Zusammenstellung der Bundesförderprogramme für Sportstätten und Sporträume im Jahr 2022 gibt die Situation der Fördermöglichkeiten in Deutschland auf einen Blick wieder:
Im Rahmen der Internationalen Fachmesse für Freiraum, Sport- und Bäderanlagen (FSB) luden der Landesportbund NRW und der DOSB am 8. November 2017 zum Kommunal-Forum NRW – Sport trifft Kommune nach Köln ein. In der Informationsveranstaltung diskutierten Vertreter*innen aus Sportvereinen, Sportorganisationen und Kommunen über Themen an der Schnittstelle zwischen organisiertem Sport und kommunaler Sportverwaltung. Schwerpunktthema in diesem Jahr waren die Sportstätten im Spannungsfeld von Immissionsschutz, Stadtentwicklung und Sanierungsstau.
Einen Blick in die Zukunft warf Achim Haase vom LSB NRW, der angesichts der zunehmenden Verdichtung der Kommunen, des anhaltenden Bedarfs an neuer Wohnbebauung und der Bemühungen um Verringerung des Flächenverbrauchs die Frage stellte „Deutschland 2020 – Geht dem Sport der Raum aus?“.
Deutschland 2020 - Kein Raum mehr für den Sport? (pdf)
Fragen der Finanzierung und der Sportstättenförderung wurden in zwei weiteren Vorträgen behandelt:
Sportstätten schaffen und erhalten - Möglichkeiten der Finanzierung (pdf)
Was bedeuten die Änderungen des GFG für den Sport? (pdf)
Energiekosten Sparen im Sportverein
Mit dem Öko-Check erhalten Vereine eine besonders kostengünstige, umfangreiche und professionelle Bestandsaufnahme der energetischen und ökologischen Situation Ihrer Sportanlage. Mit Hilfe der individuellen Empfehlungen können diese gezielt verbessert und damit mittelfristig Kosten gespart werden, die für andere Vereinsprojekte zur Verfügung stehen
Weitere Informationen dazu finden Sie auf VIBSS und im Flyer.
Investitionen in Sportstätten
Das Programm NRW.BANK.Sportstätten bietet gemeinnützigen Vereinen und Verbänden langfristige Finanzierungen zu attraktiven Konditionen für ihre Investitionen in Sportstätten. Möglich wird dies durch die Refinanzierung der KfW-Förderbank.
Weitere Informationen und Finanzierungsvoraussetzungen finden Sie hier:
» Förderung der Sportstättenlandschaft
Klimaschutzinvestitionen
Seit dem 1. Juli 2016 besteht für Sportvereine mit Gemeinnützigkeitsstatus zudem die Möglichkeit, Zuschüsse für Klimaschutzinvestitionen zu beantragen. Dies wurde durch eine Änderung der Förderbedingungen der „Richtlinie zur Förderung von Klimaschutzprojekten in sozialen, kulturellen und öffentlichen Einrichtungen im Rahmen der Nationalen Klimaschutzinitiative“ möglich, für die sich der DOSB seit Jahren beim Bundesumweltministerium eingesetzt hat.
Weitere Informationen und Fördervoraussetzungen finden Sie hier:
» Zusammenfassung der Kommunalrichtlinie 2017 - für Sportvereine (pdf)
» Informationsseite des Bundesumweltministeriums zu Fördermöglichkeiten
Heizungsoptimierung
Alte Heizungs- und Warmwasserzirkulationspumpen verbrauchen sehr viel Energie. Durch den Austausch gegen hocheffiziente geregelte Pumpen können die Energiekosten deutlich gesenkt werden. Ab 1. August 2016 werden durch das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) der Ersatz von Heizungspumpen und Warmwasserzirkulationspumpen durch hocheffiziente Pumpen sowie der hydraulische Abgleich am Heizsystem mit bis zu 30% der Nettokosten gefördert. Dabei sind auch Vereine ausdrücklich förderberechtigt. Nähere Informationen finden Sie hier:
Die spezifischen Möglichkeiten der Sportstättenförderung durch die EU hat der DOSB in einem aktuellen Faltblatt aufgearbeitet.
»Sportstättenförderung durch die EU (pdf)
Die Europäische Kommission hat einen einführenden „Leitfaden für EU-Förderung“ veröffentlicht. Das 36-seitige Dokument enthält grundsätzliche Erläuterungen zu den Bewerbungsverfahren der aktuellen Förderprogramme in der Periode 2014-2020.
» Leitfaden für EU-Förderung
In einem dicht besiedelten Land wie Nordrhein-Westfalen stehen Sport, Natur und Umwelt in einem besonderen Spannungsverhältnis.
Der Landessportbund NRW bekennt sich deshalb klar zu seiner Mitverantwortung für den Schutz der Umwelt. Er will Partner sowohl für Naturschutz- und Umweltverbände, Verwaltung und Politik sein wie auch für alle Sporttreibenden.
Weitere Informationen erhalten Sie von Benjamin Höfer.
Seit Anfang September ist die Reform der Sportanlagenlärmschutzverordnung (SALVO) in Kraft getreten. Damit haben die jahrelangen Bemühungen eines Bündnisses aus DOSB, Landessportbünden und DFB sowie der Sportministerkonferenz und kommunaler Verbände zu einem ersten Erfolg geführt.
Die Neuregelung gibt dem Sport mehr Rechtssicherheit und ermöglicht Sportaktivität auch in verdichteten urbanen Räumen – angesichts der starken Bevölkerungszunahme in deutschen Städten eine zentrale Voraussetzung vor allem auch für die Metropolregionen an Rhein und Ruhr.
Die Immissionsrichtwerte für die problematischen abendlichen Ruhezeiten von 20 bis 22 Uhr sowie die Ruhezeiten an Sonn- und Feiertagen von 13 bis 15 Uhr wurden nun an die tagsüber geltenden Werte angepasst, was einer Erhöhung um 5 Dezibel entspricht. Diese Änderungen ermöglichen eine Ausdehnung des Zeitraums, während dessen Sportanlagen in den Ruhezeiten ohne eine Überschreitung der Immissionsrichtwerte genutzt werden können. Eine Sportanlage, die bisher wegen ihrer Nähe zur Wohnbebauung innerhalb der abendlichen Ruhezeiten nur 40 Minuten genutzt werden konnte, ist aufgrund der Neuregelung während der gesamten zweistündigen Ruhezeit nutzbar.
Immer stärkere Verdichtung der Städte
Die Reform berücksichtigt auch die immer stärkere Verdichtung der Städte, die zu einem engeren Nebeneinander von Wohnen und Sport führt. Durch die Anpassung der Richtwerte in den Ruhezeiten kann der für eine uneingeschränkte Sportausübung notwendige Mindestabstand vom Spielfeldmittelpunkt zur Wohnbebauung verringert werden – in einem allgemeinen Wohngebiet beispielsweise von ca. 150 Meter auf ca. 85 Meter. Die städtebaulich erstrebte Verdichtung von Innenstädten wird hierdurch begünstigt, zugleich werden die Nutzungsmöglichkeiten der Sportanlagen gewahrt.
Mit der Konkretisierung des sogenannten Altanlagenbonus soll gewährleistet werden, dass der Sportbetrieb auch bei Umbauten und Nutzungsänderungen und einer leichten Überschreitung der Lärmschutzwerte aufrechterhalten werden kann. Der Gesetzgeber folgt damit dem Beispiel von Nordrhein-Westfalen, wo bereits 2014 von einer Arbeitsgruppe von Umwelt- und Sportministerium, Landessportbund und Kommunen ein Erlass zum Umgang mit dem Altanlagenbonus erarbeitet wurde. Für Sportanlagen, die bereits vor 1991 genehmigt oder zulässigerweise ohne Genehmigung errichtet worden sind, soll der Altanlagenbonus anhand einer Auflistung von Maßnahmen, die den Bonus in der Regel nicht in Frage stellen, näher konkretisiert werden („Positivliste“).
Bedauerlicherweise wurden einige Vorschläge des Sports und seiner Partner nicht aufgegriffen. So wurde die seit 2011 für Kinderspielplätze, Kitas und Bolzplätze geltende Kinderlärmprivilegierung nicht auf Sportanlagen übertragen. Damit gibt es nach wie vor die nicht nachvollziehbare Situation, dass dieselben Kinder auf Sportanlagen wie Kinder 2. Klasse behandelt werden.
Text: Achim Haase

Die Natursportverbände Nordrhein-Westfalen sind ein Zusammenschluss von Fachverbänden unter dem Dach des Landessportbundes. Sie setzen sich individuell und gemeinsam dafür ein, dass Sport und Erholung im Einklang mit der Natur stattfinden. Gemeinsam vertreten sie die Interessen ihrer Vereine in den Gremien des Sports, suchen den Kontakt zu spezifischen Interessengruppen, wie beispielsweise der Land-, Forst- und Wasserwirtschaft, der Luftfahrt, der Fischerei und dem Naturschutz. Sie unterstützen den Landessportbund bei der Interessenvertretung des Sports in den Unteren und Höheren Naturschutzbehörden sowie gegenüber dem Umweltministerium.
Überraschende Regengüsse, brütende Hitze oder eisiger Wind sind für Natursportler ein akzeptierter Ausgleich für berührende Sonnenaufgänge an einem See, den Anblick einer Rehfamilie in der Ruhe eines Waldes oder ähnliche Augenblicke im Einklang mit der Schöpfung. Natursportler*innen wissen, dass ein solches Naturerlebnis nicht zum Nulltarif zu haben ist. Der Preis wird allerdings nicht in Euro und Cent gemessen. Vielmehr besteht die Währung aus Verständnis, Wissen und Rücksichtnahme. Eine der Kernaufgabe aller Natursportverbände ist es deshalb, den Sporttreibenden Wissen und Handlungskompetenzen einer umweltverträglichen Ausübung der Sportart in der Natur zu vermitteln. Dazu gehört auch, über besondere gesetzliche Regelungen zu informieren.
Projekte und Initiativen
#beimSportgelernt
Das erste gemeinsame Projekt ist die Beteiligung an der Kampagne „Das habe ich beim Sport gelernt“. Seit Oktober 2017 ist in jeder der drei Motivreihen eine starke Aussage zum Bildungspotenzial des Natursports vertreten. Damit wird deutlich, dass im Vereinssport Umweltbildung stattfindet.
Die Motive „Schöpfung respektieren“, „Naturschutz“ und „Freundliche Ansprache, sachliche Aussprache, klare Absprache“ wurden mit Unterstützung des Landessportbundes Nordrhein-Westfalen und des Deutschen Olympischen Sportbundes von mehreren Verbänden entwickelt:
Hier geht´s zu den »Motiven.
Weitere Ideen:
Die Entwicklung eines Kinderbewegungsabzeichens im Bereich Natursport ist angedacht, genauso wie ein Antrittsbesuch bei den Politikverantwortlichen.
- Aeroclub | NRW e.V.
- Deutscher Motoryachtverband - Landesverband NRW e.V.
- Fischereiverband NRW e.V.
- Kanu-Verband NRW e.V.
- Landesverband Nordrhein-Westfalen des Deutschen Alpenvereins e. V.
- Leichtathletik-Verband Nordrhein
- Nordrhein-Westfälischer Triathlon-Verband e.V.
- Nordrhein-Westfälischer Ruder-Verband e.V.
- Pferdesportverband Rheinland e.V.
- Pferdesportverband Westfalen e.V.
- Segler-Verband NRW e.V.
- Tauchsportverband NRW e.V.
- Westdeutscher Skiverband e.V.
