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Verbesserter Versicherungsschutz für den Sport

| Allgemein (LSB)

Der Sportversicherungsvertrag zwischen den Versicherungspartnern Sporthilfe NRW e.V. und ARAG bildet seit Jahrzehnten die Basis für einen umfassenden Schutz der Vereine, Bünde und Verbände, ihrer Funktionsträger und aktiven und passiven Sportler. Seitdem hat er viele Veränderungen und Anpassungen erfahren – jetzt war es wieder so weit.

Manchmal überholt die Realität das Vertragswerk. Denn überall verändert sich der Sport: Rechtlich selbstständige Abteilungen werden in den Vereinen immer öfter Thema, Sport- und Spielgemeinschaften werden immer häufiger. Die Kooperation der Vereine mit Schulen und anderen Partnern intensiviert sich weiter.

Längst wurden Veränderungen und Erweiterungen des Versicherungsschutzes nötig – die letzte Überarbeitung des Sportversicherungsvertrages stammte aus dem Jahr 2012. Auf veränderte Rahmenbedingungen reagieren die Vertragspartner zunächst durch regelmäßige Absprachen. Langfristig müssen solche vertragsbegleitenden Absprachen in den Sportversicherungsvertrag der Sporthilfe NRW aufgenommen werden.

Bereits im ersten Halbjahr 2017 fand sich eine Arbeitsgruppe zusammen, die Verbesserungen, Ergänzungen und Klarstellungen im Sportversicherungsvertrag erarbeitet hat. Sie bestand aus Vertretern der Sporthilfe NRW, dem LSB-Vorstandsvorsitzenden und Präsidiumsmitglied der Sporthilfe NRW Dr. Christoph Niessen, dem Versicherungsmakler Himmelseher, der ARAG, Vereinspraktikern und -beratern. Alle Änderungen sind zum Vorteil der Versicherten – und dies ohne Beitragserhöhung. Das war besonders Dr. Niessen ein persönliches Anliegen: „Die Aufgaben des Sportes verändern sich, die Lebenswirklichkeit der Menschen auch. Wir müssen ständig aktualisieren, um keine Lücken entstehen zu lassen.“

Versicherungsschutz wurde ausgeweitet

Die Verbesserungen durchziehen alle Vertragsbereiche: Die versicherten Organisationen und Personen, die Unfall- und Haftpflichtversicherung, die Vertrauensschadenversicherung und die Rechtsschutzversicherung. Der Versicherungsschutz wurde merklich ausgeweitet: Zum Beispiel erhalten nun auch rechtlich selbstständige Abteilungen (auch ohne eigene LSB-Vereinskennziffer) in einem versicherten Hauptverein Versicherungsschutz, ebenso Sport- und Spielgemeinschaften als GbR oder gGmbH.

Andere Bereiche wurden modernisiert: So wird etwa in der Unfallversicherung bei der
Todesfallleistung nicht länger zwischen Verheirateten und Nicht-Verheirateten unterschieden. Das war schlicht nicht mehr zeitgemäß. Bei der Rechtsschutzversicherung wurden Pedelecs (E-Bikes bis 0,25 kW) mit einbezogen.

Versicherungssummen wurden angepasst, sprich erhöht: Vormals gab es z. B. bei Mietsachschäden eine Unterscheidung zwischen beweglichen und unbeweglichen Sachen, die Versicherung deckte bei beweglichen Sachen maximal einen Schaden bis zu 50.000 Euro ab. Die Unterscheidung wurde abgeschafft, die Versicherungssumme beträgt hierbei jetzt generell bis zu 250.000 Euro. Unser letztes Beispiel soll der Schlüsselverlust sein: Lag die Versicherungssumme bisher bei höchstens 2.600 Euro, ist sie nun auf bis zu 10.000 Euro angehoben worden und Codekarten wurden mit einbezogen.

Weitere Informationen zur Sportversicherung finden Sie auf der Webseite der ARAG.

Text: Nicole Jakobs
Bild: Andrea Bowinkelmann

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