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Headerbild Sportabzeichen: Kinder begrüßen beim Sportabzeichen-Tag in Xanten den Trimmy

Sportabzeichen-Prüfer*in werden

Prüfungen für das Deutsche Sportabzeichen können nur diejenigen abnehmen, die über einen gültigen Prüferausweis verfügen.

Prüfer*innen und Prüfung

Ohne die Prüfer*innen gäbe es kein Deutsches Sportabzeichen. Deswegen sind sie der wichtigste Baustein auf dem Weg zum Deutschen Sportabzeichen.
Jede*r, der*die sportlich interessiert ist, kann auf unterschiedlichen Wegen Prüfer*in werden!
DSA-Prüfer*innen erhalten für die Sportabzeichenabnahme organisatorische, sicherheitsrelevante und messtechnische Informationen auf VIBSS Online:

VIBSS Online: Das Deutsche Sportabzeichen

Als Prüfer*in für das Deutsche Sportabzeichen können Sie dann tätig werden, wenn Sie im Besitz eines gültigen Prüferausweises sind. Der Prüferauweis wird nach der Teilnahme einer Qualifizierung durch den zuständigen Stadt- und Kreissportbund kostenfrei ausgestellt. Jeder Ausweis enthält eine Identnummer, die einmalig vergeben wird und so bundesweit einer*m Prüfer*in zugeordnet ist. Der Prüferausweis ist vier Jahre gültig.

Der Erwerb des Prüferausweises erfolgt durch die Teilnahme an einer entsprechenden Qualifizierung und wird für die Sportart ausgestellt, für die die fachliche Qualifikation und Eignung nachgewiesen ist bzw. in der die Prüferschulung/Einweisung erfolgte. Für bestimmte Berufsgruppen gibt es aufgrund der bereits nachgewiesenen fachlichen Qualifikation Ausnahmen.

Für die Abnahme des Deutschen Sportabzeichens für Menschen mit Behinderung ist eine zusätzliche Prüfberechtigung notwendig. Informationen zu dieser Qualifikation finden Sie im Handbuch "Deutsches Sportabzeichen für Menschen mit Behinderung".

Präsenz- und Selbstlernmodule

Selbstlernmodul

Der erste Teil der Qualifizierungsmaßnahme zum*zur Prüfer*in für das Deutsche Sportabzeichen (DSA) erfolgt über ein Online-Modul (7 LE) und beinhaltet den aktuellen Prüfungswegweiser des DOSB. Das Selbstlern-Modul liegt auf der »Lernplattform des Landessportbundes NRW (damit der Direktlink aktiv wird, müssen Sie eingeloggt sein oder sich registrieren). Mit der darüber erworbenen Teilnahmebescheinigung melden Sie sich zum Präsenzmodul (8 LE) bei ihrem »Stadt- oder Kreissportbund an.


Termine zur Qualifizierung in Präsenz

Die aktuellen Termine für die Weiterbildungslehrgänge „Sportabzeichen Prüfer*in“ sowie für die Weiterbildungslehrgänge „Prüfer*in für Menschen mit Behinderung“ finden Sie hier:

Termine auf meinSportNetz
 


Sonderregelungen für bestimmte Fachgruppen

Die Prüfberechtigung für das DSA kann auf Antrag, entsprechend der Sportart, für die die fachliche Qualifikation und Eignung besteht, ausgestellt werden für

  • Diplom-Trainer*innen der Trainerakademie Köln
    Der Prüferausweis wird für die Sportarten Leichtathletik, Schwimmen, Turnen und Radfahren ausgestellt. Die Kenntnisse über Regularien und Bedingungen des DSA müssen nachgewiesen werden (siehe Online-Modul auf der Lernplattform des LSB NRW).

  • Sportlehrkraft mit Abschluss „Sport“ oder Sportwissenschaftler*innen
    Beide müssen fundiertes Wissen zu Methodik und Didaktik des Sportunterrichts und Kenntnisse über Regularien und Bedingungen in geeigneter Form nachweisen (siehe Online-Modul auf der Lernplattform des LSB NRW). Der Prüferausweis wird für die Sportarten Leichtathletik, Schwimmen, Turnen und Radfahren ausgestellt. Sportlehrer*innen ohne Vereinsbindung dürfen nur innerhalb der Schulstruktur prüfen. Sportlehrer*innen mit Vereinsbindung siehe Punkt 2.
  • Fachangestellte für Bäderbetriebe (Schwimmmeistergehilfe*innen) und geprüfte Meister*innen für Bäderbetriebe
    Der Prüferausweis wird für die Sportart Schwimmen ausgestellt.
     
  • Geprüfte Schwimmmeister*innen
    Der Prüferausweis wird für die Sportart Schwimmen ausgestellt

Lehrkräfte, die Prüfungen abnehmen wollen, müssen als Prüfer*in zugelassen sein. Der Prüfer*innenausweis wird vom zuständigen Stadt- oder Kreissportbund nach erfolgreicher Teilnahme beim Online Modul (ein Multiple Choice Test, bei dem man die Teilnahmebescheinigung selbst herunterladen kann) auf Antrag kostenfrei ausgestellt. Der*Die verantwortliche Prüfer*in einer Schule muss Lehrkraft mit der Lehrbefähigung für Sport sein. Die Prüfbefähigung ist grundsätzlich bei jeder Sportlehrkraft mit Abschluss „Sport“ und nachgewiesenem fundierten Wissen zu Methodik und Didaktik des Sportunterrichts zu bejahen.

Der Prüferausweis ist vier Jahre gültig und kann jeweils um weitere vier Jahre verlängert werden. Zu Prüfungen innerhalb des Schulsports können auch Prüfer*innen hinzugezogen werden, die nicht dem schulischen Bereich angehören.

Tipp für Lehrer*innen
Zur Vergleichbarkeit der drei Wettbewerbsangebote - Sportabzeichen, Bundesjugendspiele und Kinderleichtathletik – findet ihr hier eine Erläuterung des Deutschen Leichtathletik Verbandes.

 

3. Prüfer*in in und für die Bundeswehr (UPDATE)

Die Prüfausweise der Bundeswehr verlieren ab 2024 ihre Gültigkeit. Es kann nur noch mit zivilen Prüfausweisen geprüft werden.
Nach Absprache mit dem DOSB, werden wir in NRW wie folgt mit der Situation umgehen:

  • Wer einen BW-Prüfausweis hat und weiterhin prüfen möchte, muss neben der Vereinszugehörigkeit seinen (nicht mehr gültigen BW-Prüfausweis) nachweisen und erhält dann den zivilen Prüfausweis.
  • Eine Verlängerung der Prüfberechtigung ist durch Absolvierung der „Fortbildung zur Verlängerung des Sportabzeichen Prüfer*in-Ausweises“ (2 LE) möglich.
  • Wer Angehöriger der Bundeswehr ist und keinen Prüfausweis hat und das Sportabzeichen abnehmen möchte, muss den gängigen Weg zur Qualifizierung zum*zur Sportabzeichen-Prüfer*in gehen.

4. Prüfer*in werden in und für weitere Organisationen

Für Organisationen mit eigener Sportausbildung (z. B. Polizei, Bundespolizei, Feuerwehr, etc.) werden die Prüferausweise durch den zuständigen Stadt- oder Kreissportbund kostenfrei ausgestellt.

5. Prüfungen im Ausland

Voraussetzung für die Durchführung von Prüfungen im Ausland ist der Prüferausweis AUSLAND mit entsprechender Länderangabe. Dieser Ausweis wird ausschließlich vom DOSB ausgestellt. Unter bestimmten Voraussetzungen kann dieser Ausweis auch an Inhaber*innen eines gültigen inländischen Prüferausweises vergeben werden. Auskünfte hierzu erteilt der DOSB; ein Anspruch auf den Prüferausweis AUSLAND besteht jedoch nicht. Der Prüferausweis eines LSB ist für die Abnahme von Prüfungen im Ausland nicht ausreichend. Nur hierfür (Ausland) ist der Antrag "Prüferausweis Ausland" (Word, beschreibbar) zu schicken an deutsches-sportabzeichen(at)dosb.de .

Für das Österreichische Sport- und Turnabzeichen (ÖSTA) gelten Sonderregeln, die im Prüfungswegweiser und hier detailliert beschrieben sind.

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