Ehrenmitgliedschaft im LSB NRW

Persönlichkeiten, die sich durch eine langjährige ehrenamtliche Tätigkeit in den Gremien des Landessportbundes NRW herausragend um den Sport verdient gemacht haben, können von der LSB-Mitgliederversammlung zu Ehrenmitgliedern ernannt werden.
- Antrags- bzw. Vorschlagberechtigt: Das Präsidium des Landessportbundes NRW
- Zielgruppe: Langjährig im Ehrenamt tätige Persönlichkeiten, die sich in Gremien des LSB NRW engagiert haben
- Auszeichnende Organisation: Der Landessportbund Nordrhein-Westfalen
- Preis/Anerkennung: Auszeichnung in Form einer Urkunde, die im Rahmen einer LSB-Mitgliederversammlung übergeben wird
- Antrags- bzw. Vorschlagszeitraum: Im Rahmen eines fristgerecht eingegangenen Antrags zur Mitgliederversammlung
Weitere Informationen dazu sind in der Ehrungsordnung (§ 3) und der Satzung (§ 15) des Landessportbundes NRW zu finden.
Übersicht der Ehrenmitglieder des Landessportbundes NRW (Stand Februar 2024) (pdf)