Ehrennadel des Landessportbundes NRW

Die Ehrennadel würdigt ehrenamtliche Tätigkeiten im Sport in zwei Stufen, in Silber und Gold.
- Antragsberechtigt:
Das Präsidium des Landessportbundes NRW oder die Verantwortlichen nach § 26 BGB einer seiner 132 Mitgliedsorganisationen.
Sportvereine sind nicht antragsberechtigt. - Zielgruppe:
Die Ehrennadel in Silber kann verliehen werden für
- mindestens zehn Jahre vorbildliche Tätigkeit als Vorsitzende*r bzw. Präsident*in einer der 132 Mitgliedsorganisation des LSB NRW oder
- mindestens 15 Jahre vorbildliche Tätigkeit in einer der 132 Mitgliedsorganisation des LSB NRW oder im LSB NRW
Die Ehrennadel in Gold kann verliehen werden
- für mindestens 15 Jahre vorbildliche Tätigkeit als Vorsitzende*r bzw. Präsident*in einer der 132 Mitgliedsorganisation des LSB NRW oder
- für mindestens 20 Jahre vorbildliche Tätigkeit in einer der 132 Mitgliedsorganisation des LSB NRW oder im LSB NRW.
- an Persönlichkeiten außerhalb des organisierten Sports, die sich in herausragender Weise für den Sport in NRW engagiert haben und bereits aus ihrem Amt oder ihrer Funktion ausgeschieden sind
- Auszeichnende Organisation: Der Landessportbund Nordrhein-Westfalen
- Preis/Anerkennung: Übergabe der Ehrennadel im Rahmen der Mitgliederversammlung oder anlässlich angemessener Veranstaltungen der Mitgliedsorganisation
- Antrags- bzw. Vorschlagszeitraum: Ganzjährig