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Ehrennadel des Landessportbundes NRW

Die Ehrennadel würdigt ehrenamtliche Tätigkeiten im Sport in zwei Stufen, in Silber und Gold.

  • Antragsberechtigt:
    Das Präsidium des Landessportbundes NRW oder die Verantwortlichen nach § 26 BGB einer seiner 132 Mitgliedsorganisationen.
    Sportvereine sind nicht antragsberechtigt.
  • Zielgruppe:
    Die Ehrennadel in Silber kann verliehen werden für
    - mindestens zehn Jahre vorbildliche Tätigkeit als Vorsitzende*r bzw. Präsident*in einer der 132 Mitgliedsorganisation des LSB NRW oder
    - mindestens 15 Jahre vorbildliche Tätigkeit in einer der 132 Mitgliedsorganisation des LSB NRW oder im LSB NRW

    Die Ehrennadel in Gold kann verliehen werden
    - für mindestens 15 Jahre vorbildliche Tätigkeit als Vorsitzende*r bzw. Präsident*in einer der 132 Mitgliedsorganisation des LSB NRW oder
    - für mindestens 20 Jahre vorbildliche Tätigkeit in einer der 132 Mitgliedsorganisation des LSB NRW oder im LSB NRW.
    - an Persönlichkeiten außerhalb des organisierten Sports, die sich in herausragender Weise für den Sport in NRW engagiert haben und bereits aus ihrem Amt oder ihrer Funktion ausgeschieden sind
     
  • Auszeichnende Organisation: Der Landessportbund Nordrhein-Westfalen
  • Preis/Anerkennung: Übergabe der Ehrennadel im Rahmen der Mitgliederversammlung oder anlässlich angemessener Veranstaltungen der Mitgliedsorganisation
  • Antrags- bzw. Vorschlagszeitraum: Ganzjährig

Weitere Informationen und Antragstellung (pdf)

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