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Ab 15. April: Zehn Millionen Euro Hilfsprogramm für den Sport in NRW

| Allgemein (LSB)

- Aktualisiert am 09.04.2020 -

"Soforthilfe Sport"

Nothilfe über zehn Millionen Euro - Online-Antrag für Sportvereine

Das Land NRW hat mit einem Hilfsprogramm über insgesamt zehn Millionen Euro nun auch gemeinnützige Sportvereine im Blick, die nicht unternehmerisch tätig sind.
Diese Hilfe können notleidende Sportvereine ab dem 15. April (Mittwoch) 2020 bis zum 15. Mai 2020 über das Förderportal des Landessportbundes Nordrhein-Westfalen online beantragen – schriftliche Anträge sind nicht möglich! Antragsberechtigt sind alle Vereine, die über eine unserer Mitgliedsorganisationen (Sportbund oder Sportfachverband) dem Landessportbund NRW angeschlossen sind.

Informationen zur Antragstellung

„Ein weiteres starkes Signal der Landesregierung bei unseren gemeinsamen Anstrengungen, in ihrer Existenz gefährdeten NRW-Sportvereinen schnell und unbürokratisch unter die Arme zu greifen.
Denn es muss weiter darum gehen, dass der organisierte Sport weitgehend unbeschadet durch diese Krisenzeiten kommt und eine unverzichtbare Säule unserer Gesellschaft bleibt“, erklärt LSB-Präsident Stefan Klett.

 
Zusätzliche drei Millionen Euro für Förderung der Übungsarbeit

Darüber hinaus stehen zur Stärkung der qualifizierten Übungsarbeit in den Sportvereinen zusätzliche drei Millionen Euro bereit, die aus Mitteln des Haushaltes 2020 der Landesregierung stammen. „Uns ist besonders wichtig, dass das Rückgrat unserer Vereine, also die ehrenamtlichen Übungsleiterinnen und Übungsleiter, in dieser schwierigen Zeit unterstützt werden können“, betont Sport-Staatssekretärin Andrea Milz.


 

- Erstellt am 01.04.2020 -

Ein wichtiges Zeichen für den Sport in Nordrhein-Westfalen: Das Land NRW hat mit einem Zehn Millionen Euro Hilfsprogramm nun auch gemeinnützige Sportvereine im Blick, die nicht unternehmerisch tätig sind.

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In einer zweiten Videobotschaft informieren Sportstaatssekretärin Andrea Milz und Landessportbund-Präsident Stefan Klett über das vom Landtag NRW beschlossene Hilfsprogramm für den Sport in NRW in der Corona-Krise.

Darüber hinaus sagt die Sportstiftung NRW erfreulicherweise die finanzielle Förderung der olympischen und paralympischen Athlet*innen weiterhin bis zum Ende des Jahres zu. Für die paralympischen Trainer*innen, die ebenfalls von der Sportstiftung NRW gefördert werden, gilt dies sogar bis Ende 2021, über den olympischen Zyklus hinaus.

"Der Landessortbund hat zudem in Abstimmung mit der Landesregierung beschlossen, dass auch die Trainer*innen der olympischen Fachverbände über den olympischen Rhythmus hinaus - bis Ende 2021 - gefördert werden", so Stefan Klett.


Foto/Video: Andrea Bowinkelmann

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