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Der Sportversicherungsvertrag

| Allgemein (LSB)

Näher geht nicht

Für die Vereine ändert sich wenig – für den Landessportbund NRW viel: Seit dem 1. Januar ist der Landessportbund NRW Versicherungspartner für den Sportversicherungsvertrag mit der ARAG.

Was in fast allen Bundesländern die Regel ist, ist seit dem 1. Januar 2020 auch in Nordrhein-Westfalen angepasst: Die Sportversicherung für die Vereine in NRW wird über den Landessportbund NRW abgewickelt. Bislang war dies Aufgabe der Sporthilfe NRW, die den Sportversicherungsvertrag mit der ARAG unterzeichnet hatte.

Was verändert sich für die Sportvereine?
„Nicht viel“, erläutert LSB-Vorstand Ilja Waßenhoven, „denn der Vertrag wurde eins zu eins übernommen. Die Vereinsverantwortlichen bemerken den Wechsel nur an zwei Stellen. Zum einen wird die jährliche Beitragsrechnung für die Sportversicherung, die VBG- und die GEMA-Pauschale sowie der Mitgliedsbeitrag Sporthilfe nicht mehr von der Sporthilfe ausgestellt, sondern  von uns.“ Die Rechnung, die den Vereinen Mitte des Jahres zugeht, wird also schlicht einen neuen Absender tragen. Von der Arbeit im Hintergrund werden die Vereine nichts bemerken: die internen Verwaltungstätigkeiten werden bis dahin umgestellt sein. „Und noch etwas wird gleich bleiben“, ergänzt Waßenhoven. „Die Sportvereine in Nordrhein-Westfalen zahlen nach wie vor  keinerlei Beiträge an den Landessportbund, denn sie sind ja auch keine Mitglieder des LSB. Die fakturierten Gelder werden direkt an ARAG, VBG und GEMA weitergeleitet. Neu und für die Vereine wichtiger ist, dass die ARAG mit ihrem Versicherungsbüro umgezogen ist: von Lüdenscheid in unsere direkte Nachbarschaft auf die Friedrich-Alfred-Straße.“ So kommt die ARAG zum Kunden – also zum LSB. „Wir sind näher an den Vereinen als die Sporthilfe NRW, darum wird die Handhabung der Versicherungsleistungen  praxisnäher und vereinsgerechter.“

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Wie geht es nun weiter?
Waßenhoven erklärt es: „Tatsächlich wird hinter den Kulissen noch gearbeitet. Denn unsere unmittelbaren Versicherungsnehmer sind die Dachverbände, in  denen teilweise wiederum Fachverbände organisiert sind. Mit ihnen müssen noch letzte rechtliche Vorbereitungen für den Wechsel getroffen werden. Am 15. Januar gab es dazu eine Informationsveranstaltung mit den Verbänden, bei der alle informiert wurden.

Weitere Informationen zum Sportversicherungsvertrag finden Sie unter
www.sportversicherung.nrw

Fünf Regionalkonferenzen
Die Laufzeit des übernommenen Sportversicherungsvertrages mit der ARAG endet am 31.12.2021.
Der Landessportbund NRW hat sich entschlossen, seine Mitgliedsorganisationen und die Sportvereine in NRW vor der Ausschreibung eines neuen Sportversicherungsvertrages an der Weiterentwicklung desselben zu beteiligen. Hierfür sind im Zeitraum Februar bis April 2020 fünf Regionalkonferenzen (eine in jedem Regierungsbezirk) geplant.

Hier können Sie sich zu den Terminen anmelden.
»Termine Regionalkonferenzen "Sportversicherungsvertrag"


Text: Nicole Jakobs/LSB-Redaktion
Foto: Andrea Bowinkelmann

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