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Hinweisgeberschutzgesetz: Besserer Schutz für hinweisgebende Personen

| Allgemein (LSB)
Verstöße im organisierten Sport melden

 

Verstöße im organisierten Sport an die Zentrale Hinweisstelle melden

Oftmals passieren Verstöße im organisierten Sport ohne Konsequenzen - die Angst als Betroffene*r oder Hinweisgeber*in, nicht geschützt zu sein, ist zu groß, um sie zu melden. Dabei können Hinweise dafür sorgen, Verstöße zu untersuchen und aufzudecken.

Der Deutsche Olympische Sportbund (DOSB) und der Landessportbund NRW (LSB NRW) arbeiten mit der Zentralen Hinweisstelle zusammen und setzen sich für den Schutz der Hinweisgebenden ein. Betroffenen oder Beobachtenden soll die Möglichkeit gegeben werden, Hinweise anonym und sicher abzugeben. Die Zentrale Hinweisstelle nimmt die Hinweise auf und leitet diese i.d.R. an die*den Good Governance-Beauftragte*n des LSB NRW weiter, um die Fälle zu prüfen.

Um die Hinweisgeber*innen vor Benachteiligungen, die ihnen wegen ihrer Meldung drohen, zu schützen, tritt am 02. Juli 2023 das Hinweisgeberschutzgesetz, auch bekannt als Whistleblower-Gesetz in Kraft

Alle Informationen zur Zentralen Hinweisstelle


Bild: © LSB NRW / Andrea Bowinkelmann

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