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Ukrainische Flüchtlinge willkommen im Sport - Versicherungsschutz für Nichtmitglieder!

| Allgemein (LSB)

Der Krieg in der Ukraine löst eine große Welle von Hilfsmaßnahmen aus. Auch der organisierte Sport engagiert sich, den Flüchtlingen aus der Ukraine zu helfen. Die Flüchtlinge, die sich in einem Verein, der Mitglied in einer Mitgliedsorganisation des Landessportbundes NRW ist, sportlich betätigen, haben Versicherungsschutz über die ARAG Sportversicherung, auch wenn sie keine Mitglieder im Verein sind.

Die Deckung gilt bei der Teilnahme am normalen Sportbetrieb. Falls die Vereine spezielle Sportangebote für Flüchtlinge organisieren, besteht auch hierfür Versicherungsschutz.

Die Sportversicherung gilt ausdrücklich auch für Flüchtlinge aus der Ukraine. Versicherungsschutz besteht in erster Linie für Unfälle und Haftpflichtschäden. Nähere Informationen können unter www.ARAG-Sport.de abgerufen werden.

Der Versicherungsschutz ist für die Vereine kostenlos. Damit unterstützt der LSB NRW die Vereine, die mit ihrem ehrenamtlichen Engagement und ihren Sportangeboten das Schicksal der ukrainischen Flüchtlinge abmildern wollen.
 


Spendenaufruf und Soforthilfefonds für Ukrainische Sportler*innen

Der Deutsche Olympische Sportbund (DOSB) und die Deutsche Sporthilfe (DSH) legen einen Soforthilfefonds für ukrainische Sportler*innen auf, um kurzfristig Hilfe zur Verfügung zu stellen.

Mehr zu Sportler*innen helfen Sportler*innen


Weitere Hilfsmöglichkeiten und FAQ zu Spenden, Mittelweitergabe und Steuern

In unserem Vereinsportal VIBSS Online finden Sie zudem weitere Informationen über aktuelle Hilfsmöglichkeiten und Förderprogramme seitens der Sportorganisationen. Unter anderem wird auch die Frage beantwortet, ob Vereine einen Spendenaufruf für die von der Ukraine-Krise betroffenen Personen starten können oder dies gemeinnützigkeitsschädlich ist.

Zu VIBSS Online


Quelle: ARAG und LSB NRW
Bild: © Stock.adobe.com/Jose Prieto

 

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