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Bewegt GESUND bleiben in NRW! Frauen im Wasser mit Schwimmhanteln
Bewegt GESUND bleiben in NRW! Frau beim Kurzhanteltraining

Förderprogramm BGb

Das Förderprogramm „Bewegt GESUND bleiben in NRW!“ richtet sich an die Fachverbände und Stadt- und Kreissportbünde und unterstützt sie bei der praktischen Umsetzung.

Förderprogramm "Bewegt GESUND bleiben in NRW!" 2022

Ausschreibung und weitere Informationen

Dieses Förderprogramm richtet sich ausschließlich an alle Mitgliedsorganisationen des Landessportbundes NRW, das bedeutet neben Stadt- und Kreissportbünden können ebenfalls (Mitglieds-) Fachverbände eine Förderung beantragen. (Sport-)Vereine können an diesem Förderprogramm ausschließlich indirekt partizipieren und an den organisierten Maßnahmen der Programmpartner teilnehmen bzw. diese mitgestalten.

Das Förderprogramm „Bewegt GESUND bleiben in NRW!“ umfasst fünf Themenfelder: "Sportvereine und Sportarten im gesundheitsbezogenen Wandel", “Sportvereine in der Kommune“,  "SPORT PRO GESUNDHEIT und Deutscher Standard Prävention", "REHASPORT" und „psychische Gesundheit“ .

Ansprechpartner*innen

Michaela Adams
Formelle Beratung
Tel. 0203 7381-929

»E-Mail schreiben

Dennis Hebben
Inhaltliche Beratung BGb
Tel. 0203 7381-944

»E-Mail schreiben

Die dargestellten Themenbereiche und Formate können von den Programmpartnern in beliebiger Kombination durchgeführt und optimaler Weise thematisch miteinander verbunden werden. Hierbei gilt es nur die verpflichtenden Rahmenbedingungen des Förderprogramms (siehe „Allgemeine Informationen“ unter dem Bereich „Downloads“ weiter unten) einzuhalten. Zudem bieten einige Formate, wie z.B. der Workshop, die Möglichkeit den jeweiligen Inhalt ganz individuell auf regionale oder verbandsspezifische Inhalte und Themen auszurichten.

Fördermaßnahmen im Rahmen des Förderprogramms "Bewegt GESUND bleiben in NRW!" können in der Zeit vom 01.01.2022 bis 31.12.2022 gemäß den Ausschreibungen durchgeführt werden.

Hinweis: Die fortschreitende Digitalisierung, auch bedingt durch die Corona Pandemie, hat dazu geführt, dass aktuell nicht alle Maßnahmen in Präsenz stattfinden müssen. Folgende Maßnahmen können sowohl in Präsenz als auch Online umgesetzt werden (weitere Informationen hierzu unter den „Allgemeinen Informationen“ im Downloadbereich):

  • Informationsveranstaltung
  • Workshop
  • Netzwertreffen
  • Klausur
  • Angebotseinführung 

Detaillierte Informationen finden Sie in den Ausschreibungen.

Die Antragsfrist für das Förderjahr 2022 ist abgelaufen.

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