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Betroffenenrat im LSB NRW

Der Landessportbund NRW bittet Betroffene um Mitarbeit, um gemeinsam gegen sexualisierte Gewalt im Sport vorzugehen.

Betroffenenrat im LSB NRW: Gemeinsam gegen sexualisierte Gewalt im Sport!

Der LSB NRW bittet Betroffene um Mitarbeit

Der Landessportbund NRW verurteilt aufs Schärfste jede Form von sexualisierten Belästigungen, Grenzverletzungen und Gewalt in unserer Gesellschaft. Deshalb setzen wir uns für die Aufklärung jedes einzelnen Falles ein. Wir engagieren uns für eine Kultur des Hinsehens und entwickeln seit Jahren konkrete Maßnahmen zur Prävention und Intervention.

Im Januar 2020 hat das Präsidium des LSB NRW eine Expert*innen-Kommission eingerichtet, die sich auf die Aufarbeitung von sexualisierter Gewalt konzentriert. Die Kommission will vor allem die Sicht der Betroffenen in den Fokus stellen. Dazu suchen wir Betroffene, die sexualisierte Belästigung, Grenzverletzung oder Gewalt im organisierten Sport selbst erlebt haben und dazu bereit sind, ihr Wissen und ihre Erfahrungen in einem Betroffenenrat zur Verfügung zu stellen.

Warum ein Betroffenenrat?

Sexualisierte Gewalt ist kein individuelles, sondern ein gesellschaftliches und politisches Thema. Der LSB-Betroffenenrat kann dies sichtbar machen und dazu beitragen, das Thema zu enttabuisieren.

Der Betroffenenrat kann

  • sich für die Belange Betroffener sexualisierter Gewalt im Sport einsetzen und ihnen ein Gesicht und eine Stimme geben
  • seine Erwartungen an Verantwortungsträger*innen im Sport formulieren, damit diese das erlittene Unrecht anerkennen,
  • sich aktiv an der Weiterentwicklung von Maßnahmen der Intervention und der Prävention beteiligen.

Haben Sie Interesse?

Wenn Sie eine Mitarbeit erwägen, dann nehmen Sie bitte Kontakt zu Mandy Owczarzak auf. Sie koordiniert den zukünftigen Betroffenenrat und  gibt Ihnen gerne weitere Informationen.
Ihre Angaben und Informationen werden vertraulich behandelt und nicht weiter geleitet.

Mandy Owczarzak ist Mitarbeiterin des Landessportbundes NRW für das Thema „Prävention von und Intervention bei sexualisierter Gewalt im Sport“ und koordiniert das „Qualitätsbündnis zum Schutz vor sexualisierter Gewalt im Sport in NRW“. Sie ist ausgebildete Sportwissenschaftlerin, Organisationsberaterin & Supervisorin (DGSv*) sowie Traumapädagogin & traumazentrierte Fachberaterin.

Mailadresse: Betroffenenrat@lsb.nrw

Wir bitten Sie, für die Erstkontaktaufnahme diese Mailadresse zu nutzen. Wir wollen uns Zeit für Ihr Anliegen und Ihre Fragen nehmen und dementsprechend vorab einen Termin für ein erstes telefonisches Gespräch mit Ihnen vereinbaren.

Ausführliche Informationen zu Maßnahmen gegen sexualisierte Gewalt im Sport des LSB NRW finden Sie hier.

Weiterführende Informationen

Die Aufgaben des Betroffenenrates werden zusammen mit dessen Mitgliedern entwickelt. Perspektivisch soll er den LSB NRW beraten, sowie Wissen und Erfahrungen in die Weiterentwicklung des Umgangs mit sexualisierter Gewalt im Sport einbringen. Der Rat soll dabei helfen, Maßnahmen zur Aufarbeitung, Prävention und Intervention weiterzuentwickeln, damit Übergriffe und sexualisierte Gewalt im Sport besser verhindert werden können. Möglich sind auch die Entwicklung eines Betroffenennetzwerks sowie die Interessenvertretung für andere Betroffene sexualisierter Gewalt in der Öffentlichkeit.

  • Der Betroffenenrat setzt sich aus max. 10 Personen zusammen.
  • Die Mitglieder gehörten oder gehören einem Sportverein aus NRW an und sind mindestens 18 Jahre alt.
  • Sie treffen sich ca. 2-3-mal pro Jahr, möglichst in Präsenzform.
  • Fahrtkosten und ggf. Unterkunft werden erstattet, pro Sitzung wird eine Aufwandsentschädigung gezahlt.
  • Die Sitzungen finden in Köln oder Duisburg statt.

Der Betroffenenrat bietet explizit keine therapeutische Untersützung. Bei Bedarf können Gesprächsangebote vermittelt werden. Die Teilnahme erfordert in der Regel, dass die Mitglieder bereits mit Fachleuten über ihre Erfahrungen mit sexualisierter Gewalt im Sport gesprochen haben und bei der Bewältigung unterstützt wurden.

Im Januar 2020 hat das Präsidium des LSB eine Arbeitsgruppe eingerichtet, deren Fokus auf der Aufarbeitung von sexualisierter Gewalt im Sport liegt. Ihr Ziel ist es, eine verbesserte Handlungsfähigkeit für Verbände, Bünde und Vereine zu entwickeln.

Die AG setzt sich zusammen aus den Expert*innen: Gitta Axmann (DSHS Köln), Mandy Owczarzak (LSB NRW), Dr. Birgit Palzkill (Unabhängige Beauftragte zum Schutz vor sexualisierter Gewalt im Sport des LSB NRW), Prof. Dr. Bettina Rulofs (Bergische Universität Wuppertal), Dorota Sahle (LSB NRW), Martin Wonik (LSB NRW).

Das 10-Punkte-Aktionsprogramm bildet die Grundlage aller Aktivitäten des LSB NRW zum Schutz vor sexualisierter Gewalt im Sport. Es wurde vom Präsidium des LSB NRW und dem Jugendausschuss der Sportjugend NRW beschlossen. Mit dem 10-Punkte-Aktionsprogramm will sich der Landessportbund proaktiv positionieren, seine bisherigen Maßnahmen und Initiativen bündeln und weitere Maßnahmen auf den Weg bringen.

Im Landessportbund NRW ist Dorota Sahle Ansprechpartnerin zum Thema „sexualisierter Gewalt im Sport“ und Dr. Birgit Palzkill ist die Unabhängige Beauftragte zum Schutz vor sexualisierter Gewalt des Landessportbundes NRW.