Teilnahmebedingungen Kurzgeschichtenwettbewerb
Zur Durchführung des Kurzgeschichtenwettbewerbs „Die unsichtbaren Held*innen des Sports“
Der Landessportbund Nordrhein-Westfalen e.V. (LSB NRW), Friedrich-Alfred-Allee 25, 47055 Duisburg, (nachfolgend: der „Veranstalter“) veranstaltet einen Kurzgeschichtenwettbewerb. Die Teilnahme an dem Wettbewerb und dessen Durchführung richten sich nach den folgenden Bestimmungen. Zudem finden sich nachfolgend auch die Datenschutzhinweise für die Datenverarbeitung aufgrund der Teilnahme an dem Kurzgeschichtenwettbewerb.
1. Zeitraum und vorzeitige Beendigung des Wettbewerbs
- Der Kurzgeschichtenwettbewerb “Die unsichtbaren Held*innen des Sports” findet vom 05.05.2025 bis einschließlich zum 31.08.2025 statt. Kurzgeschichten können bis zum 31.08.2025, 24 Uhr gem. Nr. 4 eingereicht werden. Nach Teilnahmeschluss eingereichte Kurzgeschichten werden nicht berücksichtigt.
- Der Veranstalter behält sich das Recht vor, den Kurzgeschichtenwettbewerb zu jedem Zeitpunkt ohne Vorankündigung und ohne Angabe von Gründen abzubrechen oder zu beenden. Von dieser Möglichkeit kann der Veranstalter insbesondere dann Gebrauch machen, wenn aus technischen Gründen (z.B. Viren im Computersystem, Manipulation oder Fehler in der Hard- und/oder Software) oder aus rechtlichen Gründen eine ordnungsgemäße Durchführung des Wettbewerbs nicht gewährleistet werden kann. Sofern eine derartige Beendigung durch das Verhalten eines*r Teilnehmenden verursacht wird, kann der Veranstalter von dieser Person den entstandenen Schaden ersetzt verlangen.
2. Teilnahmemöglichkeit, Teilnahmeberechtigungen und -voraussetzungen / Ausschluss von Teilnehmenden
- Eingereicht werden können Beiträge zum Thema „Die unsichtbaren Held*innen des Sports“. Die eingereichten Texte sollen vor allem den Wert und die Vielfältigkeit des Ehrenamts als unverzichtbare Größe im Sport sichtbar machen. Es sind jedoch auch andere Auslegungen des Themas möglich. Eingereicht werden können “klassische” Kurzgeschichten, die entweder frei erfunden sind oder bei denen zwar das Material aus der Wirklichkeit stammt, aber phantasievoll ausgestaltet wurde; es können aber auch auf nachweisbaren Fakten beruhende Texte wie Reportagen eingereicht werden (im Weiteren wird beides einheitlich als „Kurzgeschichte“ bezeichnet). Die Textlänge muss mindestens 4.000 und darf höchstens 8.000 Zeichen inkl. Leerzeichen umfassen. Die Beiträge sind unter https://www.lsb.nrw/kurzgeschichtenwettbewerb hochzuladen.
Die Kurzgeschichte darf keine strafbaren, diskriminierenden, jugendgefährdenden, pornografischen, rassistischen, gewaltverherrlichenden und/oder anderweitig extremistischen Inhalte haben. Auch darf die Kurzgeschichte keine real existierenden Personen und real existierende Namen, die eindeutig mit einer real existierenden Person zu verknüpfen sind, beinhalten/benennen. - Zur Teilnahme an dem Kurzgeschichtenwettbewerb berechtigt sind grundsätzlich alle natürlichen Personen ab dem vollendeten 18. Lebensjahr, die ihren ständigen Wohnsitz in Nordrhein-Westfalen haben.
- Teilnehmende müssen ihre Kurzgeschichte – insbesondere aus urheberrechtlichen Gründen – ohne Hilfe Dritter und/oder ohne die Nutzung künstlicher Intelligenz verfassen.
- Eine etwaige Veröffentlichung der Kurzgeschichte erfolgt grundsätzlich unter Namensnennung des*r Teilnehmenden.
Auf Wunsch des*r Teilnehmenden kann ein Pseudonym verwendet werden oder eine Namensnennung unterbleiben. Hierfür ist es erforderlich, dass der*die Teilnehmende dem Veranstalter per Mail ein solches Begehren mitteilt. - Der Veranstalter behält sich das Recht vor, eine Kurzgeschichte vor einer eventuellen Veröffentlichung zu korrigieren und lektorieren. Eine Haftung des Veranstalters wegen der Inhalte erfolgt aber unter keinen Umständen.
- Der Veranstalter behält sich das Recht vor, einzelne Personen von der Teilnahme auszuschließen, sofern berechtigte Gründe vorliegen. Dazu zählen etwa der Verstoß gegen die Teilnahmebedingungen oder das Einreichen von Geschichten, deren Inhalt nicht den oben genannten Anforderungen entspricht, insbesondere rechtswidrige Inhalte enthält.
3. Gewinnermittlung, Gewinn, Mitteilung und Veröffentlichung
- Es wird ein Hauptpreis vergeben, der mit 1.000 Euro dotiert ist, sowie vier gleichwertige weitere Preise, die mit jeweils 500 Euro dotiert sind.
- Die Preise werden von einer fachkundigen Jury vergeben, die aus zwei unabhängigen, erfahrenen Autor*innen bzw. Literaturvermittler*innen und einem*r Sportexpert*in besteht.
- Der Veranstalter ist berechtigt, die Veröffentlichung der Kurzgeschichte in beliebiger Form vorzunehmen.
- Die Gewinner*innen werden durch den Veranstalter informiert. Die namentliche Bekanntgabe der Gewinner*innen erfolgt über die Webseite des Veranstalters, www.lsb.nrw. Die Teilnehmenden erklären sich hiermit einverstanden.
Die Teilnehmenden erklären sich damit einverstanden, im Falle des Gewinns durch den Veranstalter über die durch sie angegebenen Kontaktdaten kontaktiert zu werden.
Melden sich die Gewinner*innen nicht innerhalb von drei Wochen nach der öffentlichen Mitteilung beim Veranstalter oder sind sie binnen dieser Frist nicht für den Veranstalter erreichbar, so verfällt der Anspruch auf einen etwaigen Gewinn. Der Anspruch auf einen etwaigen Gewinn verfällt ebenfalls, wenn die Inanspruchnahme des Gewinns nicht innerhalb von drei Wochen nach der öffentlichen Mitteilung über den Gewinn aus Gründen erfolgen kann, die in der Person des Gewinners/der Gewinnerin liegen.
4. Rechtegarantie, Haftung und Rechteeinräumung / -übertragung
- Die Teilnehmenden garantieren, dass sie alleinige Urheber der jeweiligen von ihnen eingereichten Kurzgeschichte sind und über sämtliche Rechte hieran uneingeschränkt verfügen können. Die Teilnehmenden versichern insbesondere, dass sie über die Rechte, die sie dem Veranstalter einräumen und/oder übertragen, nicht bereits anderweitig – zu eigenem oder fremdem Nutzen – verfügt haben und auch nicht verfügen werden. Alle Teilnehmenden stehen darüber hinaus dafür ein, dass ihr Beitrag keine Rechte Dritter, insbesondere deren Persönlichkeits- oder Unternehmenspersönlichkeits-, Kennzeichen- und Markenrechte sowie Urheber- und Leistungsschutzrechte etc., verletzt.
- Mit der Einreichung der Kurzgeschichte räumen alle Teilnehmenden dem Veranstalter das zeitlich, örtlich und inhaltlich unbeschränkte ausschließliche und frei übertragbare Nutzungsrecht an der Kurzgeschichte wie folgt ein, bzw. übertragen das entsprechende Nutzungsrecht an der Kurzgeschichte wie folgt:
- Das Druckrecht, d.h. das Recht, die Kurzgeschichte ohne umfangmäßige Begrenzung im Ganzen oder in Teilen für die Herstellung von Druckwerken/Publikationen zu verwenden und diese Druckwerke/Publikationen zu vervielfältigen, zu verbreiten, öffentlich wiederzugeben und auf jede andere Weise zu verwerten sowie die Druckwerke/Publikationen zu bewerben;
- Das Vervielfältigungs-, Verbreitungs- und Archivierungsrecht, d.h. das Recht, die Kurzgeschichte im Rahmen der hier eingeräumten Rechte vorübergehend oder dauerhaft und beliebig oft zu vervielfältigen, zu verbreiten und in körperlicher oder unkörperlicher Form ganz oder teilweise zu archivieren. Hierzu gehört insbesondere das Recht zur Beistellung anderer oder zusätzlicher Bilder oder Audio- bzw. Videosequenzen, die Verbindung der Kurzgeschichte mit eigenen oder fremden Texten, Bildern oder sonstigen Beiträgen sowie die Verwendung von Bild-, Audio- oder Video-Ausschnitten, Montagen, fototechnischer Verfremdung, Verkleinerung, Vergrößerung usw.;
- Das Recht der öffentlichen Zugänglichmachung, d.h. das Recht, die Kurzgeschichte im Ganzen oder in Teilen zentral oder dezentral zugänglich zu machen oder zugänglich machen zu lassen, so dass Mitglieder der Öffentlichkeit die Kurzgeschichte an einem Ort und zu einer Zeit ihrer Wahl auf individuellen Abruf empfangen bzw. wahrnehmen können, insbesondere das Recht, die Kurzgeschichte auf Bild-/Ton- und sonstigen (audio-)visuellen Trägermedien aller Art zugänglich zu machen, insbesondere auf elektronischen Datenbanken und anderen Speichermedien, derart, dass die Kurzgeschichte von Nutzern mittels analoger oder digitaler, drahtgebundener oder drahtloser Übertragungstechnik eines Online-Verfahrens mit oder ohne Datenkomprimierungstechnik zum Empfang auf stationären und mobilen Empfangsgeräten aller Art, unabhängig von der Plattform, d.h. einschließlich nicht-linearer Übertragungen über Browser oder Apps oder Smart-TV-Apps, in jedem Format abgerufen werden kann. Das Recht der Zugänglichmachung zum Abruf beinhaltet auch das Recht, Vervielfältigungsstücke im Zuge des Übertragungsprozesses, insbesondere Speicherungen bei der Onlineübermittlung herzustellen, sowie das Recht zur Herstellung von Vervielfältigungsstücken des Werks auf Bild-/Ton- und sonstigen (audio-)visuellen Trägermedien aller Art und in allen Formaten zum Zwecke der Zugänglichmachung sowie zur Archivierung in eigenen oder fremden Offline- oder Online-Datenbanken;
- Das Erstveröffentlichungsrecht, d.h. das Recht, den Zeitpunkt, den Ort, die Art und die Umstände der Veröffentlichung der Kurzgeschichte zu bestimmen und das Recht, die Kurzgeschichte schon im Stadium der Vorbereitung der Verwertung für Fördereinrichtungen zu vervielfältigen und zu veröffentlichen/verbreiten;
- Das Titelverwendungs- und Titeländerungsrecht, d.h. das Recht, den von den Teilnehmenden jeweils geklärten Titel zur Bezeichnung der Kurzgeschichte zu verwenden, zu bestimmen, zu übersetzen oder unter Wahrung der Persönlichkeitsrechte (einschließlich der Urheberpersönlichkeitsrechte) zu ändern, insbesondere das Recht, den Titel der Kurzgeschichte unverändert oder in geänderter Form zur Bezeichnung zu verwenden und das Recht, den Titel in gleichem Umfang auszuwerten wie die Kurzgeschichte selbst, sowie das Recht, den Titel der Kurzgeschichte im Namen des Veranstalters oder im Namen Dritter als Firmennamen/geschäftliche Bezeichnung oder Marke im Inland sowie international schützen zu lassen. Die Teilnehmenden sind verpflichtet, jegliche markenschutzrechtliche Eintragung des Titels zu ihren Gunsten oder zu Gunsten eines Dritten zu unterlassen. Für den Fall, dass bereits eine Eintragung erfolgt ist, verpflichten sich die jeweiligen Teilnehmenden, einer Übertragung an den Veranstalter bzw. einer Löschung oder Änderung zu Gunsten des Veranstalters zuzustimmen;
- Das Messe- und Festivalrecht, d.h. das Recht, die Kurzgeschichte ganz und/oder in Teilen zur Teilnahme an/auf Messen, (Verkaufs-)Ausstellungen, Festivals, Wettbewerben und/oder ähnlichen Veranstaltungen entgeltlich oder unentgeltlich auszustellen, durch technische Einrichtungen, unabhängig von ihrer Ausgestaltung öffentlich vorzuführen, wiederzugeben, zu verbreiten und/oder öffentlich zugänglich zu machen;
- Das KI-Recht, d.h. das Recht, die Kurzgeschichte ganz oder teilweise im Zusammenhang mit Systemen der künstlichen Intelligenz, insbesondere der generativen künstlichen Intelligenz („KI-Systeme“) zu verwenden, insbesondere als Trainings-, Validierungs- und Testdatensätze in ein KI-System einzuspeisen, sie in ein KI-System als Prompt (Input) einzugeben und das von dem KI-System generierte Ergebnis (Output) im Rahmen der eingeräumten Rechte beliebig zu verwenden.
- Die vorgenannten Rechte können von dem Veranstalter einzeln oder in beliebiger Kombination, gewerblich oder nicht-gewerblich, für den Nutzer entgeltlich oder unentgeltlich sowie öffentlich oder nicht-öffentlich und für Angebote an ortsfeste, portable oder mobile Endgeräte genutzt werden und zwar unabhängig davon, ob zur Verbreitung oder zum Empfang analoge, digitale oder sonstige Technik eingesetzt wird. Auch schließen die vorgenannten Rechte die Verwendung von einer Blockchain-Technologie, einer anderen sog. „Distributed Ledger Technologie“ und/oder von anderen dezentralen Systemen, Technologien oder Anwendungen und mit dieser Technologie einhergehenden, notwendigen Rechte mit ein.
- Der Veranstalter ist berechtigt, sämtliche vorstehend geregelten Rechte ganz oder teilweise auch außerhalb der eigenen Publikation im In- und Ausland aus- und verwerten zu lassen, insbesondere auf Dritte im In- und Ausland zu übertragen und/oder Dritten diese Rechte einzuräumen und diesen Dritten ihrerseits deren Weiterübertragung bzw. -einräumung an Dritte zu gestatten (nachfolgend: Sublizenzierung). Die Sublizenzierung betrifft auch (nicht abschließend) die Lizenzierung von Inhalten an Suchmaschinenbetreiber und/oder News-Aggregatoren, wie z.B. „Microsoft Start“ sowie Anbieter sozialer Medien bzw. Netzwerke wie „Facebook“ und an RSS-Feeds.
- Die vorgenannte Rechteeinräumung bzw. -übertragung umfasst auch sämtliche erst nach Vertragsschluss bekanntwerdenden Nutzungsarten. Die Einräumung unbekannter Nutzungsrechte durch einen Urheber bedarf der Schriftform (§ 31a UrhG i.V.m. § 126 BGB f.). Sofern die Einräumung dieser Rechte für unbekannte Nutzungsarten oder die Verpflichtung dazu wegen eines Mangels der gesetzlichen Form unwirksam sein sollte, bleibt die Wirksamkeit der Rechteeinräumung im Übrigen davon unberührt.
- Die vorgenannte Rechteeinräumung bzw. -übertragung erfolgt entgeltlos bzw. ist mit der Aussicht auf einen etwaig in Aussicht gestellten Gewinn vollständig abgegolten.
- Sollten Teilnehmende gegen eine Verpflichtung aus diesen Teilnahmebedingungen verstoßen, insbesondere gegen die in Nr. 5 geregelten Garantien und Pflichten der Teilnehmenden, und wird der Veranstalter deswegen in Haftung genommen, verpflichten sich die Teilnehmenden gegenüber dem Veranstalter, ihn von solchen Haftungen uneingeschränkt freizustellen. Dies betrifft auch angemessene Kosten der Rechtsverteidigung.
5. Urheberpersönlichkeitsrechte
Wenn die Kurzgeschichte des*r Teilnehmenden durch den Veranstalter verwertet wird, liegen alle Einzelheiten der Nennung des*r Teilnehmenden im alleinigen Ermessen des Veranstalters. Der Veranstalter ist berechtigt, aber nicht verpflichtet, die Teilnehmenden zu nennen.
Die Teilnehmenden erklären insoweit, auf die Ausübung bzw. Geltendmachung von Urheberpersönlichkeitsrechten gegenüber dem Veranstalter und Verwerter, die in einer Lizenzkette zum Veranstalter stehen (Sublizenznehmer), insbesondere auf die Ausübung ihrer Rechte aus §§ 12, 13 S. 2 und 25 Abs. 1 UrhG zu verzichten. Ferner verzichten die Teilnehmenden für die Dauer von fünf Jahren auf ein eventuell bestehendes gesetzliches Rückrufsrecht wegen Nichtausübung hinsichtlich jedweder ausschließlichen Rechteeinräumung bzw. -übertragung. Im Falle einer berechtigten Geltendmachung von Rückrufrechten haben die Teilnehmenden dem Veranstalter in jedem Fall eine angemessene Nachfrist zur Nutzung der Rechte einzuräumen, die mindestens zwölf Monate zu betragen hat.
6. Datenschutz
Der Veranstalter wird alle anwendbaren Datenschutzgesetze, einschließlich der EU Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO), einhalten. Im Zusammenhang mit dieser Teilnahmebedingung werden die Teilnehmenden dem Veranstalter bestimmte personenbezogene Daten zur Verfügung stellen.
Der Veranstalter stellt sicher, dass er geeignete technische und organisatorische Maßnahmen zum Schutz vor unbefugter oder rechtswidriger Verarbeitung und vor versehentlichem Verlust, Zerstörung oder Beschädigung von Daten getroffen hat. Der Veranstalter stellt sicher, dass alle Personen, die Zugriff auf Daten haben und/oder diese verarbeiten, verpflichtet sind, die Daten vertraulich zu behandeln. Die Verarbeitung der Daten erfolgt insoweit nach den nachfolgenden Datenschutzhinweisen:
- Verantwortlicher für die Verarbeitung der personenbezogenen Daten im Sinne von Artikel 4 Abs. 7 DSGVO ist:
Landessportbund Nordrhein-Westfalen e.V., gesetzlich vertreten durch den Vorstand gemäß § 26 BGB, Friedrich-Alfred-Allee 25, 47055 Duisburg, Telefon: 0203 7381-0, E-Mail: info@lsb.nrw
- Datenschutzbeauftragter des Landessportbundes Nordrhein-Westfalen e.V., Friedrich-Alfred-Allee 25, 47055 Duisburg, Telefon: 0203 7381-707, E-Mail: Datenschutz@lsb.nrw
- Datenverarbeitung durch die Teilnahme am Kurzgeschichtenwettbewerb und Einreichung der Kurzgeschichte
Durch die Teilnahme am Wettbewerb erheben und verarbeiten wir die uns dafür von Ihnen mitgeteilten Daten, insbesondere- Anrede, Vorname(n) und Nachname,
- Adressdaten wie Straße, Hausnummer, Postleitzahl und Wohnort,
- Geburtsdatum,
- Kontaktdaten wie E-Mail-Adresse und Telefonnummer,
- Zeitpunkt der Anmeldung zum Wettbewerb sowie Zeitpunkt der Übermittlung der Kurzgeschichte
- Urheberschaft der eingereichten Kurzgeschichte (bestätigt durch Akzeptieren dieser Teilnahmebedingungen).
- Es erfolgt ggfs. eine namentliche Veröffentlichung der Gewinner*innen in den Medien des Veranstalters, ggfs. unter Angabe eines zu verwendenden Pseudonyms.
- Zweck und Rechtsgrundlage der Datenverarbeitung
Die Erhebung und Verarbeitung der Informationen im Rahmen der Teilnahme am Kurzgeschichtenwettbewerb und der Einreichung der Kurzgeschichte sind zwingend erforderlich, damit die Teilnahme und Durchführung des Wettbewerbs erfolgen kann. Die bei der Teilnahme und Einreichung bereitgestellten Angaben werden zum Zweck der Vertragserfüllung verarbeitet. Die Verarbeitung beruht auf der Rechtsgrundlage des Art. 6 Abs. 1 lit. b) DS-GVO.
- Empfänger oder Kategorien von Empfängern
- Empfänger*innen der Daten sind
- die mit der Abwicklung/Organisation des Kurzgeschichtenwettbewerbs befassten Mitarbeiter*innen des LSB NRW,
- die Mitglieder der Jury,
- die Agentur Cows Online, auf deren Server die Daten der Website gespeichert werden, als Auftragsverarbeiter.
- Die Namen der Gewinner*innen werden auf der Website und ggfs. in den Sozialen Medien/in Printmedien des Veranstalters veröffentlicht und sind damit der weltweiten Öffentlichkeit zugänglich.
- Dauer der Datenspeicherung / Löschung
Die Daten der Teilnehmenden werden nach Beendigung des Wettbewerbs für die Dauer von drei Jahren gespeichert. Die Frist beginnt mit dem Ende des Jahres, in dem der Wettbewerb beendet wird. - Ausgenommen hiervon sind die Daten der Gewinner*innen des Wettbewerbs. Diese werden für die Dauer von zunächst 30 Jahren aufbewahrt. Diese Frist beginnt ebenfalls mit dem Ende des Kalenderjahres, in dem der Wettbewerb endet. Nach 30 Jahren prüft der Veranstalter, ob eine weitere Speicherung erforderlich ist. Die längere Frist zur Aufbewahrung ist erforderlich, um die Rechte des Veranstalters aus der Teilnahme der Gewinner*innen und der Veröffentlichung der Kurzgeschichten sicherzustellen.
- Rechte der von der Datenverarbeitung betroffenen Personen
Folgende Rechte stehen Ihnen als betroffene Person vom Grundsatz her jederzeit zu:- Zugang: Sie haben das Recht, eine Kopie der personenbezogenen Daten anzufordern, die über Sie gespeichert sind. Es gibt Ausnahmen von diesem Recht, sodass der Zugriff verweigert werden kann, wenn beispielsweise die Bereitstellung der Informationen personenbezogene Daten über eine andere Person preisgeben würde oder wenn der LSB NRW rechtlich daran gehindert ist, diese Informationen offenzulegen. Sie sind berechtigt, die über Sie gespeicherten personenbezogenen Daten einzusehen. Wenn Sie dies tun möchten, kontaktieren Sie uns bitte über die unter Punkt 6 angegebenen Kontaktdaten.
- Berichtigung: Der LSB NRW ist bestrebt, Ihre personenbezogenen Daten genau, aktuell und vollständig zu halten. Wir empfehlen Ihnen, uns über die oben angegebenen Kontaktdaten zu kontaktieren, um uns zu informieren, falls Ihre personenbezogenen Daten nicht korrekt sind oder sich geändert haben, damit wir Ihre personenbezogenen Daten auf dem neuesten Stand halten können.
- Widerspruch: Unter bestimmten Umständen haben Sie auch das Recht, der Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten zu widersprechen und uns zu bitten, Ihre personenbezogenen Daten zu sperren, zu löschen und einzuschränken. Wenn Sie möchten, dass wir Ihre personenbezogenen Daten nicht mehr verwenden, kontaktieren Sie uns bitte über die unter Punkt 6 angegebenen Kontaktdaten.
- Portierung: Sie haben das Recht zu verlangen, dass einige Ihrer personenbezogenen Daten Ihnen oder einem anderen Datenverarbeiter in einem allgemein verwendeten, maschinenlesbaren Format zur Verfügung gestellt werden.
- Löschung: Sie haben das Recht, Ihre personenbezogenen Daten löschen zu lassen, wenn die personenbezogenen Daten für die Zwecke, zu denen sie erhoben wurden, nicht mehr benötigt werden, sowie unter anderem wenn Ihre personenbezogenen Daten rechtswidrig verarbeitet wurden.
- Beschwerden: Wenn Sie meinen, dass Ihre Datenschutzrechte möglicherweise verletzt wurden, haben Sie das Recht, eine Beschwerde bei der zuständigen Aufsichtsbehörde einzureichen oder einen Rechtsbehelf bei den Gerichten einzulegen.
- Widerruf: Wenn Sie in die Erhebung, Verarbeitung und Weitergabe Ihrer personenbezogenen Daten eingewilligt haben, sind Sie berechtigt, Ihre Einwilligung ganz oder teilweise zu widerrufen. Um Ihre Einwilligung zu widerrufen, wenden Sie sich bitte an die unter 6. b. angegebenen Kontaktdaten. Sobald wir Ihren Widerruf erhalten habe, werden wir Ihre Daten nicht mehr zu dem/den Zwecke(n) verarbeiten, dem/denen Sie ursprünglich mit Ihrer Einwilligung zugestimmt haben, es sei denn, es besteht eine rechtliche Grundlage zur Weiterverarbeitung.
- Die zuvor genannten Rechte können Sie jederzeit ausüben, indem Sie sich an die oben genannten Kontaktdaten wenden. Im Zweifel ist der LSB NRW berechtigt, einen Identitätsnachweis, z.B. in Form einer Kopie Ihres Personalausweises oder Reisepasses oder eines anderen gültigen Identitätsdokuments zu verlangen.
- Bei der für uns zuständigen Aufsichtsbehörde handelt es sich um die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen, Kavalleriestr. 2-4, 40213 Düsseldorf, Telefon: 0211/38424-0, E-Mail: poststelle@ldi.nrw.de
7. Ausschluss des Rechtswegs
Der Rechtsweg ist ausgeschlossen. Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des internationalen Privatrechts und UN-Kaufrechts.
8. Schlussbestimmungen
Jede Bestimmung gilt für sich. Sollte eine Bestimmung dieser Teilnahmebedingungen ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so wird dadurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Das Gleiche gilt, wenn und soweit sich eine Lücke herausstellen sollte. Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung oder zur Ausfüllung der Lücke soll eine angemessene Regelung gelten, die, soweit rechtlich möglich, dem am nächsten kommt, was wirtschaftlich gewollt ist oder nach dem Sinn und Zweck der Teilnahmebedingungen gewollt worden wäre, sofern dieser Punkt bedacht worden wäre. Dies gilt auch dann, wenn die Unwirksamkeit einer Bestimmung etwa auf einem in den Teilnahmebedingungen vorgesehenen Umfang der Leistung oder Zeit (Frist oder Termin) beruht. In solchen Fällen tritt ein dem Gewollten wirtschaftlich möglichst nahekommendes rechtlich zulässiges Maß der Leistung oder Zeit (Frist oder Termin) an diese Stelle. Sofern die Einräumung der Rechte für unbekannte Nutzungsarten oder die Verpflichtung dazu wegen eines Mangels der gesetzlichen Form unwirksam sein sollte, soll die Wirksamkeit der Teilnahmebedingungen im Übrigen davon unberührt bleiben.
Duisburg, Stand 30.04.2025