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Vereinskennziffer

Die Vereinskennziffer

Jeder Verein in NRW, der über einen Fachverband oder einen Stadt- oder Kreissportbund beim Landessportbund NRW gemeldet ist, erhält über die Bestandserhebung eine siebenstellige Vereinskennziffer (kurz VKZ).
Die Kennziffer setzt sich aus verschiedenen Ziffern zusammen, die u.a. Auskunft geben über

  • den Regierungsbezirk,
  • die kreisfreie Stadt bzw. den Kreis
  • die Kommune
  • den Sportverein in der Kommune

Die Vereinskennziffer wird z.B. benötigt, um eine Förderung beim Landessportbund zu beantragen oder sich in bestimmten LSB-Portalen anzumelden.

 

Sie haben Ihre VKZ vergessen?

Schreiben Sie eine E-Mail mit dem vollständigen Namen des Vereins an Bestandserhebung@lsb.nrw

Verfahren zur Vergabe einer Vereinskennziffer an neue Vereine

Das Verfahren zur Vergabe einer Vereinskennziffer umfasst folgende Schritte in der angegebenen Reihenfolge:

  1. Verein: Stellt einen Aufnahmeantrag beim zuständigen Fachverband.
  2. Fachverband: Meldet die Aufnahme des Vereins an den Landessportbund Nordrhein-Westfalen (LSB NRW).
  3. LSB NRW: Vergibt eine vorläufige Vereinskennziffer (VKZ) und informiert über die Doppelmitgliedschaft, die für den Erhalt von Förderungen und Zuschüssen Voraussetzung ist.
  4. Verein: Stellt daraufhin einen Aufnahmeantrag beim Kreis- oder Stadtsportbund (KSB/SSB).
  5. KSB/SSB: Bestätigt die Mitgliedschaft des Vereins.
  6. LSB NRW: Vergibt die endgültige VKZ.
  7. Verein: Erhält die endgültige Vereinskennziffer und ist offiziell registriert.