Vereinskennziffer
Die Vereinskennziffer
Jeder Verein in NRW, der über einen Fachverband oder einen Stadt- oder Kreissportbund beim Landessportbund NRW gemeldet ist, erhält über die Bestandserhebung eine siebenstellige Vereinskennziffer (kurz VKZ).
Die Kennziffer setzt sich aus verschiedenen Ziffern zusammen, die u.a. Auskunft geben über
- den Regierungsbezirk,
- die kreisfreie Stadt bzw. den Kreis
- die Kommune
- den Sportverein in der Kommune
Die Vereinskennziffer wird z.B. benötigt, um eine Förderung beim Landessportbund zu beantragen oder sich in bestimmten LSB-Portalen anzumelden.
Sie haben Ihre VKZ vergessen?
Schreiben Sie eine E-Mail mit dem vollständigen Namen des Vereins an Bestandserhebung@lsb.nrw
Verfahren zur Vergabe einer Vereinskennziffer an neue Vereine
Das Verfahren zur Vergabe einer Vereinskennziffer umfasst folgende Schritte in der angegebenen Reihenfolge:
- Verein: Stellt einen Aufnahmeantrag beim zuständigen Fachverband.
- Fachverband: Meldet die Aufnahme des Vereins an den Landessportbund Nordrhein-Westfalen (LSB NRW).
- LSB NRW: Vergibt eine vorläufige Vereinskennziffer (VKZ) und informiert über die Doppelmitgliedschaft, die für den Erhalt von Förderungen und Zuschüssen Voraussetzung ist.
- Verein: Stellt daraufhin einen Aufnahmeantrag beim Kreis- oder Stadtsportbund (KSB/SSB).
- KSB/SSB: Bestätigt die Mitgliedschaft des Vereins.
- LSB NRW: Vergibt die endgültige VKZ.
- Verein: Erhält die endgültige Vereinskennziffer und ist offiziell registriert.