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DOSB-Impulspapier: „Steuererleichterungen für das Ehrenamt“

| Allgemein (LSB)
Steuererleichterungen für das Ehrenamt

„Sinnvolle Forderungen, um freiwilliges Engagement im Sport attraktiv zu halten“

Duisburg (18. April 2023) - Weniger bürokratische Hürden für die Geschäftsführung im Sportverein: Der Landessportbund NRW begrüßt die im neuen DOSB-Impulspapier „Steuererleichterungen für das Ehrenamt“ hinterlegten Forderungen wie die weitere Anhebung des Übungsleiterfreibetrags (aktuell 3.000 Euro/Jahr) oder die Erhöhung der Ehrenamtspauschale (aktuell 840 Euro/Jahr). „Das ehrenamtliche Engagement hat durch die Corona-Pandemie stark gelitten, viele Engagierte sind verloren gegangen. Die Forderungen des DOSB können dazu beitragen, das Ehrenamt attraktiv zu halten“, erklärt LSB-Vorstandsvorsitzender Dr. Christoph Niessen.

„Noch wichtiger als der finanzielle Anreiz solcher Maßnahmen ist dabei ihr Beitrag zur Entbürokratisierung“, betont Niessen und verweist auf weitere Denkanstöße des Impulspapiers wie die angestrebte Umsatzsteuerfreiheit für die Freiwilligendienste (Freiwilliges Soziales Jahr und Bundesfreiwilligendienst). „Ehrenamtliche im Sportverein sollten ihre Kraft hauptsächlich auf gute und sichere Sportangebote konzentrieren können, anstatt immer mehr Zeit auf die Erfüllung von Formvorschriften und gesetzlichen Regelungen verwenden zu müssen“, so Niessen abschließend.

Das Impulspapier zum Nachlesen

Weitere Informationen zu verschiedensten Steuer-Themen finden Sie auf Vibss.de:
 

Übungsleiter*innen-Freibetrag
Höhe und Bezugszeitraum des Ehrenamtsfreibetrages
Höherer Mindestlohn, höhere Minijob- und Midi-Job-Grenzen

 

Foto: LSB NRW / Mark Hermenau

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