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„Gelder können unseren Vereinen wirksam auf die Sprünge helfen“

| Allgemein (LSB)
Mann beim Tennis spielen

Aller guten Dinge sind drei: Das bereits von rund 630 notleidenden NRW-Sportvereinen in Anspruch genommene Sonderprogramm „Soforthilfe Sport“ geht vom 15. August bis zum 15. November in seine dritte Förderphase. Die konkreten Unterstützungsleistungen aus dem Zehn-Millionen-Euro-Topf sind unverändert auf 50.000 Euro pro Online-Antrag sowie auf 60 Prozent des nachgewiesenen Förderbedarfs begrenzt.

„Die erneute Verlängerung dieser Maßnahme kommt genau zum richtigen Zeitpunkt. Denn nach dem Ende der Sommerferien und der Wiederaufnahme des Sportbetriebs werden viele Vereine in den kommenden Wochen schnell feststellen, ob und wo der Schuh erstmals oder immer noch finanziell drückt - dann können solche Gelder dem organisierten Sport wirksam auf die Sprünge helfen“, erklärt LSB-Präsident Stefan Klett. Antragsberechtigt sind übrigens auch alle LSB-Mitgliedsorganisationen, also Bünde und Fachverbände.

Bislang hat der Landessportbund NRW über sein Förderportal seit dem Start am 01. März bereits rund fünf Millionen Euro bei fast 750 Vorgängen zur Überweisung veranlasst. Als Bedingung für die Gewährung der Soforthilfe gilt ein durch die Corona-Pandemie verursachter Liquiditätsengpass, der zu einer Existenzgefährdung des Vereins, Verbands oder Bunds in Form einer drohenden Zahlungsunfähigkeit führen könnte. Sämtliche finanziellen Mittel stellt die Landesregierung zur Verfügung, das zuständige LSB-Referat übernimmt die Bearbeitung der Anträge sowie die zeitnahe Auszahlung.

Bild: Andrea Bowinkelmann

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