Verwendungsnachweis
Am Ende jeder Förderung muss ein Verwendungsnachweis eingereicht werden.
Verwendungsnachweis
Sofern Sie beim Landessportbund NRW finanzielle Mittel beantragt und bewilligt bekommen haben, müssen Sie am Ende jeder Förderung einen Verwendungsnachweis und ggf. auch weitere Belege einreichen. Der Verwendungsnachweis besteht aus einem Sachbericht und einem zahlenmäßigen Nachweis. Im Sachbericht wird das mit der Förderung umgesetzte Vorhaben ausführlich beschrieben. Die exakten Anforderungen an den Verwendungsnachweis, z.B. Beifügen einer Beleg- oder Teilnahmeliste sowie der Vorlage von Originalbelegen, werden dem Fördermittelempfänger mit der Bewilligung mitgeteilt.
In den Grundsätze für die Inanspruchnahme von Fördermitteln des Landessportbundes NRW e. V. finden Sie auch die Richtlinie für die Prüfung der Verwendung von öffentlichen Fördermitteln.
In welchem Zeitraum der Verwendungsnachweis erbracht werden muss,hängt von der jeweiligen Fördermaßnahmen bzw. dem Förderprogramm ab.
Einige Verwendungsnachweise können direkt im »Förderportal des Landessportbundes erfasst werden.
Teilweise stehen die Formulare auf der Website des LSB NRW zum Download zur Verfügung.