Zum Hauptinhalt springen

Das Qualitätsbündnis zum Schutz vor sexualisierter und interpersoneller Gewalt im Sport

Risikoanalyse & Schutzkonzepte im Sport

Was ist das Qualitätsbündnis?

Das Qualitätsbündnis wurde auf der Grundlage des 10-Punkte-Aktionsprogramms und der Initiative “Schweigen schützt die Falschen” durch den Landessportbund NRW und seiner Sportjugend in Zusammenarbeit mit dem Deutschen Kinderschutzbund, entwickelt. Das Qualitätsbündnis wird von der Staatskanzlei NRW unterstützt.

Ziel des Qualitätsbündnisses ist es, sexualisierter und interpersoneller Gewalt im Sport wirksam vorzubeugen und diese zu bekämpfen. Dazu werden maßgeschneiderte Qualitätsstandards zur Prävention und Intervention gemeinsam entwickelt und innerhalb der Vereinsstruktur installiert. Zentraler Gedanke dahinter ist die enge Vernetzung und der Transfer von Fachwissen im organisierten Sport.

Mit dem Qualitätsbündnis zum Schutz vor sexualisierter und interpersoneller Gewalt im Sport gibt der Landessportbund NRW den Sportvereinen, Sportverbänden und Stadt- und Kreissportbünden konkrete Hilfestellung, um das Thema im Sport zu enttabuisieren, Präventionsmaßnahmen umzusetzen sowie in Krisen- und Verdachtsfällen Orientierung zu erhalten und handlungsfähig zu bleiben.

Der Landessportbund unterstützt und berät alle seine Mitgliedsorganisationen in der Prävention von und Intervention bei sexualisierter und interpersoneller Gewalt im Sport, unabhängig davon, wie intensiv sich die Organisationen schon mit dem Thema auseinandergesetzt haben. Alle Angebote im Rahmen des Qualitätsbündnisses sind für Mitgliedsorganisationen kostenfrei.

Wichtig ist, dass sich die Vereine, Bünde und Fachverbände auf dem Weg ins Qualitätsbündnis ganzheitlich mit dem Thema befassen. Deswegen unterstützen unsere Berater*innen und Referent*innen die Vereine, Bünde und Fachverbände schon im Prozess zur Mitgliedschaft und natürlich auch nach der Aufnahme ins Qualitätsbündnis.

Um Mitglied im Qualitätsbündnis zu werden, müssen die Sportorganisationen die untenstehenden zehn Qualitätskriterien umsetzen und installieren. Die Reihenfolge kann dabei prozessorientiert und vereinsspezifisch beschlossen werden. Wie im untenstehenden Schaubild abgebildet, muss nur die Information und der Beschluss des Vorstands, sich mit dem Thema zu befassen (Kriterium 1), am Beginn des Prozesses zur Mitgliedschaft stehen.

Kontakt für Fragen zur Prävention von und Intervention bei sexualisierter und interpersoneller Gewalt


Für Bünde und Verbände
»Zu den LSB-Ansprechpartnerinnen für Bünde und Verbände

Für Vereine
Die Koordinierungsstellen in NRW beraten und unterstützen Sportvereine bei der Bearbeitung des Themas
»Zur Liste der Ansprechpersonen für Vereine

Externe Anlaufstelle & unabhängige Beratungsstelle des LSB NRW für Betroffene von sexuellen Übergriffen, sexualisierter Gewalt und sexueller Belästigung
Petra Ladenburger & Martina Lörsch
Rechtsanwältinnen
Tel. 0221 97 31 28-54
»E-Mail
»Website

 

Weitere Anlaufstellen finden Sie »hier.

 

Die Qualitätskriterien für die Mitgliedschaft im Bündnis

Die Kriterien finden Sie im Aufklappmenü. Zusätzlich stehen Ihnen diese hier zum Download zur Verfügung: Qualitätskriterien für die Mitgliedschaft im Bündnis

Formelle Kriterien (1-4)

1. Information & Beschluss des Vereinsvorstandes
Information und Beschluss des Vereinsvorstandes (und idealerweise der Vereinsjugend), dass das Thema Schutz vor (sexualisierter) Gewalt im Verein bearbeitet werden soll und die Mitgliedschaft im Qualitätsbündnis angestrebt wird.

2. Information, Diskussion & Beschluss auf der Jahreshauptversammlung
Information und Beschluss auf der Jahreshauptversammlung (und idealerweise des Jugendtages), dass das Thema Schutz vor (sexualisierter) Gewalt im Verein bearbeitet werden soll und die Mitgliedschaft im Qualitätsbündnis angestrebt wird.

3. Ergänzung der Satzung
Ergänzung des Themas "Schutz vor (sexualisierter) Gewalt" in der Satzung (und idealerweise der Jugendordnung)

4. Benennung, Qualifizierung & Bekanntmachung mind. einer Ansprechperson im Verein
Benennung mind. einer Ansprechperson im Verein Qualifizierung dieser Person(en) durch die “Qualifizierung der Ansprechpersonen zum Schutz vor sexualisierter Gewalt im Sport” des LSB (15 LE)
Bekanntmachung dieser Person(en) im Verein.

Inhaltliche Kriterien (5-6)

5. Durchführung einer Risikoanalyse
Durchführung einer Risikoanalyse und daraus resultierende Erarbeitung der Verhaltensleitlinien für den Verein (Grundlage für das vereinsspezifische Präventions- und Interventionskonzept).

Die Risikoanalyse dient der Schaffung einer Wissensgrundlage für die Entwicklung von Schutzkonzepten unter der Berücksichtigung der individuellen Geschichte, Routinen, Stärken und Gefahren einer Organisation.

Durch die Risikoanalyse werden Konstellationen, die ein Risiko darstellen sichtbar gemacht. Nur wenn Risiken und potentielle Fehlerquellen offengelegt werden, können proaktiv Formen der Prävention greifen.

Weitere Informationen zur Durchführung finden Sie hier:


6. Erstellung eines Schutzkonzeptes
Erstellung eines vereinsspezifischen Präventions- und Interventionskonzeptes.

Schutzkonzepte beinhalten für jede Organisation ein passendes System von Maßnahmen für den besseren Schutz aller vor (sexualisierter) und interpersoneller Gewalt. Bei der Erstellung von Schutzkonzepten hilft die Durchführung einer Risikoanalyse dabei, die eigene Organisation in Bezug auf die Kultur der Achtsamkeit zu reflektieren. Die Beteiligung von haupt- und ehrenamtlichen Mitarbeitenden ist bei der Erstellung einer Risikoanalyse und Erarbeitung eines nachhaltigen Schutzkonzeptes notwendig. Durch die Beteiligung werden die Transparenz und Akzeptanz des Schutzkonzeptes etabliert und eine alltagsnahe Anwendung erzielt.

Hilfestellungen zur Entwicklung von Schutzkonzepten finden Sie hier:

 

Kriterien zur Qualitätssicherung (7-10)

7. Öffentlichkeitsarbeit & Vereinshomepage
Öffentlichkeitsarbeit auf der Homepage und in anderen Medien


8. Vorlage des erweiterten Führungszeugnisses und Unterschrift des Ehrenkodex
Regelmäßige Vorlage (max. alle 5 Jahre) des erweiterten Führungszeugnisses und Unterschrift des Ehrenkodex des LSB NRW (oder vereinsspezifische Alternative) durch den ehrenamtlichen Jugend-/Vorstand, die ehrenamtlichen und hauptamtlichen Mitarbeiter*innen im Verein

  • Bestätigung zur Beantragung des erweiterten Führungszeugnisses im Ehrenamt
  • Datenschutzerklärung zur Dokumentation der Einsichtnahme in die erweiterten Führungszeugnisse
  • Vorlage Ehrenkodex LSB

9. Sensibilisierung und/oder Qualifizierung der Mitarbeitenden sowie Angebote für Kinder und Jugendliche
Regelmäßige Sensibilisierung und/oder Qualifizierung der Übungsleiter*innen, Trainer*innen sowie der haupt- und ehrenamtlichen Mitarbeitenden für das Thema Schutz vor (sexualisierter) und interpersoneller Gewalt im Sport, sowie Angebote zur Stärkung der Kinder & Jugendlichen

Die Umsetzung des Präventionstheaterstücks „Anne Tore – sind wir stark!“ wird mit 650€ (Kosten der Schauspielenden) vom Landessportbund NRW gefördert. (Hinweis: die Fahrtkosten werden vom Bund / Verein / Fachverband getragen).

Die Auftrittsanforderungen und den Förderantrag finden Sie hier: Förderantrag


10. Lokales Netzwerk aufbauen
Kontaktaufnahme & Austausch mit den lokalen Fachberatungsstellen

Der Landessportbund NRW unterstützt Sie und Ihren Verein, Bund oder Fachverband gerne bei Themen der Prävention von und Intervention bei sexualisierter und interpersoneller Gewalt im Sport. Wenn Sie Fragen haben, Beratung wünschen oder eine*n Referent*in für eine Veranstaltung suchen, wenden Sie sich an Ihre zuständige Koordinierungsstelle.

Alle Angebote im Rahmen des Qualitätsbündnisses sind für Mitgliedsorganisationen des Landessportbundes NRW für seine Mitgliedsorganisationen kostenfrei:

  • Beratung durch geschulte VIBSS-Berater*innen z.B. im Rahmen der Erstberatung / Informationsveranstaltung für den Vorstand/ das Präsidium, der Risikoanalyse oder der Erstellung von Schutzkonzepten. Das Antragsformular zur VIBSS Beratung finden Sie hier (PDF verlinkt). Bei Fragen zur Beantragung, nehmen Sie Kontakt mit Ihrer Koordinierungsstelle oder dem zuständigen Kreis- oder Stadtsportbund auf. Die Kontaktdaten finden Sie hier.
  • Fortbildungs- und Qualifizierungsangebote, wie z.B. die Teilnahme an der Qualifizierung der Ansprechpersonen (15LE) oder die Umsetzung eines Kurz&Gut Seminars zum Thema „Prävention von sexualisierter Gewalt“ (4LE) für Trainer*innen und Übungsleitungen des eigenen Vereins. Weitere Infos zu unseren Fortbildungs- und Qualifizierungsangeboten finden Sie hier:
    Termine & Schulungen
  • Materialien, wie z.B. Broschüren, Flyer oder Handlungsleitfäden finden Sie in unserem Download Center. Auf Wunsch schicken lassen wir Ihnen auch gerne Printmaterialien zukommen. Weitere Infos dazu finden Sie hier:
    »Download Center
  • Wenn Sie Fragen zum Thema oder zur Umsetzung von eigenen Initiativen (wie z.B. Themen- oder Aktionstage) haben, wenden Sie sich gerne an Ihre zuständige »Koordinierungsstelle.
  • Unterstützung bei Fragen der Intervention oder Aufarbeitung. Sie können Sich bei konkreten Vorfällen, Vermutungen oder Unsicherheiten im Umgang mit dem Thema bei dem LSB, den zuständigen Koordinierungsstellen oder ihrem Kreis- oder Stadtsportbund melden oder bei einer externen Anlaufstelle melden.
    Zu den Kontaktmöglichkeiten

Folgen Sie uns!

Facebook 

YouTube

Instagram

X (Twitter)

 Sportinfo.NRW-App