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GdgV in den Mitgliedsorganisationen

Hinweise für Mitgliedsorganisationen zur schrittweisen und systematischen Integration von Grundsätzen guter Verbandsführung.

Grundsätze guter Verbandsführung in den Mitgliedsorganisationen

Der LSB NRW unterstützt die Stadt- und Kreissportbünde und die Sportverbände bei der Einführung und Umsetzung von Grundsätzen der guten Verbandsführung (GdgV).

Grundlegende Prinzipien und Ziele:

  • Integrität: Unser Handeln stimmt mit unseren eigenen (kommunizierten) Werten überein
  • Transparenz: Unser Handeln ist nachvollziehbar, wodurch das Vertrauen in die Organisation und die handelnden Personen gestärkt wird
  • Verantwortlichkeit: Die handelnden Personen übernehmen Verantwortung und legen darüber Rechenschaft ab.
  • Partizipation und Einbindung: Die Interessen und Anliegen beteiligter Gruppen und Mitglieder werden berücksichtigt und unterschiedliche Positionen in die Entscheidungen und Beschlüsse einbezogen.

Wie führe ich Grundsätze der guten Verbandsführung in meinem Bund oder Verband ein?

Tobias Bürger
Referent Verbundsystem
Tel. 0203 7381-833
E-Mail schreiben

Hinweise zum Einstieg

Die Auseinandersetzung mit Grundsätzen der guten Verbandsführung und deren Einführung in der jeweils eigenen Organisation ist ein kontinuierlicher Prozess: Es muss und kann nicht alles mit einem Schritt umgesetzt werden. Es gibt auch keinen vorgeschriebenen „Fahrplan“. Vielmehr sind vielfältige Wege möglich, die auch von den jeweiligen Rahmenbedingungen im Bund oder Verband abhängig sind. Wichtig ist, dass die Grundsätze gelebt werden. Daraus ergeben sich im Optimalfall regelmäßige Konkretisierungen und Weiterentwicklungen.

Arbeitshilfen und Musterbausteine zur Einführung von GdgV

Ein sinnvoller erster Schritt ist die Verfassung, Verabschiedung und Veröffentlichung eines Ethik-Codes. Hier werden die Eckpunkte des eigenen Verhaltens formuliert, die im weiteren Prozess ausdifferenziert werden.

Der Ethik-Code bildet den Rahmen für die Risikoanalyse. Wer Fehlverhalten und Missbrauch vorbeugen will, sollte mögliche Gefahrenquellen ermitteln. Bei manchen Risiken gibt es gesetzliche Vorgaben zur Prävention (z. B. Unfallgefahren – Vorschriften zum Arbeitsschutz), andere Risiken werden oft unterschätzt (z. B. im Bereich der Wirtschafts-kriminalität) oder gar ignoriert.
Jede Organisation sollte daher zunächst die Risiken in den unterschiedlichen Aufgabenbereichen möglichst umfassend auflisten und sodann bewerten.

Im ersten Schritt wird bewertet, ob verschiedene Risiko-Faktoren auf die eigene verbandliche Arbeit zutreffen.

Eine Bewertung hinsichtlich Eintrittswahrscheinlichkeit, Größe des Risikos, monetärer Auswirkungen oder Schaden hinsichtlich der Reputation erfolgt im zweiten Schritt. Dabei werden die identifizierten Risiken werden vom 1. Schritt übertragen und Lösungen formuliert.

Aus dieser Analyse ergibt sich ggf. Überarbeitungs- oder Ergänzungsbedarf einzelner Punkte bei vorhandenen Regularien, Ordnungen oder der Satzung. Die Zusammenfassung aller vorhandenen Informationen (Transparenz) und getroffenen Regularien (Verantwortlichkeiten, Rechenschaft, Partizipation) in eigenen Grundsätzen guter Verbandsführung bilden den ersten Abschluss.

Auf dieser Basis sollten in einem kontinuierlichen Prozess Verhaltensrichtlinien für die ehrenamtlichen Funktionsträger*innen und die hauptamtlichen Mitarbeiter*innen entwickelt und umgesetzt werden.

Ein Compliance-System ist etabliert, wenn ineinandergreifende Maßnahmen zur Absicherung aktueller und potenzieller Risiken ergriffen worden sind. Diese umfassen

  • die Erfassung, Analyse und Bewertung der Risiken
  • die Optimierung der Richtlinien und Regularien
  • strukturelle/organisatorische Maßnahmen (inkl. Festlegung der Verantwortlichkeiten)
  • die Kommunikation, Schulung und Unterstützung innerhalb des Themenfeldes
  • die Kontrolle zur Einhaltung der Regeln
  • die Überprüfung und Weiterleitung der Meldungen über Verstöße
  • das Verhängen von Sanktionen

Ein*e Good-Governance- oder Ethik-Beauftragte*n berät die Entscheidungsgremien, prüft mögliche Verstöße und gibt Empfehlungen zur weiteren Vorgehensweise. Die Person darf keine weitere Funktion innerhalb des Verbandes innehaben und muss unabhängig sein.

 

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