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Artikel

Aktuelle Informationen zur Coronavirus Epidemie

| Allgemein (LSB)
Händewaschen / (c) kazoka303030/stock.adobe.com

Informationen zur jeweils aktuellen Lage finden Sie hier:
 

Was bedeutet die CoronaSchVo für den Sport?

 

 


- Aktualisiert am 19.02.2021 -

Sportfreianlagen können ab 22.02.2021 geöffnet werden!
Die ab dem 22.02.2021 geltende Coronaschutzverordnung untersagt im § 9 (1) grundsätzlich weiter den Freizeit- und Amateursportbetrieb auf und in allen öffentlichen und privaten Sportanlagen und die Nutzung der Nebenräume wie Duschen etc. Sie schafft aber neue Ausnahmen:
»Mehr dazu


- Aktualisiert am 08.01.2021 -

Lockdown wird fortgesetzt: Neue Coronaschutzverordnung
Der Freizeit- und Amateursportbetrieb auf und in allen öffentlichen und privaten Sportanlagen, Fitnessstudios, Schwimmbädern und ähnlichen Einrichtungen ist unzulässig.


- Aktualisiert am 26.11.2020 -

Der organisierte Sport setzt im Dezember aus: Neue Coronaschutzverordnung


- Aktualisiert am 29.10.2020 -

Beschluss von Bund und Ländern zur Bekämpfung der SARS-Cov2-Pandemie (28.10.2020)

Weitere Informationen finden Sie spätestens im Laufe des 31.10.2020
»hier


- Aktualisiert am 01.09.2020 -

Vereinssport kann unter Corona-Bedingungen weiter anlaufen
Ab dem 01.09.2020 gilt die neue Fassung der Coronaschutzverordnung (CoronaSchVO).
Die bislang gültigen Rahmenbedingungen für den Sportbetrieb unter Corona-Bedingungen bleiben unverändert bestehen.
»Mehr dazu


- Aktualisiert am 12.08.2020 -

Start des Vereinssports nach den Sommerferien weiter unter Corona-Bedingungen
Ab dem 12.08.2020 gilt die neue Fassung der Coronaschutzverordnung (CoronaSchVO).
Die wesentlichen Änderungen aus der letzten Fassung bleiben unverändert bestehen.
»Mehr dazu


- Aktualisiert am 29.07.2020 -

Aktuelle Neuigkeiten zu Abrechnungen und Verordnungen im Rehasport
Die Bundesebene der Krankenkassen hat gemeinsam darüber entschieden, welche verbindlichen Fristen – ab sofort – im Zusammenhang mit der unbürokratischen Verlängerung von Rehasport Verordnungen gelten. Zudem weist dieses aktuelle Vereins-Update von BRSNW und LSB NRW nochmals auf einige Rahmenbedingungen und Neuerungen im Zusammenhang mit Rehasport-Abrechnungen während der Corona-Zeit hin.
»Update Vereinsinformationen von BRSNW uns LSB NRW


- Aktualisiert am 13.07.2020 -

Neue Coronaschutzverordnung gültig ab 15.07.2020
Weitere Öffnung für den Vereinssport in NRW

Die wesentlichen Änderungen sind:

  • Im nicht-kontaktfreien Sportbetrieb – für Training und Wettkampf, drinnen und draußen – gilt die Obergrenze von 30 Teilnehmer*innen.
  • Sportanlagen – drinnen und draußen – dürfen durch 300 Zuschauer betreten werden (Rückverfolgbarkeit beachten!).

»Mehr dazu


- Aktualisiert am 09.07.2020 -

Neue Coronaschutzverordnung gültig ab 07.07.2020
Keine weitere Öffnung für den Vereinssport in NRW

Mit dem 07.07.2020 erhält die neue Fassung der Coronaschutzverordnung (CoronaSchVO) Gültigkeit. Die Sportvereine in NRW können ihren Sportbetrieb so weiterführen wie er seit dem 15.06.2020 möglich ist. Die einzig vorgenommene Veränderung bezieht sich auf die Verlängerung des Verbots von großen Festveranstaltungen vom 31.08. auf den 31.10.2020 (§ 13 Absatz 4).
»Mehr dazu


- Aktualisiert am 12.06.2020 -

Neue Coronaschutzverordnung gültig ab 15.06.2020
Mit dem 15.06.2020 erhält die neue Fassung der Coronaschutzverordnung (CoronaSchVo) Gültigkeit. Sie eröffnet dem Sport in NRW neue Möglichkeiten, überträgt den Vereinen und Verbänden jedoch zunehmend Verantwortung für die ordnungsgemäße und verantwortungsvolle Umsetzung der Vorgaben.
»Mehr dazu


- Aktualisiert am 16.05.2020 -

Verlängerung für "Soforthilfe Sport" bis zum 15. August 2020
Alle Sportvereine in NRW, die durch die Corona-Krise in Zahlungsschwierigkeiten kommen, können sich weiterhin bis zu je 50.000 Euro sichern: Das laufende Sonderprogramm „Soforthilfe Sport“ der Landesregierung wird um drei Monate verlängert.
»Mehr dazu


- Aktualisiert am 07.05.2020 -

Wiederaufnahme des Vereinssports in NRW
Wie vom Landessportbund NRW nach intensiven Vorgesprächen erhofft, bringt endlich auch der unverzichtbare Vereinssport bereits ab dem 7. Mai seine rund 5,1 Millionen Mitglieder wieder unter freiem Himmel in Bewegung. Ab dem 11. Mai wird die wochenlang vermisste sportliche Betätigung dann sogar in Sporthallen, Kursräumen oder in Fitnessstudios erlaubt sein.
»Mehr dazu

Empfehlungen des LSB NRW und BRSNW zur Wiederaufnahme des Rehabilitationssports
Die Empfehlungen gelten für alle Übungsleiter*innen, Teilnehmer*innen sowie durchführende Vereine als Konkretisierung der 10 Leitplanken des DOSB.
Zudem stellen wir weitere Informationen und Formulare für Vereine zur Verfügung, die mit Ihren Angeboten im Rehabilitationssport wieder beginnen möchten.
»Vereinsinformationen
»Empfehlungen
»Einwilligungserklärung


- Aktualisiert am 27.04.2020 -

Landessportbund NRW unterstützt Ministerpräsident Laschet
Der Landessportbund NRW stärkt Ministerpräsident Armin Laschet den Rücken und fordert Bundesregierung und Länder auf, bei ihrer Abstimmung am 30. April die Voraussetzungen für einen verantwortungsvollen Wiedereinstieg in den Vereinssport zu schaffen.
»Mehr dazu


- Aktualisiert am 23.04.2020

Positionierung zum sog. „Tele-Rehabilitationssport“
Landessportbundes Nordrhein-Westfalen und Behinderten-und Rehabilitationssportverbandes Nordrhein-Westfalen positionieren sich deutlich: "Der sog. „Tele-Rehasport“ widerspricht der grundsätzlichen Ausrichtung des Rehabilitationssports!"
»Zur gemeinsamen Stellungnahme


- Aktualisiert am 17.04.2020 -

Antragstellung zur NRW-Soforthilfe 2020 ab sofort wieder möglich
Ab sofort können Kleinunternehmer, Freiberufler und Soloselbständige - und auch Sportvereine, die auch unternehmerisch tätig sind - wieder einen Antrag auf die NRW-Soforthilfe 2020 stellen. Das Antragsverfahren erfolgt mit zusätzlichen Sicherheitsüberprüfungen nach wie vor ausschließlich digital unter  https://soforthilfe-corona.nrw.de.


- Aktualisiert am 07.04.2020 -

Gesetzliche Erleichterungen für Vereine in der Corona-Krise
Die Corona-Pandemie stellt viele Sportvereine vor enorme Herausforderungen. Insbesondere das Verbot von Zusammenkünften in Vereinen führt dazu, dass derzeit keine Mitgliederversammlungen als Präsenzveranstaltungen stattfinden dürfen und damit viele Vereine keine Entscheidungen treffen können. Der Gesetzgeber hat dieses Problem erkannt und mit einem Gesetz zur Abmilderung der Folgen der COVID-19-Pandemie im Zivil-, Insolvenz- und Strafverfahrensrecht reagiert.
»Mehr dazu

FAQs zur Sportjugend-Arbeit
In VIBSS Online finden Sie häufig gestellte Fragen und Antworten zu den folgenden drei Themenbereichen der Sportjugend-Arbeit:

  • Kinder- und Jugendförderplan
  • Ganztag
  • Freiwilligendienste

»Zu den Sportjugend-FAQs


- Aktualisiert am 01.04.2020 -

Videobotschaft: Zehn Millionen Euro Hilfsprogramm
In einer zweiten Videobotschaft informieren Sportstaatssekretärin Andrea Milz und Landessportbund-Präsident Stefan Klett über das vom Landtag NRW beschlossene 10 Millionen Euro Hilfsprogramm für den Sport in NRW in der Corona-Krise. Profitieren können davon auch Vereine, die nicht unternehmerisch tätig sind.
»Zur Videobotschaft


- Aktualisiert am 31.03.2020 -

NRW-Soforthilfe: Wer kann finanzielle Unterstützung beantragen?
Sportvereine, die auch unternehmerisch tätig sind, können über das Soforthilfeprogramm des Bundes, das in NRW über die Bezirksregierungen abgewickelt wird, einen Zuschuss beantragen. (Siehe hierzu die Pressemeldung vom 27.03.2020).
Beachten Sie als Sportverein die Hinweise zur Antragsberechtigung. Eine Orientierungshilfe, welche Tätigkeiten Ihres Vereins als unternehmerisch einzustufen sind, können Sie unseren nachfolgenden FAQs in VIBSS Online entnehmen.
»FAQs Finanzen in VIBSS Online

Neue Termine für Olympia & Paralympics, Qualifizierte behalten ihr Startrecht
Die Olympischen Spiele in Tokio finden fast exakt ein Jahr später als geplant vom 23. Juli bis 8. August 2021 statt, die Paralympics vom 24. August bis 5. September 2021.
Alle bereits qualifizierten Athleten behalten ihr Startrecht, 57 Prozent der Plätze sind bereits vergeben.
»Mehr dazu


- Aktualisiert am 27.03.2020 -

Hilfe für den Sport: NRW-Rettungsschirm auch offen für Übungsleiter*innen und Sportvereine
Gemeinnützige Sportvereine mit wirtschaftlichem Geschäftsbetrieb und Übungsleiterinnen und Übungsleiter sind antragsberechtigt. Weitere Informationen finden Sie hier.


- Aktualisiert am 26.03.2020 -

Update: Corona-Virus und Rehasport
Der LSB NRW und der BRSNW haben gemeinsam Informationen zusammengetragen, die sich aus Fragen im Zusammenhang mit dem Corona-Virus und der Durchführung des Rehabilitationssports ergeben.
»Vereinsinformation "Corona-Virus und Rehabilitationssport"
»Gemeinsames Schreiben BRSNW und LSB NRW vom 19.03.2020

Sonderregelungen bei Bezuschussung von Präventionskursen
Die Krankenkassen haben Sonderregelungen entwickelt, sodass alle Teilnehmer*innen ihre Bezuschussung erhalten können, obwohl ein Präventionskurs wegen des Coronavirus nicht wie geplant stattfinden konnte.
Informationen zu Präventionskursen wurden vom GKV-Spitzenverband veröffentlicht und an die Krankenkassen herangetragen.
»Mehr dazu


- Aktualisiert am 25.03.2020 -

Empfehlungen des Landessportbundes NRW
In unserem Vereinsportal VIBSS Online erweitern wir stetig die Liste der häufig gestellte Fragen und Antworten (FAQ).
Lesen Sie hier die Empfehlungen des Landessportbundes zu Fragen aus den Bereichen Vereinsführung, Mitarbeiter*innen, Finanzen, Vereinsrecht und Sportbetrieb


- Aktualisiert am 24.03.2020 -

IOC verschiebt Olympia um ein Jahr
Die Olympischen Spiele 2020 in Tokio werden abgesagt - und um ein Jahr verschoben.
»Mehr dazu

Keine GEMA-Gebühren für Vereine
Die GEMA hat ihre Gesamtvertragspartner darüber informiert, dass für die Zeit, in der Musiknutzer im Zuge der Corona-Krise aufgrund behördlicher Anordnungen schließen müssen, keine Pflicht zur Zahlung von Lizenzgebühren besteht. Alle Monats-, Quartals- und Jahresverträge ruhen.
»Mehr dazu


- Aktualisiert am 21.03.2020 -

Videobotschaft von Landesregierung NRW und Landessportbund NRW
LSB-Präsident Stefan Klett und Sportstaatssekretärin Andrea Milz richten sich in der Coronakrise mit einer Videobotschaft an den organisierten Sport in NRW.

»Zur Videobotschaft


- Aktualisiert am 20.03.2020 -

Corona-Virus im Rehabilitationssport
Die aktuelle Corona-Pandemie betrifft auch den Rehabilitationssport in NRW. Der Behinderten- und Rehabilitationssportverband NRW und der Landessportbund NRW wissen um die aktuell schwierige Situation in allen Sportvereinen und haben sich in einem gemeinsamen Schreiben zur aktuellen Situation geäußert.

»Gemeinsames Schreiben BRSNW und LSB NRW


Appell an junge Engagierte und Sportler*innen in NRWs Sportvereinen
Jens Wortmann, Vorsitzender der Sportjugend und LSB-Vizepräsident, richtet sich mit einem Appell insbesondere an junge Menschen:
"... es für mich unverständlich, dass aktuell nicht nur, aber insbesondere junge Menschen immer noch regelmäßig zu größeren Menschenansammlungen zusammenkommen, die teils sogar als „Coronapartys“ bezeichnet werden. Bei allem Verständnis für das Bedürfnis nach Miteinander, das geht gar nicht. [...] Schafft gesellschaftliche Nähe durch physischen Abstand!"

»Zum Appell von Jens Wortmann


- Aktualisiert am 19.03.2020 -

Häufig gestellte Fragen von Sportvereinen - Neu: Kurzarbeit
In unserem Vereinsportal VIBSS Online erweitern wir stetig die Liste der häufig gestellte Fragen und Antworten (FAQ).
Aktuell haben wir für Sie FAQs zur Kurzarbeit, insbesondere im Sportverein, zusammengestellt.

Aktuelle mehrsprachige Informationen der Bundesregierung zum Coronavirus
Auf der Website der Beauftragten der Bundesregierung für Migration, Flüchtlinge und Integration finden Sie gesammelte Hinweise zu Regelungen und Verhaltensweisen im Zusammenhang mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 in verschiedenen Sprachen.
Die Informationen werden fortlaufend aktualisiert und ergänzt - auch über Gesundheitsfragen hinausgehend. Aktuell werden mehrsprachige Informationen zu arbeitsrechtlichen Auswirkungen und wirtschaftlichen Sofortmaßnahmen vorbereitet.
»Zur Website


- Aktualisiert am 17.03.2020 -

Häufig gestellte Fragen von Vereinen- und Verbänden
Die Absage von Wettkämpfen, Reisen und sonstigen Veranstaltungen von Sportvereinen, -verbänden und -bünden ist für die Sportvereine, -verbände und -bünde mit großen Unsicherheiten und vielen Fragen verbunden.
Gibt es staatliche Hilfen für Sportvereine, um z.B. Personal, Miete, etc. bezahlen zu können?
Kann der Vorstand die Einberufung einer Mitgliederversammlung verschieben oder eine bereits einberufene Mitgliederversammlung absagen oder ist der Vorstand unter Umständen hierzu sogar verpflichtet?

In unserem Vereinsportal VIBSS Online haben wir häufig gestellte Fragen und die passenden Antworten für Sie zusammengefasst:

»Häufig gestellte Fragen (FAQ's)


- Aktualisiert am 16.03.2020 -

Die Landesregierung beschließt weitere Maßnahmen zur Eindämmung
Einstellung von nahezu allen Freizeit-, Sport-, Unterhaltungs- und außerschulischen Bildungsangeboten/ Schließung von „Amüsierbetrieben“ und Auflagen für Einkaufszentren erstmal bis zum 19. April.

Schreiben der Staatskanzlei NRW


- Aktualisiert am 13.03.2020 -

Vorstand und Präsidium informieren!
Informationen zum Umgang mit der Corona-Krise an die Mitgliedsorganisationen des Landessportbundes NRW e. V.:
Der Landessportbund NRW sagt sämtliche von ihm und seiner Sportjugend organisierten Veranstaltungen, darunter auch Aus-, Fort- und Weiterbildungskurse bis zum 19. April ab. Außerdem wird mit sofortiger Wirkung der Betrieb in den Sport- und Erlebnisdörfern Hachen und Hinsbeck und im Sport- und Tagungszentrum Hachen eingestellt.
»Schreiben zum Umgang mit der Corona-Krise

Was können oder müssen Vereinsvorstände tun?
Uns erreichen in den letzten Tagen vermehrt Anfragen, wie ein Verein mit den Mitgliederversammlungen umzugehen hat. Wir haben in unserem VIBSS-Portal einen entsprechenden Artikel für Sie vorbereitet.


- Aktualisiert am 11.03.2020 -

Erlass des Gesundheitsministerium: 
Ein Erlass des Gesundheitsministeriums regelt den Umgang mit Großveranstaltungen. Danach sollen örtliche Behörden Veranstaltungen mit mehr als 1.000 Teilnehmer*innen grundsätzlich absagen.
»Mehr dazu


Weitere Informationen

Sportvereine sollten sich bei Fragen zur Coronavirus-Problematik weiterhin an die örtlichen Gesundheitsämter wenden.
Das zuständige Gesundheitsamt (bundesweit) kann über den folgenden Link des Robert Koch Instituts gefunden werden:
https://tools.rki.de/PLZTool/

Zudem hat die NRW Landesregierung eine Hotline zum Thema eingerichtet. Sie erreichen die Hotline der Landesregierung montags bis freitags zwischen 8 und 18 Uhr: 0211 9119 1001

Eine Vielzahl von ständig aktualisierten Informationen gibt es auf der Internetseite des nordrhein-westfälischen Gesundheitsministeriums: www.mags.nrw/coronavirus.

Weiter Informationen zum Coronavirus bietet auch die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) in einer Videoreihe:
»Antworten auf häufig gestellte Fragen zum neuartigen Coronavirus

Auf der Website Infektionsschutz.de können Sie Infografiken mit Hygienetipps einsehen und herunterladen, um Sie ggf. selbst für die Vereinsräumlichkeiten zu nutzen. Diese stehen teils in sechs Sprachen zur Verfügung.

Das wichtigste zur Vermeidung von Infektionen ist das regelmäßige, intensive Hände waschen (insbesondere vor dem Essen) und desinfizieren.

Zum Umgang mit Athlet*innen und Veranstaltungen

Wie mit rückkehrenden Athlet*innen aus Risikogebieten umzugehen ist oder wie Vereine mit dem Trainingsbetrieb umgehen soll, hat der Deutsche Olympische Sportbund (DOSB) mit einigen wichtigen Fragen und Antworten zusammengefasst und hier auch aktuelle Informationen des Robert-Koch-Instituts (RKI) für die Maßnahmen im Verdachtsfall veröffentlicht.


Bild: kazoka303030/stock.adobe.com

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