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Förderprogramm „Coronahilfe Profisport NRW" - Antragsfrist verlängert!

| Allgemein (LSB)
Bild: © Stock.adobe.com/Dziurek

- Aktualisiert am 09.12.2020 -

15-Millionen-Euro-Notprogramm soll Spielbetrieb von NRW-Viertligisten sichern - Verlängerung bis zum 15.01.2021
 

Die Landesregierung hat für die von fehlenden Zuschauereinnahmen betroffenen Viertligisten im Sport ein 15-Millionen-Euro-Notprogramm aufgelegt. Die zusätzlichen Mittel sollen den auf Ticketverkäufe angewiesenen Mannschaften dabei helfen, finanziell bedingte Abmeldungen vom Spielbetrieb zu umgehen und trotz leerer Sportanlagen oder -hallen die jeweilige Ligazugehörigkeit aufrecht zu erhalten. Die neuen Hilfsgelder werden ab einem Einnahmeausfall von 2.500 Euro ohne Steuern ausgezahlt und sind auf 60 Prozent des ermittelten Nettobetrags begrenzt.

„Da es pandemiebedingt erforderlich war und ist, auf die Anwesenheit von Zuschauern und Fans verzichten zu müssen, entgehen vielen Vereinen in den vierten Ligen unseres Sportlandes fest eingeplante Einnahmen. Mit dem neuen Sondertopf wollen wir gerade den Vereinen unbürokratisch zu Seite stehen, die nicht von den Hilfen des Bundes profitieren können", kommentieren Sport-Staatssekretärin Andrea Milz und LSB-Präsident Stefan Klett die Maßnahmen. Das Unterstützungsprogramm des Bundes nimmt nur die Vereine der ersten bis dritten Ligen in den Blick.

Die entsprechenden Anträge können vom 1. November 2020 bis 15. Januar 2021 online über das Förderportal des Landessportbundes Nordrhein-Westfalen gestellt werden. Weitere Informationen zu den Richtlinien des Landes sowie zur Antragstellung finden Sie hier:

Jetzt beantragen: Coronahilfe Profisport NRW

Informationen zu weiteren Hilfsprogrammen:

  • Soforthilfe Sport des Landes NRW
    Für das Förderprogramm "Soforthilfe Sport" sind noch Anträge bis zum 15.03.2021 möglich. Der LSB NRW hat das Land gebeten, das Programm angesichts des erneuten Lockdowns nochmals und über den Jahreswechsel hinaus zu verlängern. Gefördert werden 60 Prozent von nachgewiesenen Unterdeckungen in einem Drei-Monats-Zeitraum, maximal 50 TSD Euro. Bedingung für die Gewährung der Soforthilfe ist ein durch die Corona-Pandemie verursachter Liquiditätsengpass, der zu einer Existenzgefährdung des Vereins in Form einer drohenden Zahlungsunfähigkeit führen könnte. Mehrfache Anträge in aufeinander folgenden Phasen des Förderprogramms sind möglich. Antragsberechtigt sind Vereine, Verbände und Bünde. Die Abwicklung erfolgt über das »Förderportal des Landessportbundes NRW.
    »Mehr dazu

 

Quelle: Staatskanzlei NRW/LSBRedaktion
Foto: © Stock.adobe.com/Dziurek

 

 

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