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Kinderschutzgesetz NRW – Umsetzungsmöglichkeiten und verbindliche Standards

| Allgemein (LSB)
Übungsleiterin und 2 Jungen in der Turnhalle beim Sport

Einladung zur Fachtagung am 25.11.2023

10:00 – 16:00 Uhr im Sport- und Olympiamuseum Köln

Das Land NRW hat als erstes Bundesland im Mai 2022 ein Landeskinderschutzgesetz verabschiedet. Ziel ist es, die Arbeit der Jugendämter in Nordrhein-Westfalen bei der Abwehr von Kindeswohlgefährdungen auf der Grundlage von § 8a SGB VIII zu unterstützen und qualitativ weiter auszubauen. Die Sicherung hoher fachlicher Standards, ein verbesserter Austausch, insbesondere zwischen den Akteur*innen des interdisziplinären Kinderschutzes sowie verbesserte Konzepte und Fortbildungen der Beteiligten sollen dieses Ziel sicherstellen. Zudem werden Kinder und Jugendliche als Träger*innen eigener Rechte gestärkt und müssen maßgeblich beteiligt werden, wenn es um die Gestaltung ihrer Lebenswelten, ihres Schutzes, Unterstützung und Hilfe geht.

Neben aktuellen Informationen zum Kinderschutzgesetz werden in unterschiedlichen Formaten die Umsetzung des Gesetzes vor Ort und die Zusammenarbeit von Stadtsportbünden/ Vereinen und Jugendämtern diskutiert und Kooperationsbeispiele vorgestellt.

Folgende Workshops stehen zudem zur Auswahl:

  • Beteiligung von Kindern und Jugendlichen bei der Entwicklung von Schutzkonzepten“
    Referenten*innen: Tim-Simon Rahnenführer und Verena Mero - LVR-Landesjugendamt Rheinland
  • “Freiwilligendienste - Praxisimpulse und Gelingensfaktoren für die Entwicklung von Schutzkonzepten”
    Referent: Ferahs Hafez, LWL - Landesjugendamt Westfalen-Lippe
  • Berücksichtigung von Kinderrechten bei der Intervention”
    Referent: Florian Jung - Zartbitter Münster

Weitere Informationen, den Programmablauf und die Möglichkeit zur Anmeldung finden Sie hier:

Anmeldung zur Fachtagung

Der Fachtag wird in Kooperation mit den Landesjugendämtern Rheinland und Westfalen-Lippe, der Arbeitsgemeinschaft Jugendschutz (AJS NRW), dem Deutschen Kinderschutzbund (DKSB NRW)  und dem Landessportbund NRW e.V./ Sportjugend NRW - gefördert durch die Staatskanzlei NRW - durchgeführt.


Bild: Andrea Bowinkelmann

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