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LSB NRW fordert Aufstockung zur angekündigten Sportmilliarde und direkten Förderzugang für Vereine

| Allgemein (LSB)

„Sportstättenförderung des Bundes muss auch vereinseigene Sportanlagen berücksichtigen“

Mit Blick auf das neue Bundesprogramm „Sanierung kommunaler Sportstätten“ hat der Landessportbund NRW nochmals die Aufstockung der aktuell beschlossenen 333 Millionen Euro auf eine Milliarde Euro gefordert. Die Bundesregierung hatte mehrfach eine Sportmilliarde als Beitrag zur Beseitigung des Sanierungsstaus bei Sportstätten versprochen. Das neue Programm müsse außerdem auch für vereinseigene Sportstätten geöffnet werden, betonte LSB-Präsident Stefan Klett in der Sportausschuss-Sitzung des Deutschen Bundestags am Mittwoch (5. November). Das sei zwar derzeit theoretisch auch schon möglich, aber angesichts der vorgesehenen Förderbedingungen völlig unrealistisch. Es brauche ein direktes Antragsrecht für Sportvereine, die vielerorts ein Viertel bis ein Drittel der Sportstätten stellen und damit einen Teil der öffentlichen Daseinsvorsorge abdecken. 

LSB-Vorstandsvorsitzender Christoph Niessen wies darauf hin, dass eventuelle weitere Mittel in den kommenden Jahren nach klaren Kriterien vergeben werden sollten und bot die Mitarbeit des Sports bei einer entsprechenden sportfachlichen Bewertung an. „Wir müssen uns an den Bedarfen orientieren, nicht an teuren Leuchtturmprojekten“, so Niessen. Er plädiert dafür, die begrenzten Fördermittel in erster Linie für die Schaffung von funktionsfähigen Sportflächen zu nutzen, seien es Plätze, Hallen oder Schwimmflächen, denn daran fehle es in erster Linie.

Klett und Niessen betonten, dass das Land NRW bereits einen festen Teil des Sondervermögens für die Sportstättensanierung zugesagt habe. Mit einem 600-Millionen-Euro-Progamm werde ein wichtiger Impuls gesetzt, um kommunale und vereinseigene Sportanlagen in NRW zeitgemäß und nachhaltig zu sanieren. Dieser Impuls brauche aber eine Ergänzung durch Bund und Kommunen.


Bild: LSB NRW/ Andrea Bowinkelmann

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