Zum Hauptinhalt springen
Basketball Training

Nutzungsbedingungen LSB-Jobbörse

Nutzungsbedingungen LSB-Jobbörse

Der Landessportbund Nordrhein-Westfalen e.V., Friedrich-Alfred-Allee 25, 47055 Duisburg, (nachfolgend LSB NRW) ist der Dachverband des gemeinnützigen Sports in NRW. Er versteht sich vor allem als Dienstleister seiner Mitgliedsorganisationen sowie der knapp 17.900 Sportvereine in NRW. Zu diesem Zweck stellt er auf seinen Internetseiten u.a. auch
eine sog. Jobbörse für Stellenangebote im Sport in NRW zur Verfügung. Die
Veröffentlichung der Stellenangebote erfolgt unentgeltlich.

I. Geltungsbereich
Die nachfolgenden Allgemeinen Nutzungsbedingungen regeln die Bedingungen für die Nutzung der Jobbörse des LSB NRW. Mit Ausfüllen des Online-Formulars „Angebot erstellen“ und durch Anklicken des Feldes „Absenden und Nutzungsbedingungen akzeptieren“ stimmt der Nutzer diesen Nutzungsbedingungen ausdrücklich zu und erkennt an, diese gelesen und verstanden zu haben.

II. Vertragsschluss

  1. Die Veröffentlichung eines Stellenangebots in der Jobbörse des LSB NRW setzt zunächst voraus, dass der Nutzer die im Formular „Angebot erstellen“ vorgesehenen Pflichtfelder wahrheitsgemäß und korrekt ausfüllt. Das Stellenangebot muss ferner einen Bezug zum Sport in NRW haben. Der LSB NRW behält sich vor, die bei der Registrierung gemachten Angaben des Nutzers zu überprüfen.
  2. Mit Absendung des Stellenangebots gibt der Nutzer gegenüber dem LSB NRW ein Angebot auf den Abschluss eines Nutzungsvertrages über die Veröffentlichung seines Stellenangebots in der Jobbörse ab.
  3. Ein Anspruch des Nutzers auf Veröffentlichung seines Stellenangebots auf den Internetseiten des LSB NRW besteht nicht. Der LSB NRW behält sich vor, das Angebot des Nutzers ohne Angabe von Gründen abzulehnen. In diesem Fall wird der LSB NRW den Nutzer informieren.
  4. Nach Absenden des Stellenangebots erhält der Nutzer zunächst eine Mitteilung des LSB NRW, dass das Stellenangebot eingegangen ist. Hierbei handelt es sich lediglich um eine „Eingangsbestätigung“. Der Vertrag kommt erst mit einer gesonderten E-Mail-Bestätigung über die Veröffentlichung des Stellenangebots zustande. Das Stellenangebot wird dann für die Dauer von 42 Tagen auf der Jobbörse des LSB NRW online gestellt.


III. Pflichten des Nutzers
Der Nutzer versichert, dass sein Stellenangebot nicht gegen geltendes Recht verstößt oder Rechte Dritter beeinträchtigt (z. B. Mindestarbeitsbedingungen, Mindestlöhne, Lohnuntergrenzen, sittenwidrige Lohnangebote, Diskriminierungsverbote, Vorschriften des Gesetzes über den unlauteren Wettbewerb, des Urheberrechtsgesetzes, des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes u.a.).


IV. Keine inhaltliche Prüfung durch den LSB NRW
Der LSB NRW überprüft die Stellenangebote der Nutzer grundsätzlich nicht. Er stellt durch einen Support aber sicher, dass Hinweisen auf Missbrauchsfälle nachgegangen wird und rechtswidrige Angebote unverzüglich gelöscht werden.


V. Sperrung von Nutzern
Im Falle eines Verstoßes gegen diese Nutzungsbedingungen hat der LSB NRW das Recht, das Stellenangebot sofort zu löschen.


VI. Kündigung
Der Nutzungsvertrag kann jederzeit und ohne Angabe von Gründen sowohl durch den Nutzer als auch durch den LSB NRW durch Kündigung des Nutzungsvertrags per E-Mail mit Wirkung für die Zukunft beendet werden.


VII. Haftung

  1. Für die Inhalte der Stellenangebote trägt derjenige Nutzer die ausschließliche Verantwortung, in dessen Auftrag sie eingestellt wurden.
  2. Der LSB NRW haftet nicht für die Richtigkeit, Vollständigkeit, Rechtmäßigkeit oder Zulässigkeit der Stellenangebote des Nutzers.
  3. Im Übrigen ist die Haftung des LSB NRW sowie die Haftung seiner Erfüllungsgehilfen für vertragliche Pflichtverletzungen sowie aus Delikt auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Dies gilt nicht bei der Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit, Ansprüchen wegen der Verletzung von Kardinalpflichten und Ersatz von Verzugsschaden (§ 286 BGB). Insoweit haftet der LSB NRW für jeden Grad seines Verschuldens oder seiner Erfüllungsgehilfen.
  4. Die Haftung für die Verletzung von Kardinalpflichten wird auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.


VIII. Schlussbestimmungen

  1. Dieser Nutzungsvertrag unterliegt dem Recht der Bundesrepublik Deutschland.
  2. Sollte eine Bestimmung dieser Nutzungsbedingungen nichtig sein, so wird die Gültigkeit von den übrigen Bestimmungen davon nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Bedingung soll eine Regelung gelten, welche die Parteien nach Sinn und Zweck der Vereinbarung gewollt haben würden, wenn ihnen die Unwirksamkeit bekannt gewesen wäre.

Folgen Sie uns!

Facebook 

YouTube

Instagram

X (Twitter)

 Sportinfo.NRW-App