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Aufarbeitung sexualisierter Gewalt: Landeskommission legt Standards für NRW vor

| Allgemein (LSB)

Abschlussbericht der Landeskommission setzt auf verbindliche Strukturen und die konsequente Beteiligung Betroffener

Am 9. September 2026 hat die Landeskommission zur Etablierung von Standards zur Aufarbeitung sexualisierter Gewalt gegen Kinder und Jugendliche in Düsseldorf ihren Abschlussbericht vorgestellt. Das Expert*innengremium hat seit Mai 2025 Empfehlungen entwickelt, wie Aufarbeitung in Nordrhein-Westfalen künftig verbindlicher und systematischer gestaltet werden kann.

Auch der Sport war in der Kommission vertreten

Auch die Perspektive des Sports floss in die Arbeit ein: Dr. Birgit Palzkill, die langjährige unabhängige Beauftragte des Landessportbundes NRW zum Schutz vor sexualisierter Gewalt (bis 2025), arbeitete in der Landeskommission mit.

Die Bedeutung des Themas für den organisierten Sport wurde auch bei der Abschlussveranstaltung deutlich. Für den LSB NRW nahmen Björn Rawe, Ressortleiter Politik und Integrität, Gisela Hinnemann, Beauftragte zum Schutz vor sexualisierter und interpersoneller Gewalt (seit 2025), sowie Tanja Eigenrauch, die den LSB-Betroffenenrat begleitet, an der Veranstaltung in Düsseldorf teil.

Recht auf Aufarbeitung stärken

Eine zentrale Aussage des Abschlussberichts: Aufarbeitung darf nicht vom Engagement einzelner Institutionen abhängen, sondern muss als dauerhafte staatliche und gesellschaftliche Aufgabe verstanden werden.

Die Kommission empfiehlt unter anderem ein Landesaufarbeitungsgesetz, das Betroffenen ein verbindliches Recht auf Aufarbeitung geben soll. Vorgesehen sind unter anderem Ansprüche auf Beratung und Begleitung, Beteiligungsrechte sowie umfassender Zugang zu relevanten Akten.

Betroffene beteiligen

Die konsequente Beteiligung von Betroffenen ist ein zentraler Bestandteil der Empfehlungen. Die Kommission schlägt deshalb unter anderem einen unabhängigen Betroffenenrat NRW vor.

Auch im Sport gibt es bereits Erfahrungen mit diesem Ansatz: Der Betroffenenrat des LSB NRW berät den Landessportbund zu Prävention, Intervention und Aufarbeitung und bringt das Erfahrungswissen Betroffener in die Weiterentwicklung der Schutzstrukturen ein.

Aufarbeitung und Prävention zusammendenken

Für den Sport sind Aufarbeitung, Prävention und Intervention eng miteinander verbunden. Aufarbeitung kann dazu beitragen, Strukturen und Bedingungen sichtbar zu machen, in denen sexualisierte Gewalt möglich war oder nicht ausreichend verhindert wurde. Die Landeskommission versteht Aufarbeitung ausdrücklich als wichtige Grundlage für Gewaltprävention.

Der Landessportbund NRW beschäftigt sich seit vielen Jahren mit dem Schutz vor sexualisierter und interpersoneller Gewalt und unterstützt seine Mitgliedsorganisationen und Vereine unter anderem mit Beratung, Fortbildungs- und Qualifizierungsangeboten sowie Unterstützung bei Fragen der Intervention oder Aufarbeitung.

Mit der Übergabe des Abschlussberichts endet die Arbeit der Landeskommission. Nun beginnt die politische Diskussion über die Umsetzung ihrer Empfehlungen. 

Für den Sport bietet der Bericht wichtige Impulse, die eigene Aufarbeitungsarbeit weiterzuentwickeln und die Perspektiven Betroffener dabei konsequent einzubeziehen.

Zum vollständigen Bericht


 

Die zentralen Forderungen der Landeskommission im Überblick

  • Das Recht auf Aufarbeitung gesetzlich verankern: Die Kommission fordert ein eigenständiges Landesaufarbeitungsgesetz, das erstmals ein rechtlich abgesichertes Recht auf Aufarbeitung für Betroffene festschreibt. Dazu gehören ein Anspruch auf Beratung und Begleitung, Beteiligungsrechte sowie ein umfassender Aktenzugang.
  • Ständiger Betroffenenrat NRW: Betroffene sollen dauerhaft und strukturell an politischen Entscheidungen beteiligt werden. Dafür fordert die Kommission einen unabhängigen Betroffenenrat NRW sowie eine Förderung von Betroffenen-Selbstorganisationen.
  • Einrichtung einer dauerhaften Landesaufarbeitungskommission: Eine unabhängige Landesaufarbeitungskommission soll die Einhaltung von Standards überwachen, Aufarbeitungsprozesse begleiten, externe Aufarbeitungskommissionen berufen und die Qualität der Verfahren sichern.
  • Verbindliche Aufarbeitungspflicht für Institutionen: Aufarbeitung soll nicht länger vom guten Willen einzelner Einrichtungen abhängen. Öffentliche, freie und private Träger sollen gesetzlich verpflichtet werden, an Aufarbeitungsprozessen mitzuwirken. Zudem sollen Kontroll- und Sanktionsmöglichkeiten geschaffen werden.
  • Konsequente Beteiligung von Kindern und Jugendlichen: Kinder und Jugendliche sollen als Rechtssubjekte ernst genommen und aktiv an Aufarbeitungsprozessen beteiligt werden. Beteiligung muss inklusiv, barrierefrei und freiwillig ausgestaltet werden. Eine Stellvertretung soll nur nachrangig erfolgen.
  • Ausbau von Forschung, Wissen und Erinnerungskultur: Unter anderem regelmäßige, landesweite Dunkelfeld- und Schwerpunktstudien, die Einrichtung eines Landesarchivs zu sexualisierter Gewalt in Kindheit und Jugend als zentraler Ort des Lernens, Erinnerns und Gedenkens sowie die verpflichtende Verankerung des Themas in Aus- und Fortbildungen sollen dafür sorgen, Betroffenen, Fachkräften und Verantwortlichen relevantes Wissen zur Verfügung zu stellen und dazu beitragen, dem Vergessen und erneuten Verdrängen von sexualisierter Gewalt etwas entgegenzusetzen.
  • Regelmäßige Berichterstattung und Transparenz: Landtag und Landesregierung sollen regelmäßig Berichte zum Stand der Aufarbeitung erhalten. Zusätzlich wird ein öffentliches Transparenzportal vorgeschlagen, das Berichte, Forschungsergebnisse, Beratungsangebote und Umsetzungsstände zugänglich macht.
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