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Mehr Anerkennung für Spitzenleistungen: NRW erhöht Olympia- und Paralympics-Prämie

Sandra Mikolaschek: „Das i-Tüpfelchen auf den Leistungen, die wir erbracht haben.“

Ein sattes Plus von mehr als 42 Prozent: Die Sportstiftung NRW hat in diesem Jahr in Zusammenarbeit mit dem Land die Prämien für die Teilnahme an Olympischen und Paralympischen Spielen deutlich erhöht. Gab es bisher jeweils 3500 Euro für Teilnehmende aus NRW, sind es seit den Winterspielen von Mailand und Cortina 5000 Euro.

„Für uns Sportler und Sportlerinnen ist das natürlich eine Riesen-Anerkennung“, sagt Sandra Mikolaschek, Tischtennisspielerin von Borussia Düsseldorf und dreifache Paralympics-Teilnehmerin. Als Sportler*in gebe man immer alles, da seien die Prämien „das i-Tüpfelchen auf den Leistungen, die wir erbracht haben.“

Doch gerade in Sportarten, die nicht so im Fokus stehen, erfüllen Zahlungen wie diese eine weitere wichtige Funktion, betont Sandra Mikolaschek: „Ich glaube, die Prämien sorgen einfach für eine gewisse Art von Sicherheit.“ Als finanzielles Polster, das es den Athlet*innen ermögliche, ihren Sport weiterhin auf höchstem Niveau zu betreiben.
Damit investiere das Land noch stärker in den Spitzensport, erklärte Ministerpräsident Hendrik Wüst bei der Vorstellung der Pläne: „Und zwar ohne Wenn und Aber für Olympia und Paralympics gleichermaßen.“ Dies sei „ein starkes Signal für die Anerkennung der Spitzenleistungen unserer Athletinnen und Athleten.“

Die Prämien stehen Teilnehmer*innen an Olympischen und Paralympischen Spielen zu, die entweder eine Vereinszugehörigkeit (Erststartrecht) in Nordrhein-Westfalen haben, hier ihren Trainings- oder Lebensmittelpunkt haben oder einem der drei Olympiastützpunkte im Land zugeordnet sind. In Mailand und Cortina waren dies 13 Athlet*innen. Bei den Sommerspielen von Paris erfüllten mehr als 160 Sportler*innen diese Kriterien.

Parallel zu der Erhöhung der Prämien setzte sich das Land NRW über den Bundesrat dafür ein, dass solche Zahlungen künftig steuerfrei sind. Nachdem dies für Medaillenprämien der Stiftung Deutsche Sporthilfe bereits seit 2025 galt, erreichte man über die Länderkammer eine Änderung des entsprechenden Steuergesetzes, so dass nun auch auf Zahlungen „vergleichbarer Sportstiftungen der Länder“ keine Steuern mehr anfallen. Und so die ganze Zahlung das machen kann, was sie soll: 
den Spitzensport fördern.
 


Interview: LSB NRW/Sven Schlickowey