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LSB-Präsident Klett: „Soforthilfe des Landes verhindert winterbedingte Einschränkungen für den NRW-Sport“

| Allgemein (LSB)

Wichtiger Rettungsanker für die von krisenbedingten Energiemehrkosten betroffenen NRW-Sportorganisationen: Dank einer Soforthilfe von insgesamt 55,2 Millionen Euro unterstützt die Landesregierung vor allem viele Sportvereine dabei, trotz unverändert hoher Preise für Strom, Gas oder Öl ihren Aufgaben als Ort der gesellschaftlichen Teilhabe auch in den Wintermonaten nachkommen zu können. „Dieses Sonderprogramm ist aus unserer Sicht ein weiteres ganz starkes Signal, dass die Politik dem Sport in einer schwierigen Lage beisteht und mit finanziellen Mitteln wirkungsvoll unter die Arme greift. Damit bleiben die Vereine hoffentlich in der Lage, ihren Mitgliedern verlässliche Angebote zu machen und auf größere Einschränkungen oder gar Schließungen verzichten zu können“, freut sich LSB-Präsident Stefan Klett über die offizielle Mitteilung aus der Staatskanzlei.

Abwicklung über LSB-Förderportal 

Die konkrete Abwicklung der Anträge wird in bewährter Manier (ausschließlich online) über das LSB-Förderportal erfolgen. Das dazu nötige Formular soll zur Ansicht bereits in Kürze veröffentlicht werden, die Einreichung der Anträge ist dann ab spätestens Ende Februar geplant - und bis Ende Mai möglich. Es dürfen sich neben Vereinen mit eigenen Sportanlagen auch Vereine melden, die Nutzungsgebühren für ihre sportliche Infrastruktur (z.B. Anmietung von Sportstätten in kommunalem Besitz) tragen müssen. „Mit den zur Verfügung gestellten Geldern lassen sich die derzeit außergewöhnlichen Belastungen in vielen Vereinskassen ohne zu hohe bürokratische Hürden auffangen. Ein solches vereinfachtes Verfahren kommt natürlich gerade den unzähligen ehrenamtlich Engagierten im Sport sehr entgegen“, betont Klett.

 

Bild: LSB NRW/ Andrea Bowinkelmann

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