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Moderne Sportstätte Nordrhein-Westfalen: 200 Millionen Euro für Schwimmbäder

| Allgemein (LSB)

Land fördert Modernisierung, Sanierung und Neubau von Schwimmbädern

Mit dem Programmaufruf II „Schwimmbäder“ setzt die Landesregierung das Förderprogramm „Moderne Sportstätte Nordrhein-Westfalen“ fort. Insgesamt 200 Millionen Euro stehen für den Neubau, Ersatzneubau sowie die Modernisierung und Sanierung öffentlich zugänglicher Schwimmbäder bereit. Ziel ist es, bestehende Schwimmangebote zu sichern, zusätzliche Wasserflächen zu schaffen und die Schwimmbadinfrastruktur in NRW zukunftsfähig aufzustellen.

Schwimmbäder sichern und neue Wasserflächen schaffen

Staatssekretärin für Sport und Ehrenamt Andrea Milz erklärt: „Schwimmen lernt man nicht auf dem Trockenen. Wer will, dass Kinder sicher schwimmen lernen, muss auch dafür sorgen, dass es vor Ort Schwimmbäder gibt. Genau hier setzen wir mit 200 Millionen Euro an: Wir unterstützen Kommunen und die engagierten Betreiberinnen und Betreiber von Bürgerbädern dabei, ihre Bäder zukunftsfähig aufzustellen und neue Schwimmflächen zu schaffen. Denn Schwimmen zu können bedeutet Sicherheit und ermöglicht Teilhabe und das ein Leben lang. Unser Ziel sind moderne, gut erreichbare Schwimmbäder, in denen Kinder schwimmen lernen und Menschen jeden Alters im Wasser aktiv bleiben können.“

Schwimmbäder als wichtige Orte für Sport und Gemeinschaft

Auch der Landessportbund NRW begrüßt die gezielte Förderung. LSB-Präsident Stefan Klett betont: „Den Fokus konkret auf Schwimmbäder zu legen, können wir als Landessportbund NRW nur ausdrücklich begrüßen. Denn Bäder übernehmen gleichzeitig soziale, kommunikative und gesundheitspräventive Aufgaben. So sind Schwimmbäder vor allem soziale Ankerpunkte und unverzichtbare Stätten der Gemeinschaft. Deshalb sollten Bäder mit derselben Selbstverständlichkeit zur Verfügung stehen wie Hallen oder Sportplätze auch. Der Mehrwert einer möglichst flächendeckenden Infrastruktur muss künftig noch stärker durch nachhaltige Investitionen gesichert werden. Dabei wünschen wir uns eine Schwerpunktsetzung auf Lehrschwimmbecken und Mehrzweckschwimmbecken. Beides in Modulbauweise und mit funktionalen Ausschreibungsverfahren, um mit den zur Verfügung stehenden Mitteln ein Maximum an zusätzlicher Wasserfläche zu erreichen.“

Neben der Schwimmausbildung und dem Erhalt der Schwimmfähigkeit stehen auch energetische Verbesserungen, ein geringerer Energie- und Ressourcenverbrauch sowie mehr Barrierefreiheit im Mittelpunkt des Förderprogramms.

Wer kann eine Förderung beantragen?

Antragsberechtigt sind die Kommunen in Nordrhein-Westfalen. Sie können auch für kommunale Beteiligungsgesellschaften sowie für Sport- und Fördervereine Anträge stellen, sofern diese den kommunalen Auftrag zum Betrieb eines Schwimmbades übernommen haben.

Interessenbekundung startet am 1. Dezember 2026

Vom 1. Dezember 2026 bis zum 28. Februar 2027 können Kommunen ihr Interesse an einer Förderung über das Förderportal des Landessportbundes NRW bekunden.

Bei der Auswahl der Projekte zählen insbesondere der bauliche Handlungsbedarf, die Bedeutung für die regionale Versorgung und der Beitrag zur Förderung der Schwimmfähigkeit.

Teil der NRW-Sportmilliarde

Das Förderprogramm „Moderne Sportstätte Nordrhein-Westfalen“ umfasst insgesamt 600 Millionen Euro. Jeweils 200 Millionen Euro stehen für Sportvereine, Schwimmbäder und kommunale Sportstätten bereit. Es ist ein zentraler Baustein der „NRW-Sportmilliarde“, mit der die Sportinfrastruktur und der Breitensport in Nordrhein-Westfalen gestärkt werden sollen.


Quelle: Staaskanzlei NRW
Foto: LSB NRW/Andrea Bowinkelmann

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