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Sportjugend wird "eigenständig"

Als Konsequenz aus dem Jugendwohlfahrtsgesetz wird in der Jugendordnung des LSB NRW die "Eigenständigkeit" der Sportjugend festgeschrieben. Das ist bis heute Bedingung dafür, dass der Jugendorganisation Gelder für die freie Jugendhilfe zufließen können und ihr – innerhalb der entsprechenden vereinsrechtlichen Vorgaben gegenüber ihrem Erwachsenenverband – eine Mitbestimmung bei der Verwaltung und Haushaltsführung ihrer Mittel eingeräumt werden können. 
Die für die Jugendarbeit wichtige Regelung fällt in die letzte Amtsperiode von Wilhelm Sälter als Landesjugendwart der Sportjugend NRW. Der promovierte Geisteswissenschaftler und Jugendwart des WSV war 1955/56 als Nachfolger von Julius Überhoff zum ersten Mal in die Funktion gewählt worden. Nach einer Zwischenphase, in der der Essener Alfons Schreiner (Jugendwart des Westfälischen Ruderverbandes) die Position wahrnimmt, wird Sälter 1967 noch einmal berufen. Die Präsidentin des NWJV, Margarethe Adolph-Knarren, übernimmt zu diesem Zeitpunkt im Jugendausschuss die Funktion einer Jugendwartin von ihrer Vorgängerin Annemarie Graul 
(Westfälischer Turnerbund). 

1968: Der Förderplan Leistungssport

Die Landesregierung legt in Zusammenarbeit mit dem LSB NRW und den Sportfachverbänden den "Förderplan Leistungssport" auf. In einem Erlass des Kultusministeriums ist das Ziel formuliert, die in dem Plan aufgeführten Neigungsgruppen in allen Schulen zu fördern. Ein Jahr später werden auf Vorschlag der Fachverbände für die Leistungssportförderung und Talentsuche dreizehn hauptamtliche Trainer*innen eingestellt. 

1971/72: Einstieg in die soziale Arbeit

Die Sportjugend NRW wird als Träger der freien Jugendhilfe anerkannt und weitet mit den Programmen "Sport in Justizvollzuganstalten" und "Sport in Heimen" ihre Aktivitäten auf das große Feld der sozialen und sozialpädagogischen Arbeit im Sport aus. In Kooperation mit den Landesjugendämtern Rheinland und Westfalen­Lippe bildet sie Übungsleitungen für diese Bereiche aus. Über die "Aktion Vereinshilfe" stellt das Land NRW für die Übungsleiter*innen-Ausbildung in den Vereinen zwölf Millionen DM bereit. Gegenüber 1968 bedeutet das eine Zuwachsrate von 136 Prozent. 


Der Lehrer und Rektor einer Bottroper Hauptschule, Theo Ortmann, führt jetzt die Sportjugend. Die neue Bezeichnung für das Ehrenamt lautet: Sportjugend­Vorsitzender bzw. -Vorsitzende. Ortmann übt die Funktion bis 1985 aus. Als stellvertretende Vorsitzende im Jugendausschuss fungieren in diesen Jahren Maria Jeibmann (1975 bis 1979) und Gudrun Hein (1979 bis 1985). 

1975: Bildungswerk geht an den Start

Das Bildungswerk des LSB NRW mit seiner Zentrale in Duisburg wird 1975 gegründet und drei Jahre später als freier Träger der Weiterbildung anerkannt. In Kooperation mit seinen Außenstellen bietet es qualifizierte Sportkurse und Fortbildungen für alle Bürger*innen in NRW an. Seit einer Änderung des organisatorischen Status im Jahr 2020 ist es ein "Verband mit besonderer Aufgabenstellung" und trägt offiziell die Bezeichnung "Sportbildungswerk". Im Gründungsjahr des Bildungswerkes kann der organisierte Sport im bevölkerungsreichsten Bundesland einen deutlichen Zuwachs an Fördermitteln verzeichnen: Mit der neu eingeführten Landeslotterie "Spiel 77" fließen 47,2 Prozent des Zweckertrages über den LSB NRW an die Vereine und Verbände. Seit einem Jahr erhält der LSB NRW zudem Zweckerträge aus den Wetten Toto und Lotto sowie der Glücksspirale. 

Bild 1: Broschüre Förderungsplan Leistungssport © LSB Archiv

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